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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

Portion Control

Urgestein
Also drum ist es schon richtig, dass man eben zB strenge Regeln einhalten muss, um einen Mieter auf die Straße zu setzen.
Mit strengen Regeln hat kein Vermieter ein Problem.

Wenn sich ein Mieter an die Regeln hält, das Eigentum von anderen Leuten pfleglich behandelt und die Mietzahlung pünktlich entrichtet, ist das ein ordentliches Mietverhältnis wie es sich jeder Vermieter wünscht und kein Grund hat etwas daran zu ändern.

Die schwarzen Schafe befinden sich vielmehr in einer Vielzahl auf Seiten der Mieter, da diese rechtlich bevorteilt sind. Passt mir der Vermieter nicht, kann ich ausziehen oder mit Mietminderung drohen. Passt mir der Mieter nicht, kann ich Prinzip gar nichts machen. Bei groben Verstößen oder Mietausfällen in langwierigen Prozessen zunächst mal abmahnen, Miete einklagen oder eine Räumungsklage in die Wege leiten, die Monate dauert.

Ich sehe es wie Kasio.
Bei fairen juristischen Verhältnissen würden mehr Wohnungen zur festen Miete angeboten werden. Auch das Mietrecht ist ein Grund für Wohnungsmangel.

Übrigens, würde das Amt die Miete direkt an den Vermieter überweisen, wären Bürgergeldempfänger auch bedeutend willkommener als sie es sind. Es wird genügend Schindluder betrieben, welche man juristisch abstellen könnte.
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Das lässt sich ja nicht vermeiden und wenn man eine Form der Geldanlage will, die definitiv keine Risiken in dieser Weise hat, dann ist eine Wohnung die falsche Geldanlage.
Kaufen, leer lassen, Jahre später wieder verkaufen. Am Besten nach + 10 Jahren.

Keine Risiken und in Städten wie in Berlin (und sicher auch München) in den vergangenen Jahrzehnten eine grandiose Rendite. Auch ohne Mieteinnahmen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Was Du nicht verstehst ist, dass viele Wohnungen, die nicht dauerhaft vermietet werde oder leer stehen, gar nicht als Wertanlage gedacht sind.
Aber HIER scheint es ja um eine Wohnung zu gehen, die eigentlich vermietet werden SOLL. Und da gibt es halt nunml nur begrenzte Möglichkeiten: Entweder man findet sich damit ab, dass es auf Air BNB nicht so gut klappt und akzpetiert den Leerstand und je nach Lage die damit verbundene "moralische" Frage, ob es richtig ist, eine Wohnung in einer evtl gefragten Lage leer stehen zu lassen. Evtl kann man auch nochmal schauen, ob man die Wohnung aufhübschen kann, damit sie auf Air BNB was bringt oder man geht mit dem Preis runter, so dass sie doch noch ihren Abnehmer findet.
Oder man versucht es über den regulären Mietmarkt und akzeptiert hier nunmal die geltenden Mieterschutzrechte.
Oder man muss sich eben mit dem Gedanken des Verkaufs anfreunden.
Eine andere Möglichkeit sehe ich hier in diesem Fall nicht.🤷‍♀️
Es bringt nichts, sich darüber aufzuregen, dass eine Wohnung nicht über Air BNB weggeht, das bringt auch keine neuen Mieter.
Offenbar scheint diese Wohnung aus welchen Gründen auch immer nicht auf Air BNB vermarktbar zu sein: Warum auch immer: falsche Lage? zu niedriger Standart? zu teuer?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Die schwarzen Schafe befinden sich vielmehr in einer Vielzahl auf Seiten der Mieter, da diese rechtlich bevorteilt sind.
ich weiß nicht ob das wirklich so ist, aber ich kann ja mal "meinen" Mietrichter fragen, ob die Verfahren, die er so aufm Tisch hat, in Mehrzahl gegen Vermieter, Mieter oder halb-halb gehen. Würde mich echt interessieren: ich frage bei gelegenheit mal nach....
Wobei ich nach allem was ich so mitbekomme sagen muss: Man muss bei Vermietern auch einen deutlichen Unterschied zwischne privaten Vermietern machen und Mietkonzernen: Private scheinen wohl nicht so "gerichtsanfällig" zu sein wie die Konzerne, die es teilweise sehr bunt treiben.
Aber die Gesetze des Mietmarktes müssen vermieter logischerweise alle in einen Topf werfen um eben zB gesetzlich Dinge zu regeln, die ein Kleinvermieter garnicht großartig brechen KANN, ein Konzern aber sehr wohl. (zB großangelegte "Entmietungsaktionen" wo Mieter systematisch rausgeeklet werden, um Luxussanierungen durchzuführen)
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Übrigens, würde das Amt die Miete direkt an den Vermieter überweisen, wären Bürgergeldempfänger auch bedeutend willkommener als sie es sind. Es wird genügend Schindluder betrieben, welche man juristisch abstellen könnte.
Meinst Du, dass das so wäre?
DAs ist ja durchaus möglich: der Leistungsbezieher kann das auch selber beantragen.
Wenn das so wäre, müsste sich das doch irgendwo niederschlagen dass dieser Schritt den Weg zu einer Wohnung erleichtert....
ist das so? Ich weiß es nicht, kannst Du dazu genaueres sagen?
 

Portion Control

Urgestein
ist das so? Ich weiß es nicht, kannst Du dazu genaueres sagen?
Genaueres? LOL
Also wenn ich mich zwischen 2 Mietern entscheiden muss nehme ich stets denjenigen der einen solventen Eindruck macht. Und etwas sichereres als Miete von der Regierung gibt es halt nicht.
Klingt jetzt unlogisch für dich? :unsure:

Wir hatten doch hier schon threads in welchen genau dieses Thema behandelt wurde.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Genaueres? LOL
Also wenn ich mich zwischen 2 Mietern entscheiden muss nehme ich stets denjenigen der einen solventen Eindruck macht. Und etwas sichereres als Miete von der Regierung gibt es halt nicht.
Klingt jetzt unlogisch für dich? :unsure:

Wir hatten doch hier schon threads in welchen genau dieses Thema behandelt wurde.
ja, aber was ich mich frage ist, ob diese Vermutung sich auch in zahlen niederschlägt. Sprich ob Bürgergeldempfänger, die diesen Weg wählen dann WIRKLICH leichter eine Wohnung finden. Wird das tatsächlich auf der Wohnungssuche positiv ins Gewicht fallen oder nicht?
Ich befürchte ehrlich gesagt, dass das allein die Vorbehalte, die viele gegen Bürgergeldempfänger haben nicht ausräumen wird: Sonst würde doch jeder diesen weg wählen, um leichter eine Wohnung zu finden.
Oder ist das der Fall? Ich weiß es nicht, weißt Du es?

Aber ich glaube ehrlich gesagt, dass das eher dann eine Rolle spielt, wenn es um die Vermietung von "Schrottbuden" geht. Also nichts für den kleinen Vermieter sondern eher für große Mietkonzerne, die sich das zu nütze machen: garantierte Miete, Mieter, die keine Wahl haben und jedes Loch nehmen müssen: Das ist ja leider ein bekannte Problem auf dem Mietmarkt: Konzerne, die verfallene Bruchbuden an Bürgergeldempfänger vermieten und ihren Pflichten als Vermieter nicht nachkommen, weil die Mieter ja letztlich keine Handhabe haben.
Also das ist aber eher eine Art "Paralelluniversum" auf dem Mietmarkt und hat nichts mit normalen Kleinvermietern zu tun: Bzw glaube ich nicht ,dass das für unseren TE eine Option wäre auf diese Weise sichere Mieten einzufahren.
Also ich denke nicht dass ein Kleinvermieter, der Angst hat, irgendwelchen unseriösen Mietern aufzusitzen, sich davon beruhigen lassen würde, dass der Staat die Miete zahlt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich kann zur Direktzahlung an den Vermieter was sagen. Wenn einer eine Abtretungserklärung an das Jobcenter macht und dieses überweist an den Vermieter, dann ist das eine bombensichere Sache. Sieht der Vermieter gern.

Aber dann kommt die nächste Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder sonstwas. Und dann fragt sich das Amt, ob das überhaupt sein kann. Sie empfehlen dem Bürgergeldempfänger dann, die Expertise des Hausjuristen in Anspruch zu nehmen und der Sache zu widersprechen oder gar zu klagen. Dann ist die Direktzahlung definitiv ein Nachteil. Denn der normale Mieter widerspricht seltener.

Und dann weiss ich bei einer Abtretung auch, das der Mieter nicht bis 3 zählen kann, denn sonst wäre das ja nicht so. Der hat also mehr Schadenspotential als einer der selbst zahlt. Das wägt der Vermieter dann ab, was insgesamt wohl die bessere Lösung ist.
 

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