Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Zählen wir als Bedarfsgemeinschaft

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eine Bedarfsgemeinschaft kann es nur sein, wenn mindestens einer von Beiden dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist oder diesen praktisch leistet Das sind bei einer Unterhalrspflicht Verwandte in gerader Linie und Ehepartner. (BGB). Das Jobcenter fügt dem noch eheähnliche Gemelnschaften hinzu.

Das JC begrenzt nun diese Pflicht füreinander einzustehen bei Kindern auf das 25. Lebensjahr. Danach ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Das Gegenteil muss das JC dann nachweisen. Zusammen Wäsche zu waschen etc ist kein Argument. Das kann in einer WG durchaus auch so sein.

Ich denke daher, sass eine Bedarfsgemeinschaft möglich ist, aber dieser Einzelfall vom JC nachgewiesen werden muss.
 

Poros

Mitglied
Wenn du älter als 25 bist, bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Nach § 9 Absatz 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird vermutet, dass du von deiner Mutter Geld erhältst, soweit dies aufgrund des Einkommens und Vermögens deiner Mutter erwartet werden kann. Das habe ich in der Praxis noch nicht erlebt, dass auf dieser Grundlage Zahlungen angerechnet werden. Kann aber gut sein, dass das geprüft wird.

Kosten für Unterkunft und Heizung sollten bei dir gemäß ständiger Rechtsprechung hälftig berücksichtigt werden. Würde ich den Fall bearbeiten, würde mir hier eine Kopie des Mietvertrags deiner Mutter und - sollten die Beträge im Mietvertrag nicht mehr aktuell sein - noch ein Schriftstück, aus dem die aktuelle Höhe der Miete und der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten hervorgeht, genügen. Sollte es sich um Eigentum der Mutter handeln, werden andere Nachweise benötigt.

Auszufüllen wäre auch noch die Anlage HG.
 

Lalawelt

Mitglied
Nein, wenn du älter als 25 bist. Aufpassen, wenn du miete angibst, muss sie es auch beim Finanzamt angeben. Weiß ja nicht ob sie Rente oder so bekommt. Falls du so oder so keine Miete gezahlt hast, kannst du trotzdem Bürgergeld beantragen. Und bekommst trotzdem die Krankenkasse gezahlt und das Geld aber halt ohne Wohnkosten. Wie gesagt, Pass da auf, dass es ihr dann nicht auf anderer Weise weggenommen wird.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben