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Handarbeiten

Youshri

Aktives Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
gerade bin ich etwas konsterniert über ein Problem, zu dem ich gern erfahren möchte, wie Ihr darüber denkt.
Und zwar handarbeite ich schon seit sehr langer Zeit mit grosser Leidenschaft und Begeisterung und war auch bei einer bekannten Modezeitung mit internationalem Ruf jahrelang abonniert. Nun las ich mir auf deren Webseite ganz zufällig die Liste der häufig gestellten Fragen durch. Eine betrifft das Thema, ob man seine nach den Vorlagen selbst angefertigten Stücke auch verkaufen könne. Antwort darauf ein klares Nein. Und das irritiert mich ganz schön. Denn

1) hat der Kunde ja schliesslich die Gebrauchsanleitungen wie Schnittmuster usw. gekauft, gerade um die Modelle nachzuahmen
2) musste er die Vorlagen selbst kopieren, wobei Fehler auch nicht ausgeschlossen werden können
3) aus Hobby gewordene Schneiderinnen z.B. kaufen ja dann den nach ihrem Geschmack ausgewählten Stoff und das erforderliche Zubehör wie Garn, Knöpfe, Gürtelschnallen usw
4) investierte man seine Zeit und nicht zuletzt sein Können und
5) dann dürfte man aufgrund dieser Modezeitung ja auch keine selbständige Schneiderin werden und damit seinen Unterhalt verdienen..

Oder sehe ich das falsch?

Da ich mich sowieso nicht leicht von meinen selbstangefertigten Sachen trenne, sehe ich nicht ein, warum ich diese nur verschenken darf, obwohl ich soviel darein investiert habe. Würde es nicht genügen, um sie verkaufen zu können, einfach ein kleines Etikett am Stück anzubringen, worauf dann die Herkunft des Modells mit Nummer, auch vom Heft und allen erforderlichen Angaben des Herstellers, draufsteht? Denn so ungefähr steht es ja auch bei jedem Modell, wo die Herkunft und Qualität des verarbeiteten Materials angegeben ist.
Ausserdem sehe ich keinen derartigen Hinweis (habe aber auch noch nicht richtig geprüft) in den gekauften Heften, der deutlich und auffällig dieses Verbot andeutet.
Ich will ja nicht davon sprechen, dass man einfach die Schnittvorlagen kopieren und vervielfältigen könne, um sie dann nach eigenem Gutdünken zu verkaufen. Das natürlich nicht.
Aber ganz generell mal gesehen frage ich mich, wie denn solch eine Anweisung beispielweise mit den grossen Auktionshäusern im Internet zusammenpassen könne, wo man ja auch nur das Meiste aus zweiter Hand kaufen kann?
Also ich weiss nicht, ob denn eine Modezeitung speziell zum Anleiten für Handarbeiten und Basteln vorgesehen solche Massnahmen treffen kann und die dann auch noch gültig sein sollen. Irgendwie bezweifel ich das.

Wie denkt Ihr über die Angelegenheit? Ist das rechtlich gesehen überhaupt richtig? So oder so, mich irritiert das gerade und bin als jahrelanger treuer Kunde auch ziemlich enttäuscht von diesem Haus.
 

weidebirke

Urgestein
Hallo Ihr Lieben,
gerade bin ich etwas konsterniert über ein Problem, zu dem ich gern erfahren möchte, wie Ihr darüber denkt.
Und zwar handarbeite ich schon seit sehr langer Zeit mit grosser Leidenschaft und Begeisterung und war auch bei einer bekannten Modezeitung mit internationalem Ruf jahrelang abonniert. Nun las ich mir auf deren Webseite ganz zufällig die Liste der häufig gestellten Fragen durch. Eine betrifft das Thema, ob man seine nach den Vorlagen selbst angefertigten Stücke auch verkaufen könne. Antwort darauf ein klares Nein. Und das irritiert mich ganz schön. Denn

1) hat der Kunde ja schliesslich die Gebrauchsanleitungen wie Schnittmuster usw. gekauft, gerade um die Modelle nachzuahmen
2) musste er die Vorlagen selbst kopieren, wobei Fehler auch nicht ausgeschlossen werden können
3) aus Hobby gewordene Schneiderinnen z.B. kaufen ja dann den nach ihrem Geschmack ausgewählten Stoff und das erforderliche Zubehör wie Garn, Knöpfe, Gürtelschnallen usw
4) investierte man seine Zeit und nicht zuletzt sein Können und
5) dann dürfte man aufgrund dieser Modezeitung ja auch keine selbständige Schneiderin werden und damit seinen Unterhalt verdienen..

Oder sehe ich das falsch?

Da ich mich sowieso nicht leicht von meinen selbstangefertigten Sachen trenne, sehe ich nicht ein, warum ich diese nur verschenken darf, obwohl ich soviel darein investiert habe. Würde es nicht genügen, um sie verkaufen zu können, einfach ein kleines Etikett am Stück anzubringen, worauf dann die Herkunft des Modells mit Nummer, auch vom Heft und allen erforderlichen Angaben des Herstellers, draufsteht? Denn so ungefähr steht es ja auch bei jedem Modell, wo die Herkunft und Qualität des verarbeiteten Materials angegeben ist.
Ausserdem sehe ich keinen derartigen Hinweis (habe aber auch noch nicht richtig geprüft) in den gekauften Heften, der deutlich und auffällig dieses Verbot andeutet.
Ich will ja nicht davon sprechen, dass man einfach die Schnittvorlagen kopieren und vervielfältigen könne, um sie dann nach eigenem Gutdünken zu verkaufen. Das natürlich nicht.
Aber ganz generell mal gesehen frage ich mich, wie denn solch eine Anweisung beispielweise mit den grossen Auktionshäusern im Internet zusammenpassen könne, wo man ja auch nur das Meiste aus zweiter Hand kaufen kann?
Also ich weiss nicht, ob denn eine Modezeitung speziell zum Anleiten für Handarbeiten und Basteln vorgesehen solche Massnahmen treffen kann und die dann auch noch gültig sein sollen. Irgendwie bezweifel ich das.

Wie denkt Ihr über die Angelegenheit? Ist das rechtlich gesehen überhaupt richtig? So oder so, mich irritiert das gerade und bin als jahrelanger treuer Kunde auch ziemlich enttäuscht von diesem Haus.
Doch, das ist rechtlich richtig. Wie das professionelle Schneider*innen oder andere Künstler*innen machen, weiß ich nicht. Aber es gilt ja das Recht am eigenen Werk. Will ich es nutzen, zudem kommerziell, müsste ich die Erlaubnis des geistigen Urhebers einholen.

Du dürftest zum Beispiel keine Modelle von Lagerfeld nacharbeiten und dann verkaufen, ob mit oder ohne Herkunftsnachweis.

Man kann sich natürlich inspirieren lassen. Wenn Du kleine Veränderungen vornimmst, wird es ab einem bestimmten Veränderungsgrad dann Deine Schöpfung.

Ich erstelle Unterrichtsmaterialien und verkaufe sie. Ganz ähnliches Prinzip. Auf Berufsschulniveau erfinde ich den Stoff ja nicht neu. Aber ich darf keine Tabellen, Texte, Aufgaben anderer einfach so verwenden. Ich lasse mich höchstens inspirieren. So wie ein RVO-Pullover ein sehr gängiges Modell ist. Es wird bei gängigen Modellen schwer nachzuweisen, dass es sich dabei um Modell x der Firma y handelt. Aber bei sehr speziellen Sachen wird es schwierig.

Du brauchst nicht enttäuscht zu sein. Das ist überall so und nicht nur bei Deiner Zeitschrift. Selbst auf den Plattformen wie ravelry.com oder crazypattern.net versehen die Autor*innen ihre Anleitungen mit einem Urheberrechtsvermerk und der Information, was alles mit der erworbenen Anleitung gemacht werden darf. Manche erlauben den Verkauf gefertigter Stücke in kleiner Stückzahl, manche verbieten den Verkauf. Manche wollen nur als geistige Urheber*in im Etikett genannt werden, wie von Dir vorgeschlagen. Das darf jede*r Autor*in selbst entscheiden.

Auch wenn ich es selbst manchmal lästig finde, finde ich den Schutz geistigen Eigentums richtig. Künstler*innen und Autor*innen werden schlecht bezahlt. Dann sollte man es ihnen nicht auch noch klauen dürfen.
 

Youshri

Aktives Mitglied
@weidebirke
Vielen lieben Dank für Deine ausführliche und sehr klare Erklärung. Das hilft mir sehr! :)

Auch wenn ich es selbst manchmal lästig finde, finde ich den Schutz geistigen Eigentums richtig.
Ja, das ist auch selbstverständlich.

Was ich nur nicht so ganz verstehe, ist, dass es sich um eine Zeitschrift handelt, die speziell Schnittmuster zum Selbermachen und Arbeitsanleitungen zum Basteln verlegt. Man soll also nach deren Muster arbeiten. Hat man dann nun ein Stück selbst gemacht, vielleicht auch teuren Stoff oder anderes Material, auch teuer, investiert, ist es schwer zu akzeptieren, das dann wegzuwerfen oder zu verschenken. Irgendwie empfinde ich dann meine Arbeit und das Resultat als wertlos eingestuft, wenigstens beim Entsorgen.

Aber Du hast sicher Recht. Ich will mir mal ein Heft vornehmen und es gründlich auf diesen Punkt hin überprüfen.
Nochmals vielen Dank !!
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich kenne das nicht anders und finde das auch richtig. Es ist schließlich das geistige Eigentum von jemandem. Bei mir steht das auch ausdrücklich in den Büchern drin, die ich habe. Schau mal:20240316_102011.jpg
Wenn ich etwas entwickele und dann veeöffentliche, möchte ich auch nicht, dass jeder Hans und Franz das als seines verkauft, nur weil er/sie es kann. Das fängt doch schon bei ''kleinen'' Sachen an, z.B. bei Gedichten. Schreiben können die meisten von uns und wenn ich mir ein paar Gedichtbände kaufe, darf ich auch nicht die, die mir gefallen in einem Büchlein zusammenfassen, und verkaufen. Ich darf keine fremden Lieder veröffentlichen oder auch nur einfach so in der Öffentlichkeit singen. Wenn ich so vor mich hinträllere oder ein Gedicht auf eine Postkarte schreibe die ich verschenke ist das legal, wenn ich aber bei einer Veranstaltung fremde Lieder zur Unterhaltung anderer singe oder solch ein Gedicht auf eine Postkarte schreibe, um diese dann als Motivkarte zu verkaufen , ist das verboten. Genau so verhält es sich mit Schnitten und Mustern. Selbst wenn man Kleinigkeiten daran verändert, beruht es in der Hauptsache auf fremdem geistigen Eigentum. Und da brauche ich die Erlaubnis des Künstlers oder des Verlages um diese zu verkaufen. Verschenken ja. Da ist es dann auch meine Entscheidung, welches Material ich kaufe um das herzustellen. Ich kann ja auch das billigste vom billigen nehmen, wenn mir der zu Beschenkende mehr nicht wert ist. Und ich weiß ja vorher, dass ich das nur verkaufen darf, wenn ich mich um eine Genehmigung bemühe. Manchmal bekommt man sie, manchmal nicht. Und manchmal muss man nochmal dafür zahlen. Denn es gehört ja jemandem.
 

Youshri

Aktives Mitglied
Stimmt, Silan. Auf der von Dir gezeigten Seite steht es ja auch deutlich drin. Finde das auch richtig so und vollkommen akzeptabel.
Allerdings trifft es nicht so ganz meine Frage. Macht aber nichts.
 

Silan

Aktives Mitglied
Stimmt, Silan. Auf der von Dir gezeigten Seite steht es ja auch deutlich drin. Finde das auch richtig so und vollkommen akzeptabel.
Allerdings trifft es nicht so ganz meine Frage. Macht aber nichts.
Ich wüsste nichts, was ich an deinen Fragen ausgelassen habe, habe ich was überlesen? Nicht böse gemeint, aber da ich derzeit ziemliche Konzentrationsstörungen habe, beschäftigt mich das.
1) hat der Kunde ja schliesslich die Gebrauchsanleitungen wie Schnittmuster usw. gekauft, gerade um die Modelle nachzuahmen
Ja, aber es steht eigentlich in jedem Buch und bei jeder Einzelanleitung dabei, dass diese nicht verkauft werden dürfen oder wenn doch, unter welchen Bedingungen.
2) musste er die Vorlagen selbst kopieren, wobei Fehler auch nicht ausgeschlossen werden können
Naja, aber das Ansinnen beim Nacharbeiten solcher Schnitte und Muster geht es mir als nutzer der Anleitung, diese möglichst genau nachzuarbeiten, weil sie mir gefällt. Kleine Fehler oder auch bewusste Veränderungen machen es ja nicht komplett zu meinem eigenen Entwurf.
3) aus Hobby gewordene Schneiderinnen z.B. kaufen ja dann den nach ihrem Geschmack ausgewählten Stoff und das erforderliche Zubehör wie Garn, Knöpfe, Gürtelschnallen usw
Stimmt, aber es liegt in ihrem eigenen Ermessen, welche Materialien sie kaufen. Ich kann z.B. Pappelsperrholz kaufen oder Birkensperrholz. Beides Sperrholz, nur das erstere ist viel weicher und bruchanfälliger und verzieht sich auch viel leichter als das zweite.
Ich kann Seide kaufen oder Polyester oder Biobaumwolle oder Billigbaumwolle, die mit chemischen Farben gefärbt ist, die manches Mal auch nicht speichekfest sind. Meine Entscheidung. Das schreibt mir niemand vor.
4) investierte man seine Zeit und nicht zuletzt sein Können und
Ja, aber für mich zumindest ist die investierte Zeit gut angelegte Zeit und mein Können verfeinert sich mit jedem Stück, welches ich arbeite.
5) dann dürfte man aufgrund dieser Modezeitung ja auch keine selbständige Schneiderin werden und damit seinen Unterhalt verdienen..
Selbständige Schneiderinnen arbeiten nach eigenen Entwürfen oder kaufen mit dem Schnitt die Lizenz gleich mit. Du bekommst keine gewerblich zu nutzenden Schnittmuster für den Preis, den solch ein Heft kostet.
Oder sehe ich das falsch?
In dem Maß, wie ich deine Fragen jetzt beantwortet habe, ja. Aber ich glaube, bis auf dass gewerblich zu nutzende Schnittmuster um ein vielfaches teurer sind als Bastelanleitungen und Schnittmuster für den häuslichen gebrauch hatte ich alles drin...?
Ich mein das echt nicht böse, mich beschäftigt das nur.
 

Youshri

Aktives Mitglied
Ich mein das echt nicht böse, mich beschäftigt das nur.
Ja, natürlich, verstehe ich auch so. Also keine Sorge. :cool:
Ich war eben nur darin versteift, dass ich meinte, ein Schnittmuster ist ein Schnittmuster (das gehört der Zeitung, selbst wenn es verkauft wird) und ein selbst genähtes Kleid eben dann doch mein Werk . Nun habt Ihr es aber hier gut beschrieben und auch richtig erklärt, folglich ändere ich meine Meinung und habe dazugelernt. Nochmals vielen Dank Euch Beiden. :) Ich verstehe nun eindeutig, dass zwar das materielle Schnittmuster an den Kunden verkauft wurde (und dann gehört es ihm), dass aber das Know-How davon weiterhin Eigentum des Verlegers bleibt. Das merk ich mir, alles klar! ;)
 

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