Heisst das ich kann mich z.b. von Textbroker schon einfach so auszahlen lassen, solange es sich um minimal Beträge handelt?
Ich kann dir mal beschreiben, wie es genau bei mir abgelaufen ist. Textbroker kenne ich nicht.
Ich habe mich mit meiner Dissertation (die Uni wollte, dass sie verlegt wird) an einen Verlag gewandt, der u. a. wissenschaftliche Literarur veröffentlicht. Meinem Anschreiben habe ich meine Diss gleich als pdf beigefügt.
Kurze Zeit später bekam ich Antwort, dass man meine Diss verlegen möchte und diverse Angebote. Ich entschied mich für eine Auflage von 50 Exemplaren + Ebook + 5 Exemplare extra für mich persönlich. Das Ganze hat mich exakt 320 Euro gekostet im Jahr 2013.
Im Preis enthalten waren auch Vorschläge für das Buch-Cover + einmaliges Korrekturlesen mit redaktionellen Änderungen (Rechtschreibfehler) sowie Vertrieb der Exemplare über Amazon + Thalia + Hugendubel.
Meine Diss kostet im Handel 39,99 Euro das Stück bzw. 25,99 Euro als Ebook. Als Autor (ohne besonderen Ruf als wissenschaftlicher Autor) werde ich mit 10% an jedem Verkauf beteiligt.
Nachdem der Deal stand, wurde mein Buch verlegt, bekam eine ISBN und ich bekam eine Bestätigung des Verlages für die VG-Wort sowie meine 5 Autorenexemplare zugeschickt.
1-2 Wochen später war meine Diss auch bei Amazon verfügbar und ist es bis heute.
Als nächstes schrieb ich die VG Wort an, dass ich ein Buch mit einer bestimmten Anzahl an Worten veröffentlicht habe und legte die Bestätigung des Verlages bei.
Dann passierte etwa 6 Wochen lang nichts.
Dann gab es die ersten Geldeingänge aus Buchverkäufen auf meinem Konto (3,99 für jedes Buch, 2,59 für jedes Ebook, 10% eben wie vereinbahrt). Die Kontoauszüge hob ich für die Steuer auf.
Bis heute (8 Jahre danach) kommen in unregelmäßigen Abständen hier Geldeingänge wann immer was verkauft wurde. Leider immer seltener.
Etwa 8 Monate nach Einsendung gab es eine Überweisung der VG Wort über ca. 150 Euro einmalig rein für die Veröffentlichung des Werkes, unabhängig von den Verkaufszahlen. Den Kontoauszug habe ich ebenfalls für die Steuer aufgehoben.
In meinen jährlichen Steuererklärungen gebe ich die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Verkaufserlöse + Zahlung der VG Wort) in Summe an und belege mit den Kontoauszügen.
Ich habe niemals ein Business anmelden müssen.
Im "Best Case" werden deine Bücher relativ schnell verkauft. Der Verlag erkennt dein Potential und bietet dir eine zweite Auflage an mit besseren Bedingungen für dich (höhere Beteiligung + weniger oder gar keine Kosten für das Drucken). Und du hast einen "Stein bei denen im Brett" wenn du ein weiteres Werk über die verlegen willst. Die Zahlung der VG-Wort gibts nur einmalig bei der ersten Auflage. Die Beteiligung gibts dagegen solange, wie sich Bücher von dir eben verkaufen.
Im "Worst Case" verkaufen sich deine Bücher gar nicht. Die Zahlung für die Erstauflage der VG Wort bekommst du trotzdem. Der Verlag hält sich schadlos durch deine Zahlung. Allerdings wird es dann keine weitere Auflage geben und ob DIESER Verlag nochmal was von dir veröffentlichen wird, ist fraglich.
Das ist aber ein beherrschbares Risiko. Im schlimmsten Fall machst du wenige hundert Euro (Verlagskosten) Verlust. Diese werden teilweise durch die Zahlung der VG Wort ausgeglichen und man kann sie auch als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Soweit zu meiner Erfahrung mit dem Verlagswesen.
Meine Dissertation hat sich bislang übrigens nur mäßig verkauft... war aber nicht meine Intention damit Geld zu verdienen, da sich mit diesem speziellen Gebiet bestenfalls 50 Leute weltweit befassen.
Ja, das mit dem Selbstbewusstsein ist mein allergrößtes Problem. Immer und bei allem. Das ist wirklich das allergrösste Hindernis.
Ansonsten hätte ich im Moment nicht viel zu verlieren.
Seit ich seit Ende letzten Jahres meinen Mini Job nicht mehr hab, wollte ich eigentlich richtig loslegen. Aber bjs jetzt ist noch nicht viel vorwärtsgegangen...ich habe immer und bei allem viel zu viel Angst, irgendwas falsch zu machen...also lass ich es gleich ganz...
Richtig, das Risiko ist gering. Die meisten Kosten bekommst du über die VG Wort und die Steuererklärung wieder raus. Im schlimmsten Fall machst du 200 - 300 Euro Verlust. Das Risiko wäre aus meiner Sicht für einen Traum vertretbar.
Also Werk vollenden und Verlag anschreiben.
Ok.
Danke für den Tip.
Klingt eigentlich vernünftig, bei Facebook und Insta? mal ein bisschen in Do Öffentlichkeit zu gehen...
Bloss da hab ich schon das nächste Problem. Ich hab schon seit Jahren einen Facebook Account. Auf dem möchte ich eigentlich nicht jetzt damit anfangen, mein Geschriebenes etc. zu präsentieren. Wenn dann bräuchte ich da einen extra Account. Kann man sich bei FB einen 2. Account zulegen?
Eigentlich dachte ich ja auch, Facebook ist schon total out^^
Ich würde mir eine neue Email Adresse zulegen und bei Facebook und Insta sowie Youtube einen Kanal dafür aufmachen. Weiß nicht, was es sonst so alles gibt in dem Bereich. Wie gesagt, ich war in einem anderen Feld unterwegs.
Eine Homepage ist allerdings nochmal deutlich mehr "oldschool" als z. B. Facebook und kostet ein bisschen. Das kann man sich meines Erachtens sparen.
Youtube ist ein cooles Format für Werbung für sich selber. Ich könnte mir z. B. vorstellen wie du in Tracht auf einem alten Bauernstuhl sitzend vor bayrischer Berg - oder Waldkulisse aus einem deiner Texte rezitierst... 3 min Video maximal... das Set gibts bei dir in der Gegend gratis.