Der Zwangsräumung zuvorkommen!
Hallo!
So,wie ich den Eröffnungstread verstehe
(es ist eine "SIE "! kein "ER"!),
IST aber bereits der vollstreckbare Räumungstitel beim Gerichtsvollzieher,
denn weder hat die Kommune (o.ä.) der Schuldenübernahme zugestimmt (schrieb sie) ,noch hat sich der Vermieter "auf Zeit bis zum Monatsende" erweichen lassen.
WARUM soll der Vermieter
noch einen Monat auf Chance zur Renovierung und Neuvermietung verzichten?
Der Schaden dürfte so schon extrem hoch sein.
Grob überschlagen :
Mindestens 4 Nettokaltmieten (a 250Eu mindest?) ,NK offen?! (mindestens 150Eu/Monat?) , ,Räumungskosten (ab 2000 Eu) ,Einlagerungskosten,Gerichtskosten,
Renovierungskosten (ggf.noch Müllberäumung) weitere 2000-4000Eu .
Das dürfte noch zu wenig sein...
Dann Kosten für die Neuvermietung (Werbung)..denn er hat OHNE normale Kündigungsfristen (in denen man in Ruhe einen Mieter suchen kann) jetzt
noch paar Monate Leerstand.
Das summiert sich auf paar Tausend Euro Schaden,die er,der böse böse Vermieter , vorstreckt (und für die er Zinsen zahlt!) .
WAR ES DAS WERT -- HÄTTE MAN NICHT EHER IN DIE PUSCHEN KOMMEN SOLLEN?
Was übersehen wird:
Vermieter sind fast immer GEZWUNGEN ,konsequent vorzugehen: die kreditgebenden Banken lassen sich vertraglich zusichern,daß ein keditnehmender Vermieter alle Wege unternimmt,um die Mieteinkünfte (die als Darlehenssicherung abgetreten werden!) auch zu erlangen.
Wenn der Vermieter aus Bequemlichkeit o.Fahrlässigkeit o.falschverstandener Nachsicht säumige Mieter "kostenlos" wohnen läßt,
platzt sein Darlehen (Erwerb +Reko) ---und das ganze Haus kommt in die ZV.
(Außerdem kann es Eingehungsbetrug sein,wenn man "gar nicht vorhatte,richtig Miete zu zahlen"..und hier noch nach "Köder" fragt...und den Vertragspartner hinhält...und einerseits fröhlich im Warmen wohnte aber andererseits die dafür vorgesehenen Gelder offenbar anderweitig verkonsumierte...und noch sauer ist,wenn nach MONATEN eine Reaktion kommt..)
Der Gang zum AG ,um die Vollstreckung aufzuheben,erscheint mir zu spät (bis spätestens 14 vor Termin..). Hilft hier auch nicht wirklich!
Für all die Maßnahmen wäre genug Zeit gewesen VORHER!
WIE will sie es begründen?
Da käme nur(!) sofortiger Ausgleich der KOMPLETTEN SCHULDEN in Frage!
Da wir die genauen Termine u.Mietschuldhöhe etc.nicht kennen,sind Beratungen sehr spekulativ.
Ihr eine "Umräumbarkeit" zu suggerieren ( "Notfälle dürfen nicht geräumt werden...) finde ich fahrlässig , gelinde gesagt.
Schwanger ist sie nicht oder schwerstbehindert...und sie wird hoffentlich nicht auf den absurden Gedanken gebracht,mit Handlungen zu drohen.
Wer Zugang zum internet hat,hätte RECHTZEITIG "sich belesen" können über Hilfen. Die gibt es: ein kluger Vermieter läßt Ratenzahlung zu und
bietet die (helfende) Möglichkeit der Abtretung der Wohnkostenerstattung DIREKT durch ARGE an Vermieter. Dann kommt ein Mieter gar nicht in die Gefahr...die ERHALTENEN Gelder zweckentfremdet auszugeben.
Damit ist BEIDEN geholfen. Auch erzieherisch...
Und: was ist DAS für ein Zungenschlag?
"Suizidgefährdete dürfen nicht geräumt werden.."
Das geht fix ins Auge (Selbstgefährdete Person zu ihrem Schutz in ärztliche Obhut genommen...)
Ich würde auch raten,schnellstens die Räumung selbst zu organisieren,Einlagerung durch Vermieter ist SAUTEUER und der Vermieter hat das Recht der "Zurückbehaltung"--er kann Möbel etc.als Pfand beantragen---oft wird das gleich mit beantragt .
Ab zur Schuldnerberatung...aktiv das Dilemma angehen.
Die vollstreckbaren Titel sind 30 Jahre gültig (und die Fristen werden verlängert durch Vollstreckungsversuche)..der Vermieter kann mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr kostentreibend den Schuldenberg versuchen,zu vollstrecken.
Wer will lebenslang jedes Konto,jedes Auto,jeden Lohn,jeden Wertgegenstand gepfändet bekommen?
Ein Rat "mach doch Inso" ,halt ich auch für naiv: kluge Vermieter erkundigen sich beim Vorvermieter..und ein solcher Pappenheimer
steht auf ewig ohne Mietvertrag da.
Und ,ob "gute Freunde" jemanden wohnen lassen,der so eine Zahlungsmentalität hat,wage ich zu bezweifeln.
Siehe anderer thread:
der Begriff des gelegentlichen Beherbergens als GAST (!) ist
definierbar..ein GAST meldet sich nicht polizeilich an...man steht also OHNE WOHNSITZ da...
(( da bin ich hoffentlich nicht mißverstanden worden -im Wohnheim-thread--oder leider doch..genau von der Falschen? ))
Also...Sachen packen,Garage/Keller suchen zur Einlagerung ,Not-Unterkunft organisieren,Schuldentilgung angehen...
Viel Glück und... lern draus...
Micky