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Wie lange sollen Straftäter bestraft werden? Unendlich?

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Methusalem

Neues Mitglied
Liebe User,

ich möchte hier ein Thema eröffnen, das - so wie ich es sehe - hochbrisant ist. - Wie lange sollen verurteilte Straftäter bestraft werden?

Ein konkreter Fall: Eine Bekannte von mir wurde mit Morddrohungen zu verschiedenen Betrugstaten erpreßt. - Als sie sich aus der Gewalt des Erpresser befreien konnte und zur Polizei ging und um Hilfe bat, wurde ihr diese verweigert mit dem Hinweis, sie möge sich doch bitte erst einmal um ihre eigenen Straftaten kümmern, sonst würde es mir ihr ein schlimmes Ende nehmen. - Denn der Betrüger hatte schon - bevor sie überhaupt zu unseren "Freunden und Helfern" hin konnte, Anzeige gegen sie erstattet als "guter Bürger", der es ja mitbekmmen hatte und "nur" seiner Bürgerpflicht nachkam. :mad:

Allen ihren Hinweisen und konkreten Beweisen zu ihrer Entlastung wurden nicht nachgegangen - im Gegenteil, es wurden nur die dem Erpresser hörigen Zeugen gehört, die ihre Lügengeschichten gegen sie aussagten. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft verweigerten Ermittlungen zu ihrer Entlastung, für diese war sie schon "vorverurteilt" und abgestempelt.

Infolgedessen kam es zu einer Verurteilung, die für sie unter dem Strich 3 Jahre Bewährungszeit und eine Eintragungsdauer im Bundeszentraleregister von 6 Jahren (bei ansonsten immer einwandfreiem Führungszeugnis ohne Eintragung!) bedeutete.

Auf den Rat ihres Anwalts ließ die Bekannte erst einmal "Gras über die Sache wachsen" während der Bewährungszeit. Allerdings wurden im Laufe anderer Ermittlungsverfahren gegen den Erpresser während dieser Zeit auch die Falschaussagen der damaligen Zeugen aufgedeckt und sind bei Polizei und StA aktenkundig.

Die Bewährungszeit verlief störungsfrei, die Strafe wurde inzwischen aufgehoben. Bleiben nur die restlichen 3 Jahre im Zentralregister.

Da die Bekannte durch den Erpresser auch ihre gesamte wirtschaftliche Existenz (selbständig) verloren hatte, ist sie seitdem auf Hartz IV angewiesen.

Der Versuch, sich auf Führungspositionen zu bewerben, die ihren beruflichen Qualifikationen entsprechen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil dafür ein Führungszeugnis ohne Eintragung erforderlich ist. - Deshalb stellte sie beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf vorzeitige Löschung der Eintragung unter Hinweis auf die Ermittlungsversäumnisse von Polizei und StA.
Das Bundesamt ist bei solchen Anträgen verpflichtet, die zuständige StA zu hören und entscheidet in der Regel auch nach deren Empfehlung.
In besagtem Fall lehnte die zuständige StA die sog. Registervergünstgung ab mit Hinweis darauf, daß die Bekannte bei den Straftaten "erhebliche kriminelle Energie" gezeigt hätte und sie sich infolgedessen die Folgen, in diesem Fall keine Berufsaussichten bis hin zur Arbeitslosigkeit, selbst zuzuschreiben hätte - keinerlei Würdigung der Tatsache, daß die Taten ausschließlich unter Erpressung begangen worden sind und Polizei und StA jegliche Ermittlungen verweigert hatte, die dies hätten beweisen können.
Auch die inzwischen aktenkundigen Beweise für die Falschaussagen gegen meine Bekannte schienen nicht zu interessieren.
Und außerdem könne keine günstige Sozialprognose gestellt werden aufgrund der Lebenssituation mit Hartz IV etc.

Jetzt frage ich Euch:
1. Wie lange sollen denn Straftäter, besonders solche wie meine Bekannte, die nur durch Erpressung zum Straftäter wurden, eigentlich bestraft werden? Unendlich?
2. Hat irgend jemand von Euch konkrete Ideen, was man jetzt noch machen könnte, an wen man sich noch wenden könnte, um die Eintragung im Führungszeugnis loszuwerden - die als einziger Hinderungsgrund im Weg steht - berufliche Qualifiationen sind 1a!

Ich persönlich bin der Meinung, daß Eintragungen im Bundeszentralregister spätestens mit Ablauf der Bewährungszeit gelöscht werden sollten - denn sonst würde man ja Straftäter wirklich unendlich bestrafen und ihnen keine Chance geben, wieder normal in der Gesellschaft Fuß zu fassen.

Außerdem finde ich es ein Unding, zu behaupten, keine günstige Sozialprognose stellen zu können wegen der Lebensumstände ohne Beruf - aber gleichzeitig zu verhindern, daß eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, indem man die sog. Registerverünstigung ablehnent.

Würde mich über Tips von Euch freuen und bin gespannt auf Eure Meinung dazu.

LG von Methusalem
 
D

DateDoktor

Gast
Sie sollte den Staat auf Schadensersatz verklagen! Ich hab mal gehört, dass jemand 4 Jahre unschuldig hinter Gittern war und eine knappe Millionen erhalten hat. Sie ist unschuldig, wenn sie erpresst wurde den Betrug zu begehen.

Unabhängig von diesem Fall finde ich, dass Vergewaltiger und Mörder viel länger in Haft sitzen sollten als Bankräuber oder sonstige "Kleinkriminelle". So wie wir es jetzt haben, ist es einfach nur krank.
 

weidebirke

Urgestein
Den Fall neu aufnehmen zu lassen geht wohl nicht? Wenn ejtzt die Falschaussagen aktenkundig sind, sprechen die doch für sie.

Andererseits hat sie die Straftaten nunmal begangen und ist nicht unendlich gestraft, sondern noch drei Jahre.

So lange könnte sie eventuell etwas arbeiten, wo sie kein Führungszeugnis braucht? Es gibt auch Führungspositionen, wo nicht danach gefragt wird.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
bestürzend

Tips hab ich nicht.

Dein thread ernüchtert-- es geht sogar noch krasser (Kriminalisierung OHNE wirkliche Gründe)--auch mit "Weigerung,richtig zu ermitteln".

Man kann mit ausreichend krimineller Energie und Skrupellosigkeit ,
mit genug Schmiergeld in der Tasche hierzulande
immer mal wieder
komplett Existenzen zerstören,
den Ruf schädigen.

Wehe,wenn man dann kein Geld für einen Anwalt hat,wehe,wenn man NICHT genug Grips hat und Logikverstand.

Wenn GENAU DIE Polizisten die Ermittlungen führen sollen,die einen "angeblichen Täter" entlasten könnten-- aber die "Taten" durch eben diese Beamten VORSÄTZLICH konstruiert wurden ,durch HANDLUNGEN konstruiert wurden......gute Nacht--und kein Bett.

THERORETISCH kann man Schadensersatz fordern.
Und "Schmerzensgeld"--wie bemißt man "Panik"?
Was kostet ein "zerstörter Ruf"?

Theoretisch kann man Dienstaufsichtsbeschwerden etc.verfassen und die Antikorruptionseinheit informieren.

Die Beweise kann man selten bringen.
Weil ...da zu viele das Interesse haben,daß NICHTS beweisbar ist.

PRAKTISCH muß man sich "Verfolgungswahn" unterstellen lassen.
Wenn man Pech hat,klappt die gefakte Falle zu.
Niemanden interessiert es.

Na dann--wünsche ich einen mutigen Anwalt ,der sich nicht einschüchtern läßt.

Micky
 

liebermann

Mitglied
Nun stellt sich die Frage, wie bedürftig deine Bekannte war. Bedürftig im Sinne von "eine andere Handlungsalternative bot sich nicht".

Morddrohungen alleine sind ja schön und gut, aber aufzuklären wäre, inwieweit diese durch den Drohenden durchsetzbar gewesen wären und inwiefern es der Täterin unmöglich war (und nicht nur erschien), die Ermittlungsbehörden einzuschlaten, BEVOR sie selbst ihre eigenen Taten begangen hat.

Vielleicht magst du uns ja Genaueres mitteilen.


Darkside
Also ich habe die "Freunde" von der STA und die lieben in Grün gekleideten Ermittler auch mehrfach hautnah erlebt. Gegen die kannst Du nichts machen, dass sind mafiöse Strukturen. Die müssten fast alle selber in den Knast und lebenslange Einträge bekommen.

Wen es interessiert, googelt mal unter dem Begriff: Richter Fahsel oder Frank Fahsel

Wiederaufnahmeverfahren sind höchst selten. Dazu bräuchte man einen Top- Anwalt und jede Menge Kohle, um den zu bezahlen.....
Wer hat die schon. Wer ins Visier der STA gerät, ist per Entscheidung ein Verbrecher. Es ist nicht von Bedeutung, wer welche Taten begangen hat, sondern wenn sich die STA als Wunschtäter aussucht.
Es gibt in diesem Staat kein Recht, sondern nur das Recht des Stärkeren.

Du kannst es allenfalls versuchen, in die Öffentlichkeit zu gehen. Aber ob der Fall interessant genug ist, ist fraglich. Davon gibt es tausende.
Das BRD- Regime funktioniert nach dem Prinzip der Vernichtung des Einzelnen, wer am Boden liegt, auf den wird noch eingedroschen. Deswegen kommen auch die Typen, die an S-Bahn- Stationen Menschen zusammenschlagen oder ermorden, ganz gut davon. Sie tun im Kleinen nur das, was der Staat schon lange flächendeckend praktiziert....
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Jeder Fall ist einer zu viel .

Einzelne Satzteile :cool: aber...könnte man so stehen lassen.LEIDER.
 

liebermann

Mitglied
Wer da mal eigene Erfahrungen gemacht hat, wird schnell lernen, was da wirklich läuft, von außen kann man immer alles abgemildert sehen.

Das was ich letzlich aus meinem unmittelbaren Umfeld mitbekommen habe, muß erstmal jemand mitbekommen, bevor er sich ein Bild machen kann.....
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hoffen,daß es aufhört

Ja-- da stimm ich Dir zu!
Kein Grisham-Krimi kommt an manche Realität :mad:
Und ich hab echt schon vorher viel erlebt.
~~~~~~~~~~~
 

Tine

Sehr aktives Mitglied
Die Bullen sind echt voll scheiße ich habe letztens in der Stadt gesessen an so einem Brunnen mit ner Freundin .
Mir viel auf das ein paar Meter weiter einige ältere Menschen standen die voll aufgeregt waren hat mich aber nicht weiter Interessiert.

Dann sind 2 Streifenwagen gekommen und haben bei den alten Leuten gehalten dort haben sie kurz mit denen geredet da drehte sich einer der Bullen um sieht mich und kommt direkt mit nem Kollegen rüber er stellte sich vor mich und meinte :" Achne das Fräulein ....... wo ist der Rest von deiner Clique, diesmal kriegen wir euch dran".
Ich hab ihn erstmal gefragt ob er was falsches geraucht hat der war nicht davon abzubringen das ich was mit der geklauten Handtasche und dem Opa der eine draufgekriegt hat zu tun habe.
Erst als einige Passanten sagten das ich erst später gekommen bin und auch die alten Leute sagten das ich nichts damit zutun habe sind die abgezogen.

Und die haben sich nicht einmal entschuldigt.:mad:

Is halt so einmal der A**** immer der A****.
 

Methusalem

Neues Mitglied
Liebe User!

Danke für Eure so schnellen und zahlreichen Meinungsäußerungen. Sie zeigen mir aber auch, daß es noch Menschen gibt, die realistisch sind und normal und menschlich empfinden.

Leider hat meine Bekannte schon ganz andere Meinungen gehört: z.B. Straftäter sind Straftäter, verurteilt ist verurteilt, bitte schön Straffreiheit für Erpressungsopfer, die auch zum Täter wurden - warum denn das? Hast doch selbst Schuld, daß Du Dein Leben retten wolltest ...

Zur Erpressung: Sie wurde in ihrer eigenen Wohnung eingesperrt, die Handlanger des Erpressers bewachten rund um die Uhr das Haus und die Straße, man nahm ihr die Telefonanlage und Handy weg ... also auch kein Internet, um Hilfe zu rufen. :mad:

Dann wurde sie von der ganzen Bande körperlich bedroht und ihr der Tod angekündigt, wenn sie nicht die Fordeurngen des Erpressers erfüllt ... danach ließ man sie einfach hilflos und am Boden zerstört zurück ...

Als sie es endlich schaffte, sich aus dem Haus zu schleichen, ohne bemerkt zu werden und sofort zur Polizei ging, war es schon zu spät durch die Anzeige des "guten Bürgers", sprich des Erpressers. Sie war für die Polizei schon eine Straftäterin, egal was sie sagte und versuchte ...

Da sie wieder frei herumlief, änderte er seine Taktik auf Rufmord. Er schickte einen seiner Handlanger, der ihm zu der Zeit absolut hörig war, auf den Weihnachtsmarkt ihrer Stadt, auf dem sie sehr viele gute Bekannte hatte. Der Mann verbreitete dort Horrorgeschichten über die "böse Verbrecherin".

Als sie wieder zur Polizei ging, sagte man ihr, da könne man nichts machen - außerdem wiederum, daß sie sich mal um ihre Straftaten kümmern sollte ...
Daraufhin ging sie zum Arbeitgeber dieses Mannes und schilderte ihm das Verhalten seines Mitarbeiters.
Ergebnis: eine Abmahnung mit der Androhung des Arbeitsplatzverlustes im Wiederholungsfall.
Der Mann ließ sie daraufhin in Ruhe - sein Arbeitsplatz war ihm wohl doch wichtiger ...

Wiederaufnahmeverfahren: Da hat meine Bekannte schon öfter dran gedacht, zumal die Falschaussagen inzwischen aktenkundig sind.
Und ihr Anwalt hat den Mut dazu - nur, er macht es nicht ohne Geld - und die Sache kann sehr teuer werden.
Und Prozeßkostenhilfe? Bitte schön doch nicht für eine verurteilte Straftäterin, eine Verbrecherin, auch wenn diese sich zu recht rehabilitieren möchte - wozu denn das? Dafür kann doch der Staat nich aufkommen - wenn sie es möchte, bitte schön, ihre Sache ...
Ein Wiederaufnahmeverfahren müßte also von der StA kommen - aber die wird das mit Sicherheit nicht machen, denn dann würden ja die Versäumnisse von damals auf den Tisch kommen - und da hat man garantiert kein Interesse dran ...

LG von Eurer Methusalem
 
Status
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