Vulkanwolf
Neues Mitglied
Guten Abend allerseits,
Person A ist als Gläubiger intensiv darum bemüht, eine Forderung in Höhe von 53.000 € gegen Schuldner B einzutreiben. Zu diesem Zweck hat A bereits eine Vollstreckung der Forderung in den Räumlichkeiten von B veranlasst, die leider fruchtlos verlief. Zudem wurde durch B bereits die Vermögensauskunft abgegeben. Laut dieser soll B über keinerlei Vermögen bzw. Sachwerte verfügen und lediglich etwas weniger als den Mindestlohn erhalten, der monatlich auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen wird. Eine Konten und - Grundbuchabfrage durch den GV brachte ebenfalls kein weiteres Ergebnis.
Da der Nettolohn des B nur 4€ über der Pfändungsfreigrenze liegt, lohnt sich eine Kontopfändung nicht. Auch lehnt B eine angemessene Ratenzahlung ab, obwohl diesem bekannt ist, dass A durch sein Verhalten selbst in finanzielle Not geraten ist. Trotz der scheinbaren Zahlungsunfähigkeit des B, würde A gerne die Richtigkeit der VA etwas genauer überprüfen. Hier liegt sein Augenmerk insbesondere auf mögliche Forderungen gegen Dritte, die B in der VA verschwiegen haben könnte, um A finanziell zu benachteiligen.
Folgende Fragen:
1. Gibt es eine Art Register, in der Forderungen gegen Dritte wie etwa Schadens /Schmerzensgeld - oder Pflichtteilsansprüche erfasst werden?
2. Wenn nicht, welche Möglichkeiten hätte A überhaupt, um mögliche Forderungen von B gegen Dritte zu ermitteln?
3. Wäre es ausserdem möglich zu ermitteln, ob B Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, dessen Erbmasse noch nicht geteilt worden ist? Wenn ja, gibt es da ein zentrales Register für ganz Deutschland, in dem auch gemeinschaftliche Konten und Grundbucheintröge verzeichnet sind?
Besten Dank für sämtliche Bemühungen im Voraus!
Schönen Abend noch,
Vulkanwolf
Person A ist als Gläubiger intensiv darum bemüht, eine Forderung in Höhe von 53.000 € gegen Schuldner B einzutreiben. Zu diesem Zweck hat A bereits eine Vollstreckung der Forderung in den Räumlichkeiten von B veranlasst, die leider fruchtlos verlief. Zudem wurde durch B bereits die Vermögensauskunft abgegeben. Laut dieser soll B über keinerlei Vermögen bzw. Sachwerte verfügen und lediglich etwas weniger als den Mindestlohn erhalten, der monatlich auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen wird. Eine Konten und - Grundbuchabfrage durch den GV brachte ebenfalls kein weiteres Ergebnis.
Da der Nettolohn des B nur 4€ über der Pfändungsfreigrenze liegt, lohnt sich eine Kontopfändung nicht. Auch lehnt B eine angemessene Ratenzahlung ab, obwohl diesem bekannt ist, dass A durch sein Verhalten selbst in finanzielle Not geraten ist. Trotz der scheinbaren Zahlungsunfähigkeit des B, würde A gerne die Richtigkeit der VA etwas genauer überprüfen. Hier liegt sein Augenmerk insbesondere auf mögliche Forderungen gegen Dritte, die B in der VA verschwiegen haben könnte, um A finanziell zu benachteiligen.
Folgende Fragen:
1. Gibt es eine Art Register, in der Forderungen gegen Dritte wie etwa Schadens /Schmerzensgeld - oder Pflichtteilsansprüche erfasst werden?
2. Wenn nicht, welche Möglichkeiten hätte A überhaupt, um mögliche Forderungen von B gegen Dritte zu ermitteln?
3. Wäre es ausserdem möglich zu ermitteln, ob B Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, dessen Erbmasse noch nicht geteilt worden ist? Wenn ja, gibt es da ein zentrales Register für ganz Deutschland, in dem auch gemeinschaftliche Konten und Grundbucheintröge verzeichnet sind?
Besten Dank für sämtliche Bemühungen im Voraus!
Schönen Abend noch,
Vulkanwolf