Piepel
Aktives Mitglied
Ich hab versucht heraus zu finden, welche Pflichten Ver/mieter haben.
Ein Vermieter übergibt ein Mietobjekt an den Mieter. Das Objekt muss durch Heizen eine Mindesttemperatur erreichen, sonst hat es einen Mangel.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Mindesttemperatur zu schaffen. Tut er das nicht, macht er sich für Schäden an dem Gebäude dem Vermieter gegenüber haftbar.
Hieraus müsste man folgern, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, ob er heizt oder nicht - sofern die Raumtemperatur beispielsweise bei Frost keine Leitungsschäden erwarten lässt.
Dies alles betrifft in soweit aber nur Vertragsparteien, also ein Mieter/Vermieter-Verhältnis.
Allenfalls käme in Betracht, dass der Vermieter beim Mietvertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hatte, der vermutlich eher das ganze Haus betrifft.
Daraus müsste sich - wenn möglich - ableiten lassen, welche Angaben für einzelne Wohnungen abgeleitet werden können.
Leitet sich also eine zugesicherte Eigenschaft (Unterdecken_Dämmung) aus dem Energieausweis ab, und hat der Mieter unten die Dämmung (welche genau, wie wirksam?) entfernt, so müsste der Vermieter den Getränkemann auffordern, die Dämmung wieder her zu stellen.
War aber der Energieausweis vor der Dämmerei ausgestellt bzw stand die Dämmung gar im Eigentum des Vormieters, so wäre jener geradezu verpflichtet gewesen, die Einbauten wieder heraus zu nehmen. Er könnte dies in Absprache mit dem Nachmieter auch sein gelassen haben, worauf der Nachmieter es dann machte.
Weil der Getränkemann mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen hat, mangelt es jedenfalls an Forderungen aus einem Mitmieter-Mitmieter Verhältnis, die durchsetzbar wären.
Ding scheint aber zu sein, dass für Gebäude mit gemischter Nutzung getrennte Energieausweise für gewerbe vs Wohnen erstellt werden. Demnach wäre - nach Entfernen einer wirksamen Isolierung der Energieausweis für den Wohnteil unzutreffend geworden.
(https://werk-e.de/aktuelles/energieausweis-fuer-eine-einzelne-wohnung-moeglich-ein-beispiel-aus-salzkotten)
Ein Vermieter übergibt ein Mietobjekt an den Mieter. Das Objekt muss durch Heizen eine Mindesttemperatur erreichen, sonst hat es einen Mangel.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Mindesttemperatur zu schaffen. Tut er das nicht, macht er sich für Schäden an dem Gebäude dem Vermieter gegenüber haftbar.
Hieraus müsste man folgern, dass es jedem Mieter selbst überlassen ist, ob er heizt oder nicht - sofern die Raumtemperatur beispielsweise bei Frost keine Leitungsschäden erwarten lässt.
Dies alles betrifft in soweit aber nur Vertragsparteien, also ein Mieter/Vermieter-Verhältnis.
Allenfalls käme in Betracht, dass der Vermieter beim Mietvertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hatte, der vermutlich eher das ganze Haus betrifft.
Daraus müsste sich - wenn möglich - ableiten lassen, welche Angaben für einzelne Wohnungen abgeleitet werden können.
Leitet sich also eine zugesicherte Eigenschaft (Unterdecken_Dämmung) aus dem Energieausweis ab, und hat der Mieter unten die Dämmung (welche genau, wie wirksam?) entfernt, so müsste der Vermieter den Getränkemann auffordern, die Dämmung wieder her zu stellen.
War aber der Energieausweis vor der Dämmerei ausgestellt bzw stand die Dämmung gar im Eigentum des Vormieters, so wäre jener geradezu verpflichtet gewesen, die Einbauten wieder heraus zu nehmen. Er könnte dies in Absprache mit dem Nachmieter auch sein gelassen haben, worauf der Nachmieter es dann machte.
Weil der Getränkemann mit Dir keinen Vertrag abgeschlossen hat, mangelt es jedenfalls an Forderungen aus einem Mitmieter-Mitmieter Verhältnis, die durchsetzbar wären.
Ding scheint aber zu sein, dass für Gebäude mit gemischter Nutzung getrennte Energieausweise für gewerbe vs Wohnen erstellt werden. Demnach wäre - nach Entfernen einer wirksamen Isolierung der Energieausweis für den Wohnteil unzutreffend geworden.
(https://werk-e.de/aktuelles/energieausweis-fuer-eine-einzelne-wohnung-moeglich-ein-beispiel-aus-salzkotten)
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