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EBay und Finanzamt

CAT

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Ich frage doch nicht umsonst gezielt nach privaten Verkäufern.
 

kasiopaja

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Ich frage doch nicht umsonst gezielt nach privaten Verkäufern.
Private Gelegenheitsverkäufe sind nicht steuerbar, nur gewerbliche und dazu müssen halt die Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllt sein.
Die Meldungen von Ebay und Co sind nur ein Hinweis, dass es gewerblich sein könnte.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Erklärungspflicht meinst Du?
Z.b. die nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG sofern die Ausnahmen davon nach § 46 EStG nicht greifen. Ebenso die Pflicht nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 18 Abs. 1 UStG (USt- Voranmeldungszeitraum) bzw. § 18 Abs. 3 UStG (USt-Jahreserklärung -> die dem Grunde nach auch für Kleinunternehmer gilt).

Die Sache ist ja die, dass der Theorie nach, das FA selbst entscheiden soll, ob gewisse steuerrechtliche Grenzen überschritten werden oder nicht und das nicht.
 

kasiopaja

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Z.b. die nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG sofern die Ausnahmen davon nach § 46 EStG nicht greifen. Ebenso die Pflicht nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 18 Abs. 1 UStG (USt- Voranmeldungszeitraum) bzw. § 18 Abs. 3 UStG (USt-Jahreserklärung -> die dem Grunde nach auch für Kleinunternehmer gilt).

Die Sache ist ja die, dass der Theorie nach, das FA selbst entscheiden soll, ob gewisse steuerrechtliche Grenzen überschritten werden oder nicht und das nicht.
Aber wenn ich keine Einnahmen aus Gewerbe habe, dann brauche ich auch keine erklären.
Ganz einfach.
 
Ich frage doch nicht umsonst gezielt nach privaten Verkäufern.
Die Frage und Problematik ist, wann der gelegentliche privat veranlasste Verkauf in eine gewerbliche Tätigkeit mündet. Wo die Grenzen liegen, kann ich nicht sagen, aber es wird auf die Häufigkeit der Verkäufe ankommen. Evtl. eben auch Sachverhaltsfrage.
 

kasiopaja

Urgestein
Die Frage und Problematik ist, wann der gelegentliche privat veranlasste Verkauf in eine gewerbliche Tätigkeit mündet. Wo die Grenzen liegen, kann ich nicht sagen, aber es wird auf die Häufigkeit der Verkäufe ankommen. Evtl. eben auch Sachverhaltsfrage.
Steht in irgendeinem Artikel, dass es letztlich eine Einzelfallentscheidung ist und es diesbezüglich auch noch keine entsprechenden Gerichtsurteile gibt.
Gelegentliche Privatverkäufe fallen da aber sicher nicht darunter.
 
Aber wenn ich keine Einnahmen aus Gewerbe habe, dann brauche ich auch keine erklären.
Ganz einfach.
Und wer entscheidet, ob die Einnahmen gewerblicher Art sind? Mit der Frage sollte man sich ab ner gweissen Verkaufsintensität durchaus beschäftigen. Die Antwort hierzu mag man (naturgemäß) selbt oft anders entscheiden, als die zuständigen Behörden. Daher gibt es diese Behörden und eben auch den Steuerberater.
 
Steht in irgendeinem Artikel, dass es letztlich eine Einzelfallentscheidung ist und es diesbezüglich auch noch keine entsprechenden Gerichtsurteile gibt.
Gelegentliche Privatverkäufe fallen da aber sicher nicht darunter.
Es mag keine Urteile zu Ebay geben (bezweifle ich). Zu "gelegentlichen" Verkäufen von PKW z.B. gibt es die auf jeden Fall. Und die jeweiligen Grenzen dazu sind allgemein durch die Judikatur schon recht festgezurrt. Aber ja, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich sage nur, man soll das nicht einfach so vom Tisch wischen. Die Problematik sollte erkannt werden und ggf. ist eben (im Vorfeld) weiterer Rat einzuholen.
 

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