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Zwangsversteigerung durch Inkasso

Dany1202

Mitglied
Einige Inkasso arbeiten mit so einem System wo man bei Toom und anderen Geschäften die Forderung bezahlen kann.
Teilt man die 20.000 nun auf in 6-8 Teile zahlst einfach die Forderung in Bar im Supermarkt.

Komme gerade nicht auf den Namen, aber hab es selbst schon mal benutzt.

Auch sollte eine Zahlung Vor-Ort beim Inkasso sollte in bar möglich sein, natürlich auch aufgeteilt in 3 Teilen.

Die Thematik wurde doch beim Rundfunkbeitrag ganz groß. Uneingeschränktes Zahlungsmittel bleibt die Barzahlung.
Ne Inkasso will es leider auf das Konto haben.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Vielleicht könnte dir dein Nachbar auch eine Bescheinigung für die Bank ausstellen.
Er wird ja das Geld auch von seinem Konto abheben, dadurch wäre dann doch die Herkunft nachweisbar?
Ob das von der Bank dann aber anerkannt wird, kann ich leider nicht einschätzen.
Vielleicht einfach mal dort nachfragen.
 

Dany1202

Mitglied
Vielleicht könnte dir dein Nachbar auch eine Bescheinigung für die Bank ausstellen.
Er wird ja das Geld auch von seinem Konto abheben, dadurch wäre dann doch die Herkunft nachweisbar?
Ob das von der Bank dann aber anerkannt wird, kann ich leider nicht einschätzen.
Vielleicht einfach mal dort nachfragen.
Nein das Geld hat er von Sparstrumpf im Schließfach 👍
 

Piepel

Aktives Mitglied
In Summe hast Du nun schon einige Varianten.
>Konto bar auffüllen bis zur P Grenze, dann leeren und mit dem Bargeld einkaufen
>Post Bareinzahlung mit Überweisung
>Western Union einen Teil (teuer)
Damit geht schon mal die Hälfte am Montag?
 
Zuletzt bearbeitet:
Western Union kann für sowas verwendet werden. Ebenso die Reisebank, aber ich glaub die gehören zusammen. Hab die mal verwendet um Geld auf Ing-Diba einzuzahlen. Kostet halt mittlerweile ordentlich und auch die haben die Auflage bezüglich Geldwäsche ab 10k nachzufragen. Das ist nervig.

Was ich immer noch nicht verstehe: Warum habt ihr ein PKonto, wenn es doch keine Gläubiger gibt, von denen eine Pfändung droht? Das macht nunmal gar keinen Sinn. Und selbst wenn es ein PKonto ist, und keine Pfändung droht / besteht, dann kann man das auch über die PGrenze hinaus befüllen, meiner Meinung nach.
Dass der Nachbar in dem Konstrukt nicht auftauchen will, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, hat aber in der Regel den Grund, dass ihm der Nachweis der Herkunft des Geldes auch etwas schwerfallen könnte oder sich hier nicht offenlegen möchte. Sonst wäre eben auch eine Abwicklung über sein Konto möglich.
 

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