Silan
Aktives Mitglied
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.
Selbst innerhalb der Familie haben wir eine völlig verwahrloste, schimmelbefallene und ramponierte Wohnung zurück erhalten. Eigentlich schade um die Wohnung(en). Sind eigentlich zwei, ca. 70 und 50 m². Wir werden die jetzt pö a pö in Stand setzen und sie selber nutzen. Aus der kleinen machen wir ein Atelier, die andere wird Gästewohnung. Vermieten werden wir wohl nicht wieder. Zu unsicher. Wir haben jetzt einen Schaden von fast 20000 €. Das war heilsam.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.
Selbst innerhalb der Familie haben wir eine völlig verwahrloste, schimmelbefallene und ramponierte Wohnung zurück erhalten. Eigentlich schade um die Wohnung(en). Sind eigentlich zwei, ca. 70 und 50 m². Wir werden die jetzt pö a pö in Stand setzen und sie selber nutzen. Aus der kleinen machen wir ein Atelier, die andere wird Gästewohnung. Vermieten werden wir wohl nicht wieder. Zu unsicher. Wir haben jetzt einen Schaden von fast 20000 €. Das war heilsam.