ich kenne m ich nicht so damit aus, aus welchem Krankenhausbericht kann man denn aus der "Kurve" herauslesen, was wann und überhaupt stattgefunden hat. Zum Beispiel jetzt das mit der Übelkeit ?
Ich kenne mich selber auch nicht damit aus, aber wenn du einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragt hattest, müsste er dir sagen können, aus welchen Unterlagen man das ersehen kann.
Im Krankenhaus werden auf jeden Fall Akten geführt, wo auch protokolliert wird, wann was gemacht wurde. Wie häufig und wie detailliert, weiß ich nicht. Es gibt aber Richtlinien für so etwas. Vielleicht hast du Glück, und es schreiben hier auch Ärztinnen und Ärzte oder Krankenpfleger/innen (die vielleicht auch gerade Urlaub haben oder bereits im Ruhestand sind und Zeit für so was haben), die sich damit auskennen.
Aber am besten fragst du bei deinem Anwalt nach und lässt dir das erläutern. Vielleicht findet man auch durch Recherchen im Internet etwas.
Ich bin mir allerdings - das möchte ich dir nicht verschweigen - nicht sicher, ob du dir einen Gefallen damit tust, dass du hier immer weiter nachbohrst. Was ist, wenn du nichts findest?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fachanwalt, der ja auch einen Ruf zu verlieren hat, hier unsorgfältig arbeitet. Und es macht deine Frau nicht wieder lebendig.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ohne den Fall zu kennen, wäre, dass deine Frau sich nachts im Schlaf, ohne es zu bemerken, erbrochen hat, nicht oder nicht bei vollem Bewusstsein war und dann erstickt ist, weil sie das Erbrochene eingeatmet hat. In dem Moment war womöglich keine Ärztin, kein Arzt und kein Pfleger bei ihr. Ich vermute auch, dass sie auf einer normalen Station lag, nicht auf einer Intensivstation oder einer Überwachungsstation. Vielleicht hatte sie auch keine Bettnachbarinnen, die vielleicht noch etwas hätten mitbekommen und das Personal alarmieren können. Oder die Bettnachbarinnen schliefen selber fest oder waren so krank, dass sie nichts mitbekommen bzw. nicht reagieren konnten.
Es gibt aber ganz gewiss keine Richtlinie, die besagt, dass bei jeder Patientin, jedem Patienten nachts die ganze Zeit Pfleger/innen und Ärzt/innen neben dem Bett stehen müssen, damit sie bei unvorhersehbaren Notfällen sofort eingreifen können. Soviel Personal kann kein Krankenhaus vorhalten. Es wird Regeln geben, wie oft Visite ist, wie oft nachts nach Patienten gesehen werden und wie eine Station nachts besetzt sein muss. Und wer nach medizinischem Ermessen besonders überwachungsbedürftig ist, kommt auf die Intensiv- bzw. Überwachungsstation.
Man kann aber nicht jedes Restrisiko komplett ausschließen. Das kann niemand. Auch der beste Arzt, die beste Ärztin kann nicht garantieren, dass nach einer OP nicht doch Komplikationen auftreten, für die nach menschlichem und medizinischem Ermessen nur ein äußerst geringes Risiko bestand. Deshalb wird man ja vor der OP über mögliche Risiken aufgeklärt und muss zu dem Eingriff sein schriftliches Einverständnis erteilen. Und man kann auch nicht alle Patienten auf der Intensivstation unterbringen, wo permanent die Vitalfunktionen überprüft werden.
Von daher halte ich es gut für möglich, dass hier kein fahrlässiges Fehlverhalten des Krankenhauspersonals gegeben war.
Das, was deiner Frau widerfahren ist, scheint mir zum allgemeinen Lebensrisiko zu gehören. Es hätte auch zu Hause passieren können. Vielleicht hättest du es im Tiefschlaf nicht mitbekommen, oder es hätte zu lange gedauert, bis der Notarzt zur Stelle gewesen wäre.
So traurig es ist.