Dankeschön 😅 ja es stimmt schon, ich nehme viele dinge einfach so wie sie sind und mache mir nicht so viele gedanken darüber... natürlich stört es mich ab und zu so eingeschränkt zu werden aber da ich immer akzeptiert habe was meine mutter sagt, ist es schwer das jetzt zu ändern weil ich garnicht weiß wie ich ihr widersprechen soll ohne dass es in einem streit endet in welchem ich sowieso den kürzeren ziehe...
Es gibt Leute, die sich des lieben Friedens wegen eher diplomatisch verhalten und damit auch noch gut fahren.
Grundsätzlich ist also nicht immer alles schlecht.
Du selbst kannst allerdings auch ab einem gewissen Alter Fakten schaffen, und diese als vollkommen normal darstellen, wenn sie es sind.
Beispielsweise war es vielleicht ein Fehler, Mutter überhaupt zu fragen, ob Du ein Konto haben darfst.
Ab 18 ist man voll geschäftsfähig - da erübrigt sich die Frage von selbst.
Deswegen wäre ich an Deiner Stelle zur Sparkasse gegangen, hätte den Perso eingepackt und etwas wie ein Haben-Konto eingerichtet. Also ein Girokonto, auf dem kein Minus statthaft ist.
Geld zu verwahren ist vollkommen normal, und damit man es nicht verliert, kommt es aufs Konto.
Ein Konto ohne Dispo kann nicht überzogen werden man macht also nie Schulden.
Beide Argumente zusammen sind logisch und unschlagbar.
Ab 18 bekommst Du Bar-Unterhalt durch die Eltern. Bar Unterhalt deswegen, weil Personen ohne Behinderung ab 18 volljährig sind, Weltreisen buchen dürfen und keine Betreuung mehr brauchen.
Dein eigenes Einkommen und das Kindergeld gelten als Deine Einkünfte. Diese Einkünfte werden um
100 Eurogekürzt. Fehlt dann noch Geld bis zum anwendbaren Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle, so bekommst Du diese von Deinen Eltern.
Deine Eltern schulden Dir keine Betreuung mehr, können also nicht mehr für Dich tun. Tun im Sinne von Leistungen. Sie lassen Dich aber da wohnen.
Daher schuldest Du Deinen Eltern Geld für Unterkunft und Verpflegung , die Du ihnen von dem Geld bezahlst, das Du von ihnen und vom Einkommen erhältst.
(Der Rest des Geldes bleibt bestenfalls auf dem Konto, zB für den Führerschein etc.)
Auch das ist dermaßen normal, dass die Idee vom Gesetzgeber selbst stammt und für alle gültig ist.
Im Übrigen ist ein/ Dein Verzicht auf Dir zustehenden Unterhalt gemäß § 1614(1) BGB auch noch unwirksam: er kann überhaupt nicht vereinbart werden!
Also müsstet ihr tatsächlich mal ausrechnen lassen, was rechtmäßig oder rechtswidrig ist.
Dein Mutter würde Dich falsch erziehen, wenn sie rechtswidrig handelt...
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.... und damit dürfte der Argumentenvorrat der Mutter dahin sein: Sie will ja gerade Dein Bestes.