egal0815
Aktives Mitglied
Hallo Divaein 5 - Perrsonenhaushalt??? du Studierst???
und dann reicht das nicht für eine FH????
wo lebst du denn?
Dir stehen die Hilfen zu!! Es ist dein gutes Recht - guck dir das SGB VIII an - schon im ersten § steht das Recht auf Beratung und Unterstützung!
und § 27 - Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn einem dem wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
ganz ungeachtet der Raviolidose würde ich an deiner Stelle eine FH beantragen und auf die Unterstützung den Fokus legen.
Und was das mit dem Gericht soll, abwink* sie sollen erstmal einen gescheiten Schutzplan erstellen - müssen sie nach § 8a - und dann genau darlegen - zu wenig zu Essen kannst du durch das "Erscheinungsbild" belegen - ich gehe nicht davon aus, dass man Mangelerscheinungen feststellen kann.
und in Bezug auf den Kühlschrank - würde ich es ihnen schriftlich darlegen.
und sorry wenns für eine FH nicht reicht, reicht es erst recht nicht für eine Fremdunterbringung!
Liebe Grüße
Die meinen eine Familienhilfereicht nicht aus,
sind seit 2 Monaten aber Zufrieden.
Sie meint, das ich den Zustand nicht halten könne,
doch genau dafür ist eine Familienhilfe da, oder ?
Ging aber Komischerweise trotz psychisch sehr belasteter Situation.
Schliesslich setzen sie mich seit Anfang Dezember untrer Druck.
Ich habe alle auflagen Erfüllt, nur war ich halt 2 Tage(!) zu spät fertig.
Nun hab ich für diese eine Einrichtung unterschrieben, der
einzige Grund dafür ist aber, das dort meine kleine sofort einen Integrationsplatz bekommen(Kita) könnte.
Wir wohnen in Berlin, ihr Platz ist eine gute Stunde S-Bahnfahren weg, da sie aber nur noch genervt ist von der Fahrt und oft einfac h nur heult (da kann ich sie verstehen, an ihrer Stelle würde ichs genauso machen), geht das nicht mehr lange.
Nur gilt diese Einrichtung als Stationäre Unterbringung (ist aber ne eigene Wohnung, wo nur ab und zu jemand kontrolliert)und uns werden sämtliche Gelder gestrichen, alles was übrigbleiben würde wären villeicht 400 Euro Bafög, davon wollen sie abewr von mir am liebsten noch einen Mietzuschuss:mad:
Also wären wir wieder deutlich unter Hartz IV, aber da werde ich mal meine Anwältin fragen ob ich nicht wenigstens das Existenzminnimum einklagen kann.
Ich hab die frau von Jugendamt gefragt, wie sie sich es vorstellen will, ich hab durch den Umzug ca. 3000 Euro Schulden, dort könnte ich nicht mal was abzahlen, nach dem angedachten Jahr wären esa mindestens 6.000 Euro, wie soll ich mit dieser Schufa ne Wohnung bekommen?
Wer zahlt die drei Monate hier die Miete weiter ?
Klasse da könnte ich Darlehnsweise vom Amt das bekommen,
super noch mehr Schulden.
Daraufhin konnte ich mir von der Dame vom JA tatsächlich anhören,
das ich zuviel an danach denke, das ist doch mal ne tolle Sozialarbeiterin, denkt von 12 bis Mittag,
hat sie vorher schon bewiesen, indem sie grossspurig tönte,
das die Miete weitergezahlt wird, (SGBII),
super, da musste ich ihr erstmal erklären, das ich als Studentin gar nicht berechtigt bin ALG II zu bekommen.
Jeder der mich kennt wird nach spätestens 3 Monaten sehen,
das diese Reaktion überzogen ist.
Mal sehen was meine Anwältin sagt, die können uns doch nich weiter in die Schuldenfalle treiben(bewusst), ich habs denen ja schon vorgerechnet.
Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem, das ich alleinerziehend bin, eine Tochter mit einer geistigen Behinderung habe.
Sie wird immer als Belastung dargestellt, sie ist aber auch nicht schwieriger als andere Kinder,
meine mittlere hat eine deutliche Entwicklungsverzögerung, wobei sie
geistig noch einiges drauf hat, ihr wird auch ne behinderung unterstellt, sogar im Kindergarten wurde jetzt erkannt, das sie deutlich mehr Potenzial hat, als ihr zugetraut wird, dafür hat sie ja ihre I Status, das liegt ja alles an mir, ich will meine Kinder ja nicht fördern und ich muss mehr mit ihnen sprechen:mad:.
Super meine grosse hatte nach der Geburt eine Blutvergiftung,
was höchstwarscheinlich die Ursache ist, inressiert nicht:mad:
Meine mittlere war ein Frühchen, zwar nur 6 wochen heisst aber nicht, das das keine Garantie auf ein gesundes Kind ist,
ausserdem hab ich den Verdach geäussert, das ich mir vorstellen könnte, das bei ihr genetisch nicht alles ganz in Ordnung ist.
Ich hab bei ihr halt ab der 20. Woche wehen gehabt, sie hat eine extrem schwach ausgebildete Muskulatur, eine extrem helle Stimme
und ein sehr kreischiges schreien.
Ich hab mal von einer Genstörung gelesen, wo vom Möverartigen schreien die Rede ist, das würde es ganz gut treffen.
Das hatte ich denen leider gesagt.
Daraufhin wurde ich gefragt, warum ich es nicht testen würde.
hab nur gesagt, das es am Föärderbedarf ja nichts ändert, nur das ich ihr eine Blutabnahme ersparen möchte, wenn sie irgentwann mal welches abgenommen bekommen muss, dann kanns ja mitgemacht werden.
Gruss0815