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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

Silan

Aktives Mitglied
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.

Selbst innerhalb der Familie haben wir eine völlig verwahrloste, schimmelbefallene und ramponierte Wohnung zurück erhalten. Eigentlich schade um die Wohnung(en). Sind eigentlich zwei, ca. 70 und 50 m². Wir werden die jetzt pö a pö in Stand setzen und sie selber nutzen. Aus der kleinen machen wir ein Atelier, die andere wird Gästewohnung. Vermieten werden wir wohl nicht wieder. Zu unsicher. Wir haben jetzt einen Schaden von fast 20000 €. Das war heilsam.
 

Portion Control

Urgestein
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.
So sehe ich das halt auch. Ich benötige doch keine umfangreiche Räumungsklage wenn jemand ohne Vertrag illegal irgendwo eine Wohnung besetzt.
 

Portion Control

Urgestein
Also zB ein ganz plastisches Beispiel, das hier in unserer Stadt ein großes Problem zu sein scheint:
Wohnungen werden von Person A angemietet, Person A holt sich als Untermieter Person B rein.
A zahlt seine Miete nicht, bzw führt die Miete, die B zahlt garnicht erst an den Vermieter ab sondern sackt sie ein.
Wenn jetzt der Vermieter kündigen will, kündigt er dem A, aber der wohnt da garnicht sondern B. DH der Vermieter muss A kündigen und eine Räumungsklage gegen B einleiten.
Kompliziert durchaus, aber als Schlupfloch für kostenloses wohnen sehe ich das jetzt nicht an.

Zum einen war ja der Punkt das ich B gar nicht umständlich rausklagen muss wenn kein Mietvertrag zustande kam. Und A ist auch nicht einfach mal so raus, da ich ja dennoch die rückständigen Mietzahlungen einklagen würde.
 

kasiopaja

Urgestein
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? :unsure:

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Natürlich, aber genau das passiert doch oft genug bei bestehenden Mietverträgen, wo keine Miete bezahlt wird und die Räumungsklage dann ewig dauert.
Genau darum wollen ja viele nicht vermieten, wenn sie das Geld nicht brauchen.
 

kasiopaja

Urgestein
Oft ist relativ.


Erhebung aus 2011
Vermietete Wohnungen
21,2 Mio.

Dem gegenüber stehen 2021
29.000 Zwangsräumungen, weiter sinkend

So schlimm das für den betroffenen Vermieter im Einzelfall ist, der Wert ist nicht hoch.
So lange man nicht zu den betroffenen Vermietern gehört ist ja alles gut.
Wenn man es ist, ist es ziemlich blöd.
Wenn die betroffene Wohnung dann noch im gemeinsam bewohnten Haus liegt ist es noch ärgerlicher.
Darum und wegen der vielen anderen zu mieterfreundlichen Gesetzen, vermieten wir lieber nicht.
 

weidebirke

Urgestein
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? :unsure:

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Bei einem unliebsamen Gast rufe ich die Polizei und dann wird der von denen entfernt und wegen Hausfriedensbruch angezeigt.

Das funktioniert mit jeder Person, die keine Vertragspartnerin ist und sich gegen den Willen der Eighentümer und/ oder der eigentlichen Mieter dort aufhält.
 

Portion Control

Urgestein
Das denke ich auch, Weidebirke.
Also wäre es deiner Meinung auch egal, ob es die Person B in dem von Vio geschilderten Fall beträfe oder würde in diesem Fall doch eine andere Rechtsprechung gelten?
 

Daoga

Urgestein
Das denke ich auch, Weidebirke.
Also wäre es deiner Meinung auch egal, ob es die Person B in dem von Vio geschilderten Fall beträfe oder würde in diesem Fall doch eine andere Rechtsprechung gelten?
Wenn man gnädig ist, würde man B eine Vorwarnung geben, ihn darauf hinweisen daß kein gültiger Mietvertrag existiert (wenn A sowas behauptet hat, hat er B betrogen, ganz einfach), und ihm eine Frist von sagen wir 3 Tagen für den Auszug lassen. Mit der Option: B entscheidet sich dafür, einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen, und muß natürlich die ausstehende Miete nachzahlen. Wenn er das nicht kann oder will - ist er draußen, ohne wenn und aber.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Natürlich schreckt sowas ab. Der Mieterschutz geht halt doch sehr zulasten der Vermieter.
Und genau darum vermieten viele, gerade ältere, die das Geld nicht brauchen nicht oder nicht mehr.
Und warum sollte man seine Wohnung dann verkaufen, wenn man das Geld nicht braucht?
Vor allem wenn die bisherige Wohnung abbezahlt ist und die neue mit viel weniger qm teuer ist?
Wir würden auch niemals dauerhaft vermieten, gerade wegen der fehlenden Vermieter-Rechte.
So ist es halt eine Ferienwohnung und man kann damit tun und lassen, was man will und hat auch nicht ständig andere Leute im Haus.
Naja, ist das nicht normal: Mieterschutz geht zu Lasten der Vermeiter und Vermieterschutz zu Lasten der Mieter.
Das lässt sich ja nicht vermeiden und wenn man eine Form der Geldanlage will, die definitiv keine Risiken in dieser Weise hat, dann ist eine Wohnung die falsche Geldanlage.
Auch eine Ferienwohnung bringt ja Nebeneffekte, die man "mögen" muss, und man muss vor allem eben eine Wohnung in einer Lage haben, wo das Sinn macht.
Das ist wohl einfach "Typsache" und man muss sich dann halt ehrlich eingestehen, was für einen selber die beste Anlageform ist.


Schwarze Schafe gibt es ja auf beiden Seiten. Wie gesagt: ich habe einen Mietrichter in meiner Familie und wir leben in einem der angespanntesten Mietmärkte des Landes: Und ja: Da höre ich auch Storys von Vermietern die glaubste nicht.
Also drum ist es schon richtig, dass man eben zB strenge Regeln einhalten muss, um einen Mieter auf die Straße zu setzen. Also das muss man ja schon auch mal sehen. Die Mieterschutzgesetze sind so streng, weil es eben so viele Vermieter gibt und in Vergangenheit gab, die mit allen Wassern gewaschen sind und nichts auslassen, um ihren Mietern das Leben schwer zu machen, oder versuchen, mit fiesen Tricks Mieter rauszubekommen usw.

In dem fall hier scheint es mir so zu sein, als sollte es die eierlegende Wollmilchsau sein: Also möglichst die vorteile von Air-BNB und die Vorteile langfristiger Mietverhältnisse....aber wenn das nicht klappt, würde ich mich umorientieren.
 

kasiopaja

Urgestein
Naja, ist das nicht normal: Mieterschutz geht zu Lasten der Vermeiter und Vermieterschutz zu Lasten der Mieter.
Nur dass eben die Mieter besser geschützt sind als die Vermieter.
Das lässt sich ja nicht vermeiden und wenn man eine Form der Geldanlage will, die definitiv keine Risiken in dieser Weise hat, dann ist eine Wohnung die falsche Geldanlage.
Was Du nicht verstehst ist, dass viele Wohnungen, die nicht dauerhaft vermietet werde oder leer stehen, gar nicht als Wertanlage gedacht sind.
Es sind Wohnungen, die leer stehen oder nur teilweise vermietet werden, weil sie bspw. durch Todesfälle in der Familie oder aber den Auszug der Kinder leer stehen und die Eigentümer keine Lust auf Stress haben und auch das Geld aus der Vermietung nicht unbedingt brauchen.
Und dann bleibt die Wohnung halt leer oder wird nur zeitweise vermietet.
Auch eine Ferienwohnung bringt ja Nebeneffekte, die man "mögen" muss, und man muss vor allem eben eine Wohnung in einer Lage haben, wo das Sinn macht.
Das ist wohl einfach "Typsache" und man muss sich dann halt ehrlich eingestehen, was für einen selber die beste Anlageform ist.
Zumindest wird man die Mieter der FeWo wieder los und wenn die entsprechend unangenehm waren, dann nimmt man sie das nächste mal nicht mehr.
Und der Zweck ist, in unserem Fall, eher, dass die Wohnung, zeitweise bewohnt wird und somit in Betrieb gehalten wird.

Also drum ist es schon richtig, dass man eben zB strenge Regeln einhalten muss, um einen Mieter auf die Straße zu setzen. Also das muss man ja schon auch mal sehen. Die Mieterschutzgesetze sind so streng, weil es eben so viele Vermieter gibt und in Vergangenheit gab, die mit allen Wassern gewaschen sind und nichts auslassen, um ihren Mietern das Leben schwer zu machen, oder versuchen, mit fiesen Tricks Mieter rauszubekommen usw.
Aber es kann ja nicht sein, dass man im Schnitt über ein Jahr braucht um zahlungsunfähige oder unwillige Mieter raus zu klagen.
Und dass man seine eigenen Wünsche zurückstellen muss. Wenn man z. B. keine Hunde im Haus haben möchte, dann muss man das begründen und ob man nachher damit durch kommt , ist eine zweite Frage.
Wenn ein Mieter die halbe Wohnung verwüstet , kann man nur schwer eingreifen und den Schaden nachher einklagen oder gleich selber begleichen.
In dem fall hier scheint es mir so zu sein, als sollte es die eierlegende Wollmilchsau sein: Also möglichst die vorteile von Air-BNB und die Vorteile langfristiger Mietverhältnisse....aber wenn das nicht klappt, würde ich mich umorientieren.
Naja, das stimmt schon, beides zusammen geht nicht. Man muss sich schon entscheiden.
Wenn man die Immobilie als FeWo vermietet, muss man damit leben können, dass auch mal Leerstand herrscht und darf nicht auf das Geld angewiesen sein.
 

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