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Nur eine Meinung
Gast
Grundsätzlich sind Fristen erst mal einzuhalten. Eine Fristverlängerung liegt, sofern nicht gesetzlich anders festgelegt, immer im Ermessen des Sachbearbeiters. Dafür musst du dich aber rechtzeitig melden und einen guten Grund haben. Was ein guter Grund ist, hängt wiederum vom Sachbearbeiter ab.Hallo,
Ich habe mal im Mai einen Thread mit eben diesem Thema erstellt. Jetzt ist es so, dass ich dass das Jobcenter mir eine Anlage EK für März 2023 geschickt, die ich ausfüllen soll. I h beziehe kein Geld mehr vom Jobcenter, es geht lediglich darum, daß ich etwas zurückzahlen soll.
Jetzt ist es so, dass ich neben Studium und Arbeit gerade im Umzug stecke und deshalb wenig Zeit habe. Da ich ja zudem aufgrund von adhs, ass und zwängen Zudem noch eingeschränkt bin und solche formulare zusätzlich eine Qual sind. Jetzt frage ich mich, wie weit ich die Abgabe nach hinten schieben kann. Könnte jemand mir das sagen?