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Wohnung

Piepel

Aktives Mitglied
Ich hab versucht heraus zu finden, welche Pflichten Ver/mieter haben.

Ein Vermieter übergibt ein Mietobjekt an den Mieter. Das Objekt muss durch Heizen eine Mindesttemperatur erreichen, sonst hat es einen Mangel.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Mindesttemperatur zu schaffen. Tut er das nicht, macht er sich für Schäden an dem Gebäude dem Vermieter gegenüber haftbar.
Hieraus müsste man folgern, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, ob er heizt oder nicht - sofern die Raumtemperatur beispielsweise bei Frost keine Leitungsschäden erwarten lässt.
Dies alles betrifft in soweit aber nur Vertragsparteien, also ein Mieter/Vermieter-Verhältnis.

Allenfalls käme in Betracht, dass der Vermieter beim Mietvertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hatte, der vermutlich eher das ganze Haus betrifft.
Daraus müsste sich - wenn möglich - ableiten lassen, welche Angaben für einzelne Wohnungen abgeleitet werden können.
Leitet sich also eine zugesicherte Eigenschaft (Unterdecken_Dämmung) aus dem Energieausweis ab, und hat der Mieter unten die Dämmung (welche genau, wie wirksam?) entfernt, so müsste der Vermieter den Getränkemann auffordern, die Dämmung wieder her zu stellen.

War aber der Energieausweis vor der Dämmerei ausgestellt bzw stand die Dämmung gar im Eigentum des Vormieters, so wäre jener geradezu verpflichtet gewesen, die Einbauten wieder heraus zu nehmen. Er könnte dies in Absprache mit dem Nachmieter auch sein gelassen haben, worauf der Nachmieter es dann machte.

Weil der Getränkemann mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen hat, mangelt es jedenfalls an Forderungen aus einem Mitmieter-Mitmieter Verhältnis, die durchsetzbar wären.

Ding scheint aber zu sein, dass für Gebäude mit gemischter Nutzung getrennte Energieausweise für gewerbe vs Wohnen erstellt werden. Demnach wäre - nach Entfernen einer wirksamen Isolierung der Energieausweis für den Wohnteil unzutreffend geworden.
(https://werk-e.de/aktuelles/energieausweis-fuer-eine-einzelne-wohnung-moeglich-ein-beispiel-aus-salzkotten)
 
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Hallo Piepel,

schau mal hier: Wohnung. Hier findest du was du suchst.

Elloria

Mitglied
Ich hab versucht heraus zu finden, welche Pflichten Ver/mieter haben.

Ein Vermieter übergibt ein Mietobjekt an den Mieter. Das Objekt muss durch Heizen eine Mindesttemperatur erreichen, sonst hat es einen Mangel.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Mindesttemperatur zu schaffen. Tut er das nicht, macht er sich für Schäden an dem Gebäude dem Vermieter gegenüber haftbar.
Hieraus müsste man folgern, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, ob er heizt oder nicht - sofern die Raumtemperatur beispielsweise bei Frost keine Leitungsschäden erwarten lässt.
Dies alles betrifft in soweit aber nur Vertragsparteien, also ein Mieter/Vermieter-Verhältnis.

Allenfalls käme in Betracht, dass der Vermieter beim Mietvertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hatte, der vermutlich eher das ganze Haus betrifft.
Daraus müsste sich - wenn möglich - ableiten lassen, welche Angaben für einzelne Wohnungen abgeleitet werden können.
Leitet sich also eine zugesicherte Eigenschaft (Unterdecken_Dämmung) aus dem Energieausweis ab, und hat der Mieter unten die Dämmung (welche genau, wie wirksam?) entfernt, so müsste der Vermieter den Getränkemann auffordern, die Dämmung wieder her zu stellen.

War aber der Energieausweis vor der Dämmerei ausgestellt bzw stand die Dämmung gar im Eigentum des Vormieters, so wäre jener geradezu verpflichtet gewesen, die Einbauten wieder heraus zu nehmen. Er könnte dies in Absprache mit dem Nachmieter auch sein gelassen haben, worauf der Nachmieter es dann machte.

Weil der Getränkemann mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen hat, mangelt es jedenfalls an Forderungen aus einem Mitmieter-Mitmieter Verhältnis, die durchsetzbar wären.
Im Gegenteil wird er behaupten, dass sich warmes Bier nicht gut verkaufen lässt und er keinen heissen Kaffee anbietet.

Insgesamt stelle ich mir die Frage, ob ein Energieausweis so gelesen werden kann, dass er für das gesamte Gebäude gilt, wenn: die eine Hälfte ohne Heizen im Winter auskommt, aber die andere Hälfte nur aus Brettern mit Spalten besteht?!
Dann wäre es zu einfach, die Bretterbude (auch) als "Null-Energie" Wohnung anzubieten.
Also da war so eine gelbe wolle drauf drauf das weis ich genau weil ich es selbst gesehen habe
 

Piepel

Aktives Mitglied
Mach das doch einfach so: schreib den Vermieter an.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei Einzug in die Wohnung lag als Vertragsgrundlage ein Energieausweis vor,. Dieser wird die Unterdeckendämmung des unter mir liegenden Gewerberaumes zur Dämmung des Wohnteils berücksichtigt haben, da § 22 EnEV 2013 Anwendung finden müsste.

In besagtem unter mir liegenden Gewerberaum wurde nun die Deckenisolierung entfernt.
Dies wirkt sich verschlechternd auf die Temperatur meines Wohnungsbodens, und damit auf meine Heizkosten aus.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Konsequenzen dies hat.
MfG

Die erfragten Konsequenzen wird er selbst erkennen.

Gemäß der angeführten Vorschrift werden Gewerbeeinheiten und Wohneinheiten (vermutlich) getrennt bewertet. Nimmt man die Dämmung des Wohnteils weg, ändert sich etwas an den Heizkosten. Die Verschlechterung ist aber nicht im Vertrag vorgesehen, sonst könnte er auch die Fenster ausbauen lassen.
 
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