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Wie Richtigkeit der VA als Gläubiger überprüfen?

Vulkanwolf

Neues Mitglied
Guten Abend allerseits,


Person A ist als Gläubiger intensiv darum bemüht, eine Forderung in Höhe von 53.000 € gegen Schuldner B einzutreiben. Zu diesem Zweck hat A bereits eine Vollstreckung der Forderung in den Räumlichkeiten von B veranlasst, die leider fruchtlos verlief. Zudem wurde durch B bereits die Vermögensauskunft abgegeben. Laut dieser soll B über keinerlei Vermögen bzw. Sachwerte verfügen und lediglich etwas weniger als den Mindestlohn erhalten, der monatlich auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen wird. Eine Konten und - Grundbuchabfrage durch den GV brachte ebenfalls kein weiteres Ergebnis.

Da der Nettolohn des B nur 4€ über der Pfändungsfreigrenze liegt, lohnt sich eine Kontopfändung nicht. Auch lehnt B eine angemessene Ratenzahlung ab, obwohl diesem bekannt ist, dass A durch sein Verhalten selbst in finanzielle Not geraten ist. Trotz der scheinbaren Zahlungsunfähigkeit des B, würde A gerne die Richtigkeit der VA etwas genauer überprüfen. Hier liegt sein Augenmerk insbesondere auf mögliche Forderungen gegen Dritte, die B in der VA verschwiegen haben könnte, um A finanziell zu benachteiligen.


Folgende Fragen:


1. Gibt es eine Art Register, in der Forderungen gegen Dritte wie etwa Schadens /Schmerzensgeld - oder Pflichtteilsansprüche erfasst werden?

2. Wenn nicht, welche Möglichkeiten hätte A überhaupt, um mögliche Forderungen von B gegen Dritte zu ermitteln?

3. Wäre es ausserdem möglich zu ermitteln, ob B Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, dessen Erbmasse noch nicht geteilt worden ist? Wenn ja, gibt es da ein zentrales Register für ganz Deutschland, in dem auch gemeinschaftliche Konten und Grundbucheintröge verzeichnet sind?


Besten Dank für sämtliche Bemühungen im Voraus!


Schönen Abend noch,

Vulkanwolf
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Dafür gibt es Auskunfteien wie die SCHUFA, arvato finance services, Bürgel Wirtschaftsinformationen, CEG Creditreform Consumer, Deltavista und infoscore Consumer Data, die solche Auskünfte anbieten. Das kostet etwas Geld, bietet aber zumeist weitere Einsicht in die Vermögensverhältnisse. Manche diese Firmen schicken sogar gegen Kostenerstattung Ermittler los und fragen die Nachbarschaft und Bekannte des Schuldners ab. Allerdings sind so einige Auskünfte auch einfach falsch.

Grundbucheinträge einsehen darf jeder, aber dazu musst Du erst einmal einen Anhaltspunkt (=berechtigtes Interesse) haben, um welche Grundstücke es geht. Auskunfteien können auch da helfen. Die Bankverbindungen müssten in der Vermögensauskunft enthalten sein.

Stellt es ein Schuldner "geschickt" an, gibt es kaum Möglichkeiten, ihn zu einer Zahlung zu bewegen, bis auf die, einen pfändungsfähigen Titel vor Gericht zu erwirken. Der gilt 30 Jahre und Du kannst so oft Du magst einen Gerichtsvollzieher beauftragen (=kostet jedes mal Geld!) und ihn über die Jahre immer wieder nerven. In der Gegend von München gab/gibt es ein Kloster, das als Auskunftei und Inkassofirma eingetragen war/ist (Weiß nicht, ob es diesen Dienst noch gibt). Das Kloster hat einen seiner Brüder damit beauftragt, sich vor die jeweilige Adresse zu setzen und abzuwarten. Dies hat die Zahlungsmoral scheinbar effizient gesteigert. Nur mal so am Rande. ;)

Du kannst Forderungen auch verkaufen/abtreten, wenn sich ein Inkasso-Unternehmen darauf einlässt. Du bekommst dann zwar nur einen Bruchteil, aber Du kannst sicher sein, dass diese Firmen nicht locker lassen in ihren Bemühungen.

Viel Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher stammt denn einer Forderung in dieser Höhe, scheinbar ohne Sicherheiten?
Die oben genannten Auskunfteien haben auch nicht bessere Möglichkeiten, als in die öffentlich einsehbaren Register zu schauen. Und in diesen sind privatrechtliche Forderungen gar nicht, Erbangelegenheiten ohne genauen Bezug / Hinweis nur extrem schwer nachzuvollziehen.
Alle anderen Dienstleister ermitteln wohl etwas "anders" oder vielleicht auch "penetranter". Diese zu beauftragen würde aber(angesichts des Kosten / Nutzen-Verhältnisses) aus meiner Sicht nur lohnen, wenn die Darstellungen der VA augenscheinlich nicht der Realität entsprechen.
 
G

Gelöscht 129027

Gast
Manche diese Firmen schicken sogar gegen Kostenerstattung Ermittler los und fragen die Nachbarschaft und Bekannte des Gläubigers ab. Allerdings sind so einige Auskünfte auch einfach falsch.

Stellt es ein Gläubiger "geschickt" an, gibt es kaum Möglichkeiten, ihn zu einer Zahlung zu bewegen,
Ich fürchte, hier wurde Gläubiger mit Schuldner verwechselt.

Schuldner ist derjenige der dem Gläubiger das Geld schuldet.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Im Grunde hat der Gläubiger keine Chance.
Und wahrscheinlich bei der Situation demnächst auch rechtsicher und gerichtsfest - denn so, wie du es darstellst, wird der Schuldner wohl schon Schritte in Richtung Privatinsolvenz einleiten.
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Ähm, hab ich was überlesen? Wo gibt es Hinweise auf Insolvenz?

@Vulkanwolf,
nein, es gibt keine "Register" für Vermögen


Da muss der Gläubiger schon selbst ran.
Grundbuchauszüge etc

Und dann, wenn man nähere Kenntnisse hat, kann man über das Vollstreckungsgericht eine Nachladung bezüglich der bekannten o vermuteten Vermögenswerte beantragen.
Da sollte der Schuldner dann die Hosen runter lassen. Sonst hat er ein größeres Problem.
 

CAT

Aktives Mitglied
Wie wurde belegt, dass die Person nur 4 Euro über der Pfändungsgrenze verdient?
Woraus genau resultieren die Schulden?

Bei solch hoher Summe und nicht wissend, ob die Person eventuell noch anderweitige Schulden hat, ist schon davon auszugehen, dass sie in naher Zukunft eine Privatinsolvenz einleitet.

Von daher würde ich an deiner Stelle kostenintensive Recherchen eher vermeiden.
 

kasiopaja

Urgestein
Da der Nettolohn des B nur 4€ über der Pfändungsfreigrenze liegt, lohnt sich eine Kontopfändung nicht.
Es kann sich in psychologischer Hinsicht lohnen. Kein Arbeitgeber ist begeistert über eine Lohnpfändung und dann wird der Schuldner eventuell zusehen, dass er diese Schulden doch schneller tilgt als vermutet, einfach weil es ihm unangenehm ist , dass die Pfändung vorliegt und offiziell bekannt wird.
 

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