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Zahnarzt wechsel

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
die meisten ZA handeln zahnerhaltend, Zahn kommt erst raus, wenn gar nichts mehr geht.... auch, wenn er tot ist.
bei mir haben allerdings tote Zähne eine Autoimmunerkrankung hervor gerufen,
das war wohl aber eine Ausnahme.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
klar darf er das, es sei denn, die patientin ist in Lebensgefahr oder hat akut unmenschliche Schmerzen.
Aber ein Handwerker oder Verkäufer darf auch bestimmen,
für wen er arbeitet oder an wen er was verkauft.

Nicht unter allen Umständen:
"Laut der Berufsordnung der Ärzte steht jedem Arzt grundsätzlich das Recht zu, einen Patienten abzulehnen. Doch dies gilt nicht für alle Fälle.
In diesen Fällen dürfen Sie Patienten ablehnen:
Eine willkürliche oder unsachliche Ablehnung eines kranken Patienten darf durch den Arzt zu keiner Zeit erfolgen. Möglich ist eine Ablehnung beispielsweise dann, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Hier sind einige Beispiele:
  • Patient verlangt eine Behandlung, die außerhalb des Fachgebietes des Arztes liegt
  • Fehlendes Vertrauensverhältnis
  • Beleidigungen, Beschwerden oder Drohungen, die sich gegen den Arzt, dessen Personal oder andere Patienten richten
  • Wiederholte Nichtbefolgung der ärztlichen Ratschläge
  • Sollte der Patient beharrlich medizinisch nicht begründete oder unwirtschaftliche Behandlungsmaßnahmen verlangen, kann die Behandlung ebenfalls abgelehnt, beziehungsweise beendet werden."
Ob davon etwas auf @Natha zutrifft, weiß ich natürlich nicht.
An freien Kapazitäten kann es kaum gelegen haben, da Natha einen Termin bekommen hat.
 

Traulicht

Aktives Mitglied
Also unabhängig davon, ob der Arzt nun einen Patienten wegschicken darf oder nicht: Ich wollte bei so einem Arzt nicht länger in Behandlung sein! Zeugt von einem ganz miesen Charakter...

Ich finde die Idee mit dem Kieferchirurgen ganz gut, zumindest bei der Wurzelgeschichte. Was die anderen Zähne anlangt, hoffe ich jetzt einfach mal für dich, daß der neue Zahnarzt, bei dem du demnächst einen Termin hast, freundlich und kompetent ist. Daumen sind gedrückt:)
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Nicht unter allen Umständen:
"Laut der Berufsordnung der Ärzte steht jedem Arzt grundsätzlich das Recht zu, einen Patienten abzulehnen. Doch dies gilt nicht für alle Fälle.
In diesen Fällen dürfen Sie Patienten ablehnen:
Eine willkürliche oder unsachliche Ablehnung eines kranken Patienten darf durch den Arzt zu keiner Zeit erfolgen. Möglich ist eine Ablehn
das habe ich nicht (!) behauptet und das wurde auch nicht (!) gefragt;
es wurde gefragt:
darf ein ZA ablehnen und ich meinte:
ja.
Dass das an Bedingungen geknüpft ist, weiß ich auch und ich wette, das weiß ihr ZA auch und auch, warum er sie ablehnen konnte.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Schau mal nach ob es bei dir eine Zahnklinik gibt. Geh da hin, dort schaut man sich das an und du bekommst eine vernünftige Beratung. Kaputte Zähne bzw Restzähne werden dann mit einer Behandlung gezogen, auf Wunsch mit Narkose. Das ist dann wesentlich angenehmer. In der Klinik wird das ständig gemacht und die Ärzte können es meist auch besser und routinierter als ein normaler Zahnarzt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
das habe ich nicht (!) behauptet und das wurde auch nicht (!) gefragt;
es wurde gefragt:
darf ein ZA ablehnen und ich meinte:
ja.
Dass das an Bedingungen geknüpft ist, weiß ich auch und ich wette, das weiß ihr ZA auch und auch, warum er sie ablehnen konnte.
Du hast geschrieben, es sei denn Patient ist in Lebensgefahr oder hat akut unmenschliche Schmerzen.
Ich schrieb ja auch:
"Ob davon etwas auf @Natha zutrifft, weiß ich natürlich nicht."
Aber alles gut! Wir wissen nicht genau, warum der Zahnarzt ablehnte.
Ich hoffe, dass @Natha geholfen werden kann!
 

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