Ich wärme diesen Thread mal auf, weil ich vermute, dass deine heute gestellte Frage damit im Zusammenhang steht.
Welches Mandat er annimmt, entscheidet ausschließlich der Anwalt selbst, nicht seine Angestellte. Ebenso setzt der Anwalt sein Honorar fest (sofern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Anwendung findet). Wenn er auf seiner Website zur Orientierung für eine Beratung ein Honorar von 50 € angibt, heißt das nicht, dass du ihm über Dritte 50 € zukommen lassen kannst und er dann verpflichtet ist, dich zu beraten. Schon gar nicht in jeder beliebig komplexen und verworrenen Angelegenheit.
Streng genommen darf die Angestellte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses auch nicht eigenmächtig Geld von dir annehmen. Du weißt ja überhaupt nicht, ob der Anwalt ein Mandatsverhältnis mit dir eingehen will. Darum lässt sich der Anwalt in der Regel zu Beginn des Mandatsverhältnisses eine schriftliche Vollmacht ausfüllen, bevor er auch nur irgendwie tätig wird.
Schließlich setzt du dem Anwalt auch die Pistole auf die Brust, wenn du ihn "zwingst", sich mit dem Inhalt deines USB-Sticks auseinanderzusetzen, bevor er sich dazu in irgendeiner Form bereiterklärt hat. Von der Tätigkeit her hat das auch nichts mit einer typischen Beratung zu tun. Eine Beratung besteht im Normalfall aus einem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt, die sich Auge in Auge gegenübersitzen. Da werden keine ominösen USB-Sticks ausgetauscht usw.
Und den Anwalt "auf keinen Fall" sehen zu wollen, ist für ein vernünftiges Mandatsverhältnis auch eine ganz ungünstige Grundlage. An sowas wird kein Anwalt Interesse haben.
ich habe den Sachverhalt,ausführlich,auf einen USB Stick getan
Deine früheren Beiträge lassen erahnen, was "ausführlich" bei dir bedeutet (und zudem, um welche Art von Sachverhalt es geht). Innerhalb von fünf Minuten könnte sich der Anwalt zwar einen Ersteindruck von dir verschaffen, von dem geschilderten Sachverhalt würde er in dieser Zeit aber vermutlich rein gar nichts verstehen. Bei einem Einzelanwalt kannst du mit einem Stundenhonorar von 120 € aufwärts rechnen, in einer renommierten Sozietät wesentlich mehr. Wie gesagt fürchte ich allerdings, dass der Ersteindruck des Anwalts eher in die Richtung gehen wird, dein Mandat nicht bearbeiten zu wollen.