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Weder Kranken-noch Arbeitslosengeld

Ich habe jetzt noch eine Frage. Sorry für meine Unkenntnis, aber ich musste mich 30 Jahre nicht im so einen Behördenkram kümmern...
Ich rufe heute das Arbeitsamt an, und kläre ab was zu tun ist.
Wenn die mich rückwirkend als "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" einstufen,
muss ich mich dann wieder beim Arzt melden um eine weitere Krankschreibung zu bekommen?
Ich wurde bis vor zwei Wochen krank geschrieben, jetzt bin ich wie gesagt auf Reha.
 
Ich bin seit November 2021 krank geschrieben. Die Krankenkasse zahlte Krankengeld bis 05.05.2023. Am 08.05.2023 wollte ich wieder anfangen zu arbeiten, wurde aber wegen einer anderen Krankheit vom Arzt krank geschrieben.
Ich dachte dass nun mein Arbeitgeber wieder Krankengeld zahlt. (Was aber nicht der Fall ist)
Jedenfalls habe ich das nicht gewusst und mich erst 4 Wochen später beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet.

Momentan bin ich für 4 Wochen auf Reha. Die Sozialberatierin hier hat mir geholfen und herausgefunden dass ich irgendwie komplett falsch gemeldet bin.
Ich hätte mich bei Arbeitsamt als "Arbeitslos bei Arbeitsunfähigkeit" eintragen lassen sollen.

Jedenfalls zahlt jetzt die Rentenversicherung nichts für die 4 Wochen die ich hier bin.
Bekomme seit 8 Wochen kein Geld, weder Kranken noch Arbeitslosengeld.

Ich soll mich also einen Tag nach Beendigung der Reha beim Arbeitsamt rückwirkend als "Arbeitslos bei Arbeitsunfähigkeit" melden.
Habe aber das Gefühl dass die sich da auch wieder querstellen.
Kennst sich jemand mit solch Sozialsachen aus?
Krankengeld zahlt nicht der Arbeitgeber sondern die Krankenkassen, in der Regel nach 6 Wochen AU.
So wie sich das hier liest, sind die Krankenkasse und der Arbeitgeber Ansprechpartner und nicht das Arbeitsamt.

Erneute Krankmeldung wegen anderer Krankheit, bedeutet wahrscheinlich der Arbeitgeber muss erneut 6 Wochen Lohn zahlen ggf. nachzahlen und danach die Krankenkasse ggf. auch nachzahlen.
 
Mein Hausarzt hat mich bis zum Beginn der Reha AU geschrieben.
Ist das ein Problem dass ich während der Reha keine Au habe?
Normalerweise reicht die Bescheinigung, dass du in Reha bist. Bei dir stellt sich die Frage, wer kommt für die Reha auf, wenn du seit 8 Wochen nicht versichert bist und das Arbeitsamt abwinkt, rückwirkend was zu bewilligen.
Aber besprich das mit der Sozialberatung bzw. deinem Anwalt.
 
und danach die Krankenkasse ggf. auch nachzahlen.
Nein, er ist ausgesteuert, er bekommt kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse, egal ob er wegen etwas anderem krank geschrieben wird oder nicht, er hat 78 Wochen am Stück Krankengeld bezogen, und es müssen mehrere Jahre Beiträge eingezahlt werden, um wieder einen Anspruch zu haben.
Genau das bedeutet ausgesteuert sein.

Der TE sollte schnellstmöglich einen Bürgergeldantrag stellen.

Auch wenn das Arbeitsamt nachträglich die Sozielversicherungen übernimmt besteht dennoch KEIN Anspruch auf Geldleistungen von der Krankenkasse, es werden "nur" die Arztbesuche und die Medikamentenversorgung (mit 5€ Rezeptgebühr) bezahlt, aber eben kein Krankengeld.
Wie schon erwähnt müssen mehrere Jahre Beiträge an die KK abgeführt werden, um erneut Anspruch zu haben,.da reichen die 12 oder 18 Monate Beträge vom ALGI nicht aus dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ganze nervt, ich telefoniere morgen mit meinem Anwalt.
Die Reha auf der ich bin war bis Donnerstag vorgesehen, ich habe aber um eine Woche verlängern können.
Sollte ich diese vielleicht abbrechen um mich um alles kümmern zu können, oder habe ich dann weitere Nachteile?
 
Sollte ich diese vielleicht abbrechen um mich um alles kümmern zu können, oder habe ich dann weitere Nachteile?
Nein, warum abbrechen? Melde dich bei der Agentur für Arbeit und deinem Anwalt wenn du wieder da bist. Du wirst noch so oft mit denen sprechen müssen, und auch mit der Krankenkasse, dem Jobcenter und sonstwas für Behörden, dass es jetzt finde ich nicht drauf ankommt. Am Ende kannst du 100 Paragraphen auswendig aufsagen, weil dein Fall kompliziert ist. Es geht um Zuständigkeiten und Spezialregelungen im Sozialrecht, das ganze SGB hoch und runter. Mach einen Schritt nach dem anderen und fang nach der Reha mit der Agentur an.

Einen K-Schein braucht man nicht, wenn man Reha macht.
 
Danke für eure Hilfen. Nur ist es jetzt noch schlimmer geworden.
Ich habe die Reha drei Tage früher abbrechen müssen weil ich erstmals Corona bekam. Wie etliche andere in der Reha. Heute habe ich einen Brief von der Rentenversicherung bekommen, eine Anwort auf meine E-Mail bezüglich des Übergangsgeldes welches ich bekommen soll.
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Nach Rücksprache mit der Krankenkasse waren Sie nicht durchgehend seit Aussteuerung vom Krankengeld krank geschrieben. Somit müssen wir das Übergangsgeld aus dem Arbeistlosengeld berechnen. Bitte reichen Sie dazu Ihren Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld bei uns ein.
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Ich weiss gar nicht ob ich so etwas bekomme, ich weiss eigentlich nicht mehr wer was von mir will...
Ich werde morgen meinen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
 

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