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Doch, das ist rechtlich richtig. Wie das professionelle Schneider*innen oder andere Künstler*innen machen, weiß ich nicht. Aber es gilt ja das Recht am eigenen Werk. Will ich es nutzen, zudem kommerziell, müsste ich die Erlaubnis des geistigen Urhebers einholen.Hallo Ihr Lieben,
gerade bin ich etwas konsterniert über ein Problem, zu dem ich gern erfahren möchte, wie Ihr darüber denkt.
Und zwar handarbeite ich schon seit sehr langer Zeit mit grosser Leidenschaft und Begeisterung und war auch bei einer bekannten Modezeitung mit internationalem Ruf jahrelang abonniert. Nun las ich mir auf deren Webseite ganz zufällig die Liste der häufig gestellten Fragen durch. Eine betrifft das Thema, ob man seine nach den Vorlagen selbst angefertigten Stücke auch verkaufen könne. Antwort darauf ein klares Nein. Und das irritiert mich ganz schön. Denn
1) hat der Kunde ja schliesslich die Gebrauchsanleitungen wie Schnittmuster usw. gekauft, gerade um die Modelle nachzuahmen
2) musste er die Vorlagen selbst kopieren, wobei Fehler auch nicht ausgeschlossen werden können
3) aus Hobby gewordene Schneiderinnen z.B. kaufen ja dann den nach ihrem Geschmack ausgewählten Stoff und das erforderliche Zubehör wie Garn, Knöpfe, Gürtelschnallen usw
4) investierte man seine Zeit und nicht zuletzt sein Können und
5) dann dürfte man aufgrund dieser Modezeitung ja auch keine selbständige Schneiderin werden und damit seinen Unterhalt verdienen..
Oder sehe ich das falsch?
Da ich mich sowieso nicht leicht von meinen selbstangefertigten Sachen trenne, sehe ich nicht ein, warum ich diese nur verschenken darf, obwohl ich soviel darein investiert habe. Würde es nicht genügen, um sie verkaufen zu können, einfach ein kleines Etikett am Stück anzubringen, worauf dann die Herkunft des Modells mit Nummer, auch vom Heft und allen erforderlichen Angaben des Herstellers, draufsteht? Denn so ungefähr steht es ja auch bei jedem Modell, wo die Herkunft und Qualität des verarbeiteten Materials angegeben ist.
Ausserdem sehe ich keinen derartigen Hinweis (habe aber auch noch nicht richtig geprüft) in den gekauften Heften, der deutlich und auffällig dieses Verbot andeutet.
Ich will ja nicht davon sprechen, dass man einfach die Schnittvorlagen kopieren und vervielfältigen könne, um sie dann nach eigenem Gutdünken zu verkaufen. Das natürlich nicht.
Aber ganz generell mal gesehen frage ich mich, wie denn solch eine Anweisung beispielweise mit den grossen Auktionshäusern im Internet zusammenpassen könne, wo man ja auch nur das Meiste aus zweiter Hand kaufen kann?
Also ich weiss nicht, ob denn eine Modezeitung speziell zum Anleiten für Handarbeiten und Basteln vorgesehen solche Massnahmen treffen kann und die dann auch noch gültig sein sollen. Irgendwie bezweifel ich das.
Wie denkt Ihr über die Angelegenheit? Ist das rechtlich gesehen überhaupt richtig? So oder so, mich irritiert das gerade und bin als jahrelanger treuer Kunde auch ziemlich enttäuscht von diesem Haus.
Ja, das ist auch selbstverständlich.Auch wenn ich es selbst manchmal lästig finde, finde ich den Schutz geistigen Eigentums richtig.
Ich wüsste nichts, was ich an deinen Fragen ausgelassen habe, habe ich was überlesen? Nicht böse gemeint, aber da ich derzeit ziemliche Konzentrationsstörungen habe, beschäftigt mich das.Stimmt, Silan. Auf der von Dir gezeigten Seite steht es ja auch deutlich drin. Finde das auch richtig so und vollkommen akzeptabel.
Allerdings trifft es nicht so ganz meine Frage. Macht aber nichts.
Ja, aber es steht eigentlich in jedem Buch und bei jeder Einzelanleitung dabei, dass diese nicht verkauft werden dürfen oder wenn doch, unter welchen Bedingungen.1) hat der Kunde ja schliesslich die Gebrauchsanleitungen wie Schnittmuster usw. gekauft, gerade um die Modelle nachzuahmen
Naja, aber das Ansinnen beim Nacharbeiten solcher Schnitte und Muster geht es mir als nutzer der Anleitung, diese möglichst genau nachzuarbeiten, weil sie mir gefällt. Kleine Fehler oder auch bewusste Veränderungen machen es ja nicht komplett zu meinem eigenen Entwurf.2) musste er die Vorlagen selbst kopieren, wobei Fehler auch nicht ausgeschlossen werden können
Stimmt, aber es liegt in ihrem eigenen Ermessen, welche Materialien sie kaufen. Ich kann z.B. Pappelsperrholz kaufen oder Birkensperrholz. Beides Sperrholz, nur das erstere ist viel weicher und bruchanfälliger und verzieht sich auch viel leichter als das zweite.3) aus Hobby gewordene Schneiderinnen z.B. kaufen ja dann den nach ihrem Geschmack ausgewählten Stoff und das erforderliche Zubehör wie Garn, Knöpfe, Gürtelschnallen usw
Ja, aber für mich zumindest ist die investierte Zeit gut angelegte Zeit und mein Können verfeinert sich mit jedem Stück, welches ich arbeite.4) investierte man seine Zeit und nicht zuletzt sein Können und
Selbständige Schneiderinnen arbeiten nach eigenen Entwürfen oder kaufen mit dem Schnitt die Lizenz gleich mit. Du bekommst keine gewerblich zu nutzenden Schnittmuster für den Preis, den solch ein Heft kostet.5) dann dürfte man aufgrund dieser Modezeitung ja auch keine selbständige Schneiderin werden und damit seinen Unterhalt verdienen..
In dem Maß, wie ich deine Fragen jetzt beantwortet habe, ja. Aber ich glaube, bis auf dass gewerblich zu nutzende Schnittmuster um ein vielfaches teurer sind als Bastelanleitungen und Schnittmuster für den häuslichen gebrauch hatte ich alles drin...?Oder sehe ich das falsch?
Ja, natürlich, verstehe ich auch so. Also keine Sorge.Ich mein das echt nicht böse, mich beschäftigt das nur.
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