Methusalem
Neues Mitglied
Liebe User,
ich möchte hier ein Thema eröffnen, das - so wie ich es sehe - hochbrisant ist. - Wie lange sollen verurteilte Straftäter bestraft werden?
Ein konkreter Fall: Eine Bekannte von mir wurde mit Morddrohungen zu verschiedenen Betrugstaten erpreßt. - Als sie sich aus der Gewalt des Erpresser befreien konnte und zur Polizei ging und um Hilfe bat, wurde ihr diese verweigert mit dem Hinweis, sie möge sich doch bitte erst einmal um ihre eigenen Straftaten kümmern, sonst würde es mir ihr ein schlimmes Ende nehmen. - Denn der Betrüger hatte schon - bevor sie überhaupt zu unseren "Freunden und Helfern" hin konnte, Anzeige gegen sie erstattet als "guter Bürger", der es ja mitbekmmen hatte und "nur" seiner Bürgerpflicht nachkam. :mad:
Allen ihren Hinweisen und konkreten Beweisen zu ihrer Entlastung wurden nicht nachgegangen - im Gegenteil, es wurden nur die dem Erpresser hörigen Zeugen gehört, die ihre Lügengeschichten gegen sie aussagten. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft verweigerten Ermittlungen zu ihrer Entlastung, für diese war sie schon "vorverurteilt" und abgestempelt.
Infolgedessen kam es zu einer Verurteilung, die für sie unter dem Strich 3 Jahre Bewährungszeit und eine Eintragungsdauer im Bundeszentraleregister von 6 Jahren (bei ansonsten immer einwandfreiem Führungszeugnis ohne Eintragung!) bedeutete.
Auf den Rat ihres Anwalts ließ die Bekannte erst einmal "Gras über die Sache wachsen" während der Bewährungszeit. Allerdings wurden im Laufe anderer Ermittlungsverfahren gegen den Erpresser während dieser Zeit auch die Falschaussagen der damaligen Zeugen aufgedeckt und sind bei Polizei und StA aktenkundig.
Die Bewährungszeit verlief störungsfrei, die Strafe wurde inzwischen aufgehoben. Bleiben nur die restlichen 3 Jahre im Zentralregister.
Da die Bekannte durch den Erpresser auch ihre gesamte wirtschaftliche Existenz (selbständig) verloren hatte, ist sie seitdem auf Hartz IV angewiesen.
Der Versuch, sich auf Führungspositionen zu bewerben, die ihren beruflichen Qualifikationen entsprechen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil dafür ein Führungszeugnis ohne Eintragung erforderlich ist. - Deshalb stellte sie beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf vorzeitige Löschung der Eintragung unter Hinweis auf die Ermittlungsversäumnisse von Polizei und StA.
Das Bundesamt ist bei solchen Anträgen verpflichtet, die zuständige StA zu hören und entscheidet in der Regel auch nach deren Empfehlung.
In besagtem Fall lehnte die zuständige StA die sog. Registervergünstgung ab mit Hinweis darauf, daß die Bekannte bei den Straftaten "erhebliche kriminelle Energie" gezeigt hätte und sie sich infolgedessen die Folgen, in diesem Fall keine Berufsaussichten bis hin zur Arbeitslosigkeit, selbst zuzuschreiben hätte - keinerlei Würdigung der Tatsache, daß die Taten ausschließlich unter Erpressung begangen worden sind und Polizei und StA jegliche Ermittlungen verweigert hatte, die dies hätten beweisen können.
Auch die inzwischen aktenkundigen Beweise für die Falschaussagen gegen meine Bekannte schienen nicht zu interessieren.
Und außerdem könne keine günstige Sozialprognose gestellt werden aufgrund der Lebenssituation mit Hartz IV etc.
Jetzt frage ich Euch:
1. Wie lange sollen denn Straftäter, besonders solche wie meine Bekannte, die nur durch Erpressung zum Straftäter wurden, eigentlich bestraft werden? Unendlich?
2. Hat irgend jemand von Euch konkrete Ideen, was man jetzt noch machen könnte, an wen man sich noch wenden könnte, um die Eintragung im Führungszeugnis loszuwerden - die als einziger Hinderungsgrund im Weg steht - berufliche Qualifiationen sind 1a!
Ich persönlich bin der Meinung, daß Eintragungen im Bundeszentralregister spätestens mit Ablauf der Bewährungszeit gelöscht werden sollten - denn sonst würde man ja Straftäter wirklich unendlich bestrafen und ihnen keine Chance geben, wieder normal in der Gesellschaft Fuß zu fassen.
Außerdem finde ich es ein Unding, zu behaupten, keine günstige Sozialprognose stellen zu können wegen der Lebensumstände ohne Beruf - aber gleichzeitig zu verhindern, daß eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, indem man die sog. Registerverünstigung ablehnent.
Würde mich über Tips von Euch freuen und bin gespannt auf Eure Meinung dazu.
LG von Methusalem
ich möchte hier ein Thema eröffnen, das - so wie ich es sehe - hochbrisant ist. - Wie lange sollen verurteilte Straftäter bestraft werden?
Ein konkreter Fall: Eine Bekannte von mir wurde mit Morddrohungen zu verschiedenen Betrugstaten erpreßt. - Als sie sich aus der Gewalt des Erpresser befreien konnte und zur Polizei ging und um Hilfe bat, wurde ihr diese verweigert mit dem Hinweis, sie möge sich doch bitte erst einmal um ihre eigenen Straftaten kümmern, sonst würde es mir ihr ein schlimmes Ende nehmen. - Denn der Betrüger hatte schon - bevor sie überhaupt zu unseren "Freunden und Helfern" hin konnte, Anzeige gegen sie erstattet als "guter Bürger", der es ja mitbekmmen hatte und "nur" seiner Bürgerpflicht nachkam. :mad:
Allen ihren Hinweisen und konkreten Beweisen zu ihrer Entlastung wurden nicht nachgegangen - im Gegenteil, es wurden nur die dem Erpresser hörigen Zeugen gehört, die ihre Lügengeschichten gegen sie aussagten. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft verweigerten Ermittlungen zu ihrer Entlastung, für diese war sie schon "vorverurteilt" und abgestempelt.
Infolgedessen kam es zu einer Verurteilung, die für sie unter dem Strich 3 Jahre Bewährungszeit und eine Eintragungsdauer im Bundeszentraleregister von 6 Jahren (bei ansonsten immer einwandfreiem Führungszeugnis ohne Eintragung!) bedeutete.
Auf den Rat ihres Anwalts ließ die Bekannte erst einmal "Gras über die Sache wachsen" während der Bewährungszeit. Allerdings wurden im Laufe anderer Ermittlungsverfahren gegen den Erpresser während dieser Zeit auch die Falschaussagen der damaligen Zeugen aufgedeckt und sind bei Polizei und StA aktenkundig.
Die Bewährungszeit verlief störungsfrei, die Strafe wurde inzwischen aufgehoben. Bleiben nur die restlichen 3 Jahre im Zentralregister.
Da die Bekannte durch den Erpresser auch ihre gesamte wirtschaftliche Existenz (selbständig) verloren hatte, ist sie seitdem auf Hartz IV angewiesen.
Der Versuch, sich auf Führungspositionen zu bewerben, die ihren beruflichen Qualifikationen entsprechen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil dafür ein Führungszeugnis ohne Eintragung erforderlich ist. - Deshalb stellte sie beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf vorzeitige Löschung der Eintragung unter Hinweis auf die Ermittlungsversäumnisse von Polizei und StA.
Das Bundesamt ist bei solchen Anträgen verpflichtet, die zuständige StA zu hören und entscheidet in der Regel auch nach deren Empfehlung.
In besagtem Fall lehnte die zuständige StA die sog. Registervergünstgung ab mit Hinweis darauf, daß die Bekannte bei den Straftaten "erhebliche kriminelle Energie" gezeigt hätte und sie sich infolgedessen die Folgen, in diesem Fall keine Berufsaussichten bis hin zur Arbeitslosigkeit, selbst zuzuschreiben hätte - keinerlei Würdigung der Tatsache, daß die Taten ausschließlich unter Erpressung begangen worden sind und Polizei und StA jegliche Ermittlungen verweigert hatte, die dies hätten beweisen können.
Auch die inzwischen aktenkundigen Beweise für die Falschaussagen gegen meine Bekannte schienen nicht zu interessieren.
Und außerdem könne keine günstige Sozialprognose gestellt werden aufgrund der Lebenssituation mit Hartz IV etc.
Jetzt frage ich Euch:
1. Wie lange sollen denn Straftäter, besonders solche wie meine Bekannte, die nur durch Erpressung zum Straftäter wurden, eigentlich bestraft werden? Unendlich?
2. Hat irgend jemand von Euch konkrete Ideen, was man jetzt noch machen könnte, an wen man sich noch wenden könnte, um die Eintragung im Führungszeugnis loszuwerden - die als einziger Hinderungsgrund im Weg steht - berufliche Qualifiationen sind 1a!
Ich persönlich bin der Meinung, daß Eintragungen im Bundeszentralregister spätestens mit Ablauf der Bewährungszeit gelöscht werden sollten - denn sonst würde man ja Straftäter wirklich unendlich bestrafen und ihnen keine Chance geben, wieder normal in der Gesellschaft Fuß zu fassen.
Außerdem finde ich es ein Unding, zu behaupten, keine günstige Sozialprognose stellen zu können wegen der Lebensumstände ohne Beruf - aber gleichzeitig zu verhindern, daß eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, indem man die sog. Registerverünstigung ablehnent.
Würde mich über Tips von Euch freuen und bin gespannt auf Eure Meinung dazu.
LG von Methusalem