Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wie läuft das ab beim Anwalt?

G

Gelöscht 115192

Gast
Oleg, du bist psychisch krank. Niemand wird dir aufgrund deines wirren Textes Geld geben. Du wirst nicht weltberühmt, du wirst einen Betreuer brauchen, weil du mit deinem Leben nicht zurecht kommst.

Natürlich kannst du zum Anwalt gehen. Der wird dich wegschicken und sich deinen wirren Text auf dem Stik mit Sicherheit nicht antun.
 
S

Schlot

Gast
Ich wärme diesen Thread mal auf, weil ich vermute, dass deine heute gestellte Frage damit im Zusammenhang steht.

Welches Mandat er annimmt, entscheidet ausschließlich der Anwalt selbst, nicht seine Angestellte. Ebenso setzt der Anwalt sein Honorar fest (sofern das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Anwendung findet). Wenn er auf seiner Website zur Orientierung für eine Beratung ein Honorar von 50 € angibt, heißt das nicht, dass du ihm über Dritte 50 € zukommen lassen kannst und er dann verpflichtet ist, dich zu beraten. Schon gar nicht in jeder beliebig komplexen und verworrenen Angelegenheit.

Streng genommen darf die Angestellte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses auch nicht eigenmächtig Geld von dir annehmen. Du weißt ja überhaupt nicht, ob der Anwalt ein Mandatsverhältnis mit dir eingehen will. Darum lässt sich der Anwalt in der Regel zu Beginn des Mandatsverhältnisses eine schriftliche Vollmacht ausfüllen, bevor er auch nur irgendwie tätig wird.

Schließlich setzt du dem Anwalt auch die Pistole auf die Brust, wenn du ihn "zwingst", sich mit dem Inhalt deines USB-Sticks auseinanderzusetzen, bevor er sich dazu in irgendeiner Form bereiterklärt hat. Von der Tätigkeit her hat das auch nichts mit einer typischen Beratung zu tun. Eine Beratung besteht im Normalfall aus einem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt, die sich Auge in Auge gegenübersitzen. Da werden keine ominösen USB-Sticks ausgetauscht usw.

Und den Anwalt "auf keinen Fall" sehen zu wollen, ist für ein vernünftiges Mandatsverhältnis auch eine ganz ungünstige Grundlage. An sowas wird kein Anwalt Interesse haben.

ich habe den Sachverhalt,ausführlich,auf einen USB Stick getan
Deine früheren Beiträge lassen erahnen, was "ausführlich" bei dir bedeutet (und zudem, um welche Art von Sachverhalt es geht). Innerhalb von fünf Minuten könnte sich der Anwalt zwar einen Ersteindruck von dir verschaffen, von dem geschilderten Sachverhalt würde er in dieser Zeit aber vermutlich rein gar nichts verstehen. Bei einem Einzelanwalt kannst du mit einem Stundenhonorar von 120 € aufwärts rechnen, in einer renommierten Sozietät wesentlich mehr. Wie gesagt fürchte ich allerdings, dass der Ersteindruck des Anwalts eher in die Richtung gehen wird, dein Mandat nicht bearbeiten zu wollen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Es läuft nicht gut - wie fokussiere ich mich wieder auf mich Ich 65
I Lebenskrise? Wie komme ich da raus? Ich 9
B Wie finde ich wieder zurück ins Leben? Ich 21

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben