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Wie Richtigkeit der VA als Gläubiger überprüfen?

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich denke, dass ein Nachlassgericht Auskunft erteilt, wenn du dich als Gläubiger eines Erben ausweisen kannst. Dafür muss aber bekannt sein, was geerbt wurde oder wo die Sache anhängig ist. Da du mit deiner Forderung allen Erben was wegnehmen könntest,ist mit heftiger Gegenwehr zu rechnen.

Wenn die Erben untereinander streiten oder das Erbe schon aufgeteilt wurde, ist das schwieriger. Solange eine "offizielle" Perspn wie ein Anwalt oder Notar eingeschaltet wurde, gibt es immerhin eine Anlaufadresse. Inwiefern der aber Auskunft erteilt kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, man braucht dann selbst einen Anwalt und es wird nur wenige Konstellationen geben, in denen man Auskunft erhält.
 

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