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EBay und Finanzamt

kasiopaja

Urgestein
Und wer entscheidet, ob die Einnahmen gewerblicher Art sind? Mit der Frage sollte man sich ab ner gweissen Verkaufsintensität durchaus beschäftigen. Die Antwort hierzu mag man (naturgemäß) selbt oft anders entscheiden, als die zuständigen Behörden. Daher gibt es diese Behörden und eben auch den Steuerberater.

Ja, aber es muss eine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer erkennbar sein.
Und das ist sie mit ein paar einzelnen Verkäufen, z. B. beim Verkauf von Hausrat aus einer Wohnungsauflösung sicher nicht.
Egal in welcher Höhe.
 

Ja, aber es muss eine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer erkennbar sein.
Und das ist sie mit ein paar einzelnen Verkäufen, z. B. beim Verkauf von Hausrat aus einer Wohnungsauflösung sicher nicht.
Egal in welcher Höhe.
Und hier beginnt schon die Fahrlässigkeit, nicht im richtigen Gesetz zu schauen. Das ist zwar jetzt OT, aber im Steuerrecht ist der Begriff des "Gewerbebetriebes" eigenständig definiert. (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hier ist insbesondere das Merkmal der "erlaubten" Tätigkeit irrelevant, gegenüber der von Dir verlinkten Definition (die Tätigkeit als Drogenhändler ist demnach steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb).
Im Steuerrecht, wie auch hier, wird eher auf das Merkmal der "Nachhaltigkeit" relevant. Die Gewinnerzielungsabsicht wird grundsätzlich angenommen (warum sonst würde man verkaufen, wenn nicht um Gewinn zu erzielen?) und wird eher als Negativmerkmal herangezogen (wenn nur steuerrechtlich relevante Verluste generiert werden sollen).
Ansonsten bin ich bei Dir. Eine Wohnungsauflösung fällt wohl eher nicht darunter (da auf einen gewissen Zeitraum beschränkt und daher nicht nachhaltig).
 

Portion Control

Urgestein
Beitrag 5 - ==>

Liest sich für mich so, dass wenn ich z.B. all meine gekauften Dinge nach einem halben Jahr z.B. abstoße in dem ich sie über Ebay gebraucht verkaufe, dass ich dafür eventuell Steuern bezahlen müsste....


Beitrag #5 einkopiert:

Anhang anzeigen 35250
Leute, verkaufe ich ein Handy und Laptop in einem Jahr ist das völlig egal.
Wo ist hier bitte der regelmäßige Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht?
Um etwas als gewerblich einzustufen gibt es nämlich Eckpunkte die gegeben sein müssen.

Und wenn das ein FA nicht weiß, da sie evtl. nur eine Summe verraten bekommen aber keine Artikel - kann es eben zu Rückfragen kommen mit deren Beantwortung man ja dann kein Problem haben sollte.
 

kasiopaja

Urgestein
Und hier beginnt schon die Fahrlässigkeit, nicht im richtigen Gesetz zu schauen. Das ist zwar jetzt OT, aber im Steuerrecht ist der Begriff des "Gewerbebetriebes" eigenständig definiert. (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hier ist insbesondere das Merkmal der "erlaubten" Tätigkeit irrelevant, gegenüber der von Dir verlinkten Definition (die Tätigkeit als Drogenhändler ist demnach steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb).
Im Steuerrecht, wie auch hier, wird eher auf das Merkmal der "Nachhaltigkeit" relevant. Die Gewinnerzielungsabsicht wird grundsätzlich angenommen (warum sonst würde man verkaufen, wenn nicht um Gewinn zu erzielen?) und wird eher als Negativmerkmal herangezogen (wenn nur steuerrechtlich relevante Verluste generiert werden sollen).
Ansonsten bin ich bei Dir. Eine Wohnungsauflösung fällt wohl eher nicht darunter (da auf einen gewissen Zeitraum beschränkt und daher nicht nachhaltig).
Eine auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht ist hier aber auch Voraussetzung.
Mit Betonung auf Dauer.
 
Eine auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht ist hier aber auch Voraussetzung.
Mit Betonung auf Dauer.
Genau lesen. Da steht nichts von "Dauer". Da steht: "[...] nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen, unternommen wird [...]" Und das Merkmal der "Nachhaltigkeit" ist eben entscheidend. Und das hat nichts mit "Dauer" zu tun. Für die Gewinnerzielungsabsicht reicht das subjektive Gewinnstreben, was bereits in der Tätigkeit selbst angelegt ist.
 

kasiopaja

Urgestein
Genau lesen. Da steht nichts von "Dauer". Da steht: "[...] nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen, unternommen wird [...]" Und das Merkmal der "Nachhaltigkeit" ist eben entscheidend. Und das hat nichts mit "Dauer" zu tun. Für die Gewinnerzielungsabsicht reicht das subjektive Gewinnstreben, was bereits in der Tätigkeit selbst angelegt ist.
Nachhaltig bedeutet auf Dauer angelegt.
 

chriseas

Mitglied
Eine auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht ist hier aber auch Voraussetzung.
Mit Betonung auf Dauer.
die ist doch nach meinem Verständnis bei fast keinem gegeben. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufe kriege ich die ja häufig nur unter dem Wert los, den ich damals bezahlt habe. Somit mache ich ja eher "Verlust". Natürlich gibt es alte Videospiele oder ähnliches, die heute mehr bringen als sie vor 20 Jahren gekostet haben, aber wie soll ich da denn noch den "Gewinn" ermitteln. Wer hat denn schon noch die Rechnung, die er vor 20 Jahren bezahlt hat.
 

kasiopaja

Urgestein
die ist doch nach meinem Verständnis bei fast keinem gegeben. Wenn ich gebrauchte Artikel verkaufe kriege ich die ja häufig nur unter dem Wert los, den ich damals bezahlt habe. Somit mache ich ja eher "Verlust". Natürlich gibt es alte Videospiele oder ähnliches, die heute mehr bringen als sie vor 20 Jahren gekostet haben, aber wie soll ich da denn noch den "Gewinn" ermitteln. Wer hat denn schon noch die Rechnung, die er vor 20 Jahren bezahlt hat.
Darum ist das ganze ja keine Tragödie. Es gibt sicherlich einen gewerblichen An- und Verkauf von Gebrauchtwaren. Aber eben darum sollen Ebay- und Co. jetzt übermitteln, damit , im Zweifel geprüft werden kann, ob die Verkäufe gewerblich sind oder auch nicht.
Viel Aufregung um nichts.
 

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