Dalmatiner
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Eine Bedarfsgemeinschaft kann es nur sein, wenn mindestens einer von Beiden dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist oder diesen praktisch leistet Das sind bei einer Unterhalrspflicht Verwandte in gerader Linie und Ehepartner. (BGB). Das Jobcenter fügt dem noch eheähnliche Gemelnschaften hinzu.
Das JC begrenzt nun diese Pflicht füreinander einzustehen bei Kindern auf das 25. Lebensjahr. Danach ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Das Gegenteil muss das JC dann nachweisen. Zusammen Wäsche zu waschen etc ist kein Argument. Das kann in einer WG durchaus auch so sein.
Ich denke daher, sass eine Bedarfsgemeinschaft möglich ist, aber dieser Einzelfall vom JC nachgewiesen werden muss.
Das JC begrenzt nun diese Pflicht füreinander einzustehen bei Kindern auf das 25. Lebensjahr. Danach ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Das Gegenteil muss das JC dann nachweisen. Zusammen Wäsche zu waschen etc ist kein Argument. Das kann in einer WG durchaus auch so sein.
Ich denke daher, sass eine Bedarfsgemeinschaft möglich ist, aber dieser Einzelfall vom JC nachgewiesen werden muss.