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Zwangsräumung

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ich würde mir aber eher keine Zeit lassen ... hier ist nicht Nichtstun gefragt! Und auf der Seite zu stehen, wo man meint, man bräuchte sich nicht einschüchtern lassen, na ich weiß ja nicht ... Wie schon vorher angesprochen, zwischen Mietschulden und Zwangsräumung ist schon meistens seeeeehr viel Zeit vergangen ...

Und es auf eine Zwangsräumung ankommen zu lassen, ist auch nicht lustig:

Die nicht unerheblichen Kosten einer Zwangsräumung - Anwaltskosten, Gebühren des Gerichtsvollziehers, Auslagen für eine Spedition zwecks Entsorgung des Mobiliars - sind zunächst vom Gläubiger vorzuschießen, fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last (vgl. § 788 ZPO). Grundsätzlich ist es Sache des Schuldners, sich rechtzeitig um eine Ersatzwohnung zu bemühen. Notfalls wird er von der Stadt bzw. Gemeinde in eine Obdachlosenunterkunft eingewiesen.

Und auch im Hinblick darauf, später mal wieder in eine andere Wohnung ziehen zu wollen, macht das bestimmt beim Vermieter kein gutes Bild. Besser ist der Rat, bewege Dich in die Vorwärtsrichtung, pack Deine Schulden an und ändere etwas in Deinem Leben.

Eisherz
 
S

Stan

Gast
Erkundige dich mal sofort beim Deutschen Mieterschutzbund ( siehe
Telefonbuch oder Auskunft ), dort anrufen und auf die Dringlichkeit eines
Termins aufmerksam machen. Evtl. kann die Zwangsräumung abgewendet
werden. Vielleicht bringt es ja was.

Herzlichst

Germ
Bei einer angeordneten Zwangsräumung, es ist hier ein gerichtlicher Titel, kann auch der Mieterschutzbund nichts mehr bewirken.

Vielleicht hätten Sie den Mieter an die Erfüllung seiner Mieterpflichten erinnern sollen. Das steht auch im BGB im Mietrecht.

Man belese und behöre sich!

herzlichst

Stan
 
S

Sascha82

Gast
Hallo Rory,

Ich würde erstmal bei Freunden übernachten, und dann versuchen, alles wieder in Ordnung zu kriegen. Frage dich, warum du Schulden gemacht hast. Viel Erfolg!

Gruss

Sascha
 
R

Rübe

Gast
Tut mir leid, wenn du da in eine unschöne Situation gekommen bist und bevor ich dich hier vorverurteile, wäre es schön, wenn du mal schreiben könntest, wie es zu dieser Situation kommen konnte? Wovon lebst du/ hast du gelebt?

warum hast du nicht schon viel früher mit dem Vermieter gesprochen?


Meine Eltern sind selber Vermieter und waren mal in so einer Situation. Mieter hat nicht gezahlt, hat die Wohnung völlig zugemüllt und seine 2 großen Hunde überall reinsch...en lassen, hat Türen kaputt gemacht usw. usw., es hat EWIG gedauert, bis meine Eltern die Zwangsräumung durch hatten, denn bevor es dazu kommen konnte, hat der Mieter immer mal wieder einen kleinen Betrag überwiesen und so die Vollstreckung hinaus gezögert.
der liebe Mieter hat sich eines Nachts mit Sack und Pack aus dem Staub gemacht und meine Eltern standen vor den Trümmern der Wohnung und durften dazu noch die Räumung sowie die Renovierung bezahlen. Der Mieter wurde gefunden, sitzt nun wegen Drogendelikte im Knast und wird eh nie zahlen können, Titel hin oder her, die Dummen sind meine Eltern.

Mitleid habe ich nicht mit dir, es gibt genug Wege, sich fair und angemessen zu verhalten.

[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Missis

Aktives Mitglied
Dass der Vermieter zunächst mit den Kosten für Räumungsklage und Räumung in Vorkasse geht, ist unbestritten. Aber woher genau entnimmst du nun die rechtliche Grundlage für deine Behauptung, der Mieterschutzbund könnte eine Räumung verhindern?

Fakt ist, dass ein Vermieter in den meisten Fällen gerne bereit ist, diese Kosten zu zahlen und selbst im ungünstigsten Fall auf ihnen sitzen zu bleiben, statt auf unabsehbare Zeit einen Mietnomaden auf lau wohnen zu lassen. Die Verluste monate- oder sogar jahrelang ausbleibender Mietzahlungen sind oft höher, als die Kosten für Klage und Räumung. Und immerhin besteht ja möglicherweise irgendwann die Möglichkeit, den Verursacher der Kosten zur Kasse zu bitten.
 
C

Chris1970

Gast
[...]

Wenn er kein Geld für den Vermieter hat , dann sicherlich auch keins für den Beitrag beim Mieterschutzbund.

Und ohne Zahlung des Beitrags beraten die auch nicht.

(Habe ich nämlich auch mal probiert. Allerdings nicht wegens Geldmangels , sondern weil ich wegen 1 Auskunft nicht gleich eintreten wollte)

Zuerst eintreten und zahlen und dann wird man beraten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D

Deichgräfin

Gast
Wurde hier mit einem Wort erwähnt wie hoch die ausstehende
Mietsumme bereits ist ?
Vielleicht sind die Zwangsräumungskosten dagegen lächerlich.

Ob diese Wohnung noch beheizt werden kann oder
dem Schimmel Tür und Tor geöffnet wurde ?
Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung.

Schiebt der Mieterbund auch den Möbelwagen weg,wenn
dieser bereits "amtlich" vor der Tür steht ?

Wo kann man sich dazu behören und belesen ?
 

Germ

Aktives Mitglied
Chris1970 postete:

Zuerst eintreten und zahlen und dann wird man beraten.
Bei einer Beratung wegen Zwangsräumung wird erst beraten und dann
die Rechnung ausgestellt und auf Wunsch zugeschickt.

Das trotz angedrohter Zwangsäumung es immer noch Schlupflöcher
gibt, darauf sei hingewiesen. Beispielsweise:

Die Zwangsräumung darf nicht erfolgen, wenn es sich bei dem
Mieter um einen Selbstmordkandidaten handelt. Es gibt noch reichlich
andere Ausnahmen.

Man belese und behöre sich,
z.B. hier:

http://www.potsdam.de/cms/dokumente/10040561_31478/7d965e21/Mietschulden.pdf.

Absatz 5

und direkt beim Deutschen Mieterschutzbund

Herzlichst

Germ
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Der Zwangsräumung zuvorkommen!

Hallo!
So,wie ich den Eröffnungstread verstehe (es ist eine "SIE "! kein "ER"!),
IST aber bereits der vollstreckbare Räumungstitel beim Gerichtsvollzieher,
denn weder hat die Kommune (o.ä.) der Schuldenübernahme zugestimmt (schrieb sie) ,noch hat sich der Vermieter "auf Zeit bis zum Monatsende" erweichen lassen.

WARUM soll der Vermieter noch einen Monat auf Chance zur Renovierung und Neuvermietung verzichten?

Der Schaden dürfte so schon extrem hoch sein.
Grob überschlagen :
Mindestens 4 Nettokaltmieten (a 250Eu mindest?) ,NK offen?! (mindestens 150Eu/Monat?) , ,Räumungskosten (ab 2000 Eu) ,Einlagerungskosten,Gerichtskosten,
Renovierungskosten (ggf.noch Müllberäumung) weitere 2000-4000Eu .
Das dürfte noch zu wenig sein...

Dann Kosten für die Neuvermietung (Werbung)..denn er hat OHNE normale Kündigungsfristen (in denen man in Ruhe einen Mieter suchen kann) jetzt noch paar Monate Leerstand.
Das summiert sich auf paar Tausend Euro Schaden,die er,der böse böse Vermieter , vorstreckt (und für die er Zinsen zahlt!) .

WAR ES DAS WERT -- HÄTTE MAN NICHT EHER IN DIE PUSCHEN KOMMEN SOLLEN?

Was übersehen wird:
Vermieter sind fast immer GEZWUNGEN ,konsequent vorzugehen: die kreditgebenden Banken lassen sich vertraglich zusichern,daß ein keditnehmender Vermieter alle Wege unternimmt,um die Mieteinkünfte (die als Darlehenssicherung abgetreten werden!) auch zu erlangen.

Wenn der Vermieter aus Bequemlichkeit o.Fahrlässigkeit o.falschverstandener Nachsicht säumige Mieter "kostenlos" wohnen läßt,
platzt sein Darlehen (Erwerb +Reko) ---und das ganze Haus kommt in die ZV.
(Außerdem kann es Eingehungsbetrug sein,wenn man "gar nicht vorhatte,richtig Miete zu zahlen"..und hier noch nach "Köder" fragt...und den Vertragspartner hinhält...und einerseits fröhlich im Warmen wohnte aber andererseits die dafür vorgesehenen Gelder offenbar anderweitig verkonsumierte...und noch sauer ist,wenn nach MONATEN eine Reaktion kommt..)

Der Gang zum AG ,um die Vollstreckung aufzuheben,erscheint mir zu spät (bis spätestens 14 vor Termin..). Hilft hier auch nicht wirklich!
Für all die Maßnahmen wäre genug Zeit gewesen VORHER!
WIE will sie es begründen?
Da käme nur(!) sofortiger Ausgleich der KOMPLETTEN SCHULDEN in Frage!

Da wir die genauen Termine u.Mietschuldhöhe etc.nicht kennen,sind Beratungen sehr spekulativ.

Ihr eine "Umräumbarkeit" zu suggerieren ( "Notfälle dürfen nicht geräumt werden...) finde ich fahrlässig , gelinde gesagt.

Schwanger ist sie nicht oder schwerstbehindert...und sie wird hoffentlich nicht auf den absurden Gedanken gebracht,mit Handlungen zu drohen.

Wer Zugang zum internet hat,hätte RECHTZEITIG "sich belesen" können über Hilfen. Die gibt es: ein kluger Vermieter läßt Ratenzahlung zu und
bietet die (helfende) Möglichkeit der Abtretung der Wohnkostenerstattung DIREKT durch ARGE an Vermieter. Dann kommt ein Mieter gar nicht in die Gefahr...die ERHALTENEN Gelder zweckentfremdet auszugeben.
Damit ist BEIDEN geholfen. Auch erzieherisch...

Und: was ist DAS für ein Zungenschlag?
"Suizidgefährdete dürfen nicht geräumt werden.."
Das geht fix ins Auge (Selbstgefährdete Person zu ihrem Schutz in ärztliche Obhut genommen...)

Ich würde auch raten,schnellstens die Räumung selbst zu organisieren,Einlagerung durch Vermieter ist SAUTEUER und der Vermieter hat das Recht der "Zurückbehaltung"--er kann Möbel etc.als Pfand beantragen---oft wird das gleich mit beantragt .

Ab zur Schuldnerberatung...aktiv das Dilemma angehen.

Die vollstreckbaren Titel sind 30 Jahre gültig (und die Fristen werden verlängert durch Vollstreckungsversuche)..der Vermieter kann mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr kostentreibend den Schuldenberg versuchen,zu vollstrecken.

Wer will lebenslang jedes Konto,jedes Auto,jeden Lohn,jeden Wertgegenstand gepfändet bekommen?

Ein Rat "mach doch Inso" ,halt ich auch für naiv: kluge Vermieter erkundigen sich beim Vorvermieter..und ein solcher Pappenheimer
steht auf ewig ohne Mietvertrag da.

Und ,ob "gute Freunde" jemanden wohnen lassen,der so eine Zahlungsmentalität hat,wage ich zu bezweifeln.

Siehe anderer thread:
der Begriff des gelegentlichen Beherbergens als GAST (!) ist
definierbar..ein GAST meldet sich nicht polizeilich an...man steht also OHNE WOHNSITZ da...(( da bin ich hoffentlich nicht mißverstanden worden -im Wohnheim-thread--oder leider doch..genau von der Falschen? :confused: ))


Also...Sachen packen,Garage/Keller suchen zur Einlagerung ,Not-Unterkunft organisieren,Schuldentilgung angehen...

Viel Glück und... lern draus...
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
R

Rübe

Gast
Wie ebenfalls schon erwähnt:

Mieterschutzbund kostet Geld, es gibt keine Auskunft ohne Mitgliedschaft.

Der Beitrag ist im Januar eines jeden Jahres oder bei Beitritt in Höhe eines Jahresbeitrages fällig. Er ist grundsätzlich eine Bringschuld und für ein Jahr im voraus zu zahlen.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 20,00 Euro , Der Jahresbeitrag beträgt 76,00 Euro

zitat:
Wir dürfen aufgrund zwingender Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes ausschließlich unsere Mitglieder beraten

Glaubst du, jemand der vor der Zwangsräumung steht, hat mal eben so knapp 100,- auf der Naht??
 

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