Portion Control
Urgestein
Achso, ja. Bei mir sind es die Werbeprospekte und vor kurzem ist das Wochenblatt dazugekommen. Jetzt kann man wieder Personal einsparen!
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Ich denke, seit dem Stempeluhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Das BAG-Urteil bringt neue Regelungen für Arbeitgeber - Sage Advice Deutschland ) ist es gerade nicht mehr möglich, dass jemand ausschließlich nach Akkord bezahlt wird, ohne dass die Arbeitszeit erfasst wird ( und dadurch ein Mindestlohn sichergestellt wird).Was ist in deinem Arbeitsvertrag genau geregelt? Ist das ggf. ein Akkord-Vertrag mit Bezahlung pro ausgelieferter Zeitung? Dann kann die Fahrtzeit gerade keine Arbeitszeit sein, weil du nicht für die Zeit sondern für die Leistung bezahlt wirst.
Abonnierte Tageszeitungen müssen bis zu einer bestimmten Zeit (meist morgens 6 Uhr) bei den Abonnenten sein. Und das 6mal die Woche.Also zunächst ging es in meiner Antwort ja um die Frage von Ausnahmsweise, was diesen Job attraktiv machen würde.
Und das zweite: Was ist daran, hinsichtlich der Fragestellung des TE, anders?
Der TE hält sich ja auch leider mit weiteren Details zurück, was mit seinem AG besprochen ist und was im Arbeitsvertrag steht! So wichtig ist das Thema für ihn offensichtlich dann doch nicht.
Wie gesagt, kann sein muss aber nicht. Maßgeblich ist was im AV geregelt wurde - nicht was wir uns hier ausdenken. Wäre es glasklar und unstrittig hätte der AG dies ja längst als Arbeitszeit angesehen.Abonnierte Tageszeitungen müssen bis zu einer bestimmten Zeit (meist morgens 6 Uhr) bei den Abonnenten sein. Und das 6mal die Woche.
Ich sehe da schon einen Unterschied zu Prospekten und Wochenblättern,
Wenn man also z.B. um 2 Uhr anfängt mit austragen ist m.M. nach bis 6 Uhr (bis man fertig ist) alles als Arbeitszeit zu zählen. Auch der Weg zwischen 2 Bezirken.
Dem Zusteller wird ja gerade aufgetragen, ganz bestimmte Zeitungen ( nämlich die aktuellen und nicht die von gestern) an einen bestimmten Ort (Wohnsitz des Kunden und nicht zu anderen Leuten) zu bringen und dort abzugeben, daher kann es nicht das Problem des Zustellers sein, wie weit die Kunden auseinander wohnen oder ob diese in verschiedenen, vom Arbeitgeber festgelegten " Bezirken" wohnen.
Ich hab - glaub ich, nicht mehr Tipps :-(Ich hätte mich gerne mit Portion Control und Piepel separat unterhalten, aber ich weiß leider nicht wie man eine Unterhaltung startet. Ich finde das hier im Chat nicht...
Vielen lieben Dank für die ausführlichen und vielen Antworten. Ich hatte die letzten Tage leider privat viel zu tun und bin jetzt erst dazu gekommen, alles ausführlich zu lesen.
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