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Wie aus Vorstandsposten / Kassenwart herrauskommen?

Als Kassenwart kannst du jederzeit durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung von deinem Amt zurücktreten. Mach ein Schreiben fertig, drück das dem Vorstand mit allen Finanzunterlagen in die Hand und du bist den Posten sofort los. Eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl ist nicht notwendig, das vakante Amt ist dann das Problem des Vorstands und nicht deins. Du musst vorher nur noch eine Kassenprüfung machen, da du für Fehlbeträge eventuell haftbar sein könntest.

 
Danke für die Antworten.
Die Sparkasse meint aber das ich nicht raus kann, weil der Verein dann handlungsunfähig ist.
Denn im Vereinsregister war der erste Vorsitzende (der ja aus dem Vorstand ausgetreten ist) und ich eingetragen, die Zugriff auf das Konto haben. Wir haben zwar noch drei weitere Vorstandsmitglider , aber die haben keinen Zugriff auf das Konto
Die Sparkasse hatte ich gestern nämlich noch angefragt.
 
Wenn du zurücktritts, muss sich der Verein um deine Nachfolge kümmern. Aus welchem Grund soll ds nicht einfach sein. Es gibt hunderte Vereine, bei denen Mitglieder von ihrem Posten sofort zurücktreten.
Die zugriffsberechtigten Personen für das Konto werden geändert. Sobald ein neuer Vorstand gewählt ist, ist der Verein auch wieder handlungsfähig. Ich frage mich, wovor du Angst hast.

Pflichten beim Rücktritt oder Wechsel des Kassenwarts:
Wenn die Rücktrittserklärung entweder an den Vorstand bzw. an ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gegangen ist, ist der Kassenwart aus dem Amt ausgeschieden. Eine Zustimmung seitens des Vorstandes ist für die Wirksamkeit des Rücktritts nicht erforderlich.
 
Sie meint auch das Beste wäre Vereinsauflösung.
Da ihr den Vorstand nie im Leben wieder vollständig bekommen werdet, ist eine Vereinsauflösung die einzig verbleibende Option.
Das wird an dir als Kassenwart und dem 2. Vorsitzenden hängen bleiben. auch wenn du jetzt in den Sack haust. Du stehst dafür als Kassenwart gerade, genau wie der Ex-1. Vorstand, der sich vom Acker gemacht hat, und denkt, er hat damit nichts mehr zu tun. Also alle drei Personen, die als Vorstand im Vereinsregister geführt werden, 1. und 2. Vorstand und Kassenwart. Andere Ämter werden nicht im Vereinsregister geführt und gehören zum erweiterten Vorstand (bei kleinen Vereinen).

Macht eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fertig, deren einziger Tagesordnungspunkt es lt. Einladung sein wird, über die Auflösung des Vereins abzustimmen. Anwesenheit ist Pflicht!
Die Einladung muss mindestens 6 Wochen vor dem Termin rausgehen.

Wie die Mehrheitsverhältnisse für die Abstimmung sein müssen, steht in der Satzung.
Bitte genau Protokoll führen über die Versammlung, das Abstimmungsverhältnis und dem daraus resultierenden Beschluss.
Mit dem Protokoll könnt ihr (zwei oder drei Vorstände) dann zum Notar gehen und die Auflösung des Vereins beantragen.
(Ich glaube, das habe ich so oder ähnlich schon mal geschrieben. Ich kann mich an einen verzweifelten Kassenwart und einen Tierschutzverein erinnern).
 
Danke für die ausführliche Antwort. Den Ablauf vermute ich auch so.
Nur ist der zweiten Vorsitzenden nicht an eine Auflösung gelegen. Angeblich hat sie zwei neue Leute für Vorstandsposten gefunden. Und an ihr mangelt es auch einen Termin für die Versammlung zu finden.
 
Ihr sitzt jetzt schon tief in der Scheixxe, weil das Finanzamt für jedes Geschäftsjahr nicht nur einen abgesegneten Kassenbericht will (der Kassenwart und die Vorsitzenden werden in der JHV im günstigsten Fall entlastet), sondern auch die Protokolle zur JHV der vergangenen Geschäftsjahre.
Gibt es überhaupt Protokolle, wenn die letzte Versammlung 2019 (wohl für 2018 war)?
 

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