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Handarbeiten

Bingenervt

Aktives Mitglied
Ich finde die Urheberrechtsgeschichte bei Handarbeiten eher schwierig. einzuordnen. Letztendlich sind die Techniken ja immer dieselben.
Ich bin ja im Strick- und Häkelbereich unterwegs. Setze auch oft eigene Ideen um, aber kann nicht ausschliessen, dass jemand anders das nicht auch schon so umgesetzt hat. Bei Schnittmustern ist das vermutlich noch einmal etwas anders. Aber wenn man den eigenen "Twist" hinzufügt und wenn es nur ein Abnäher links oder rechts ist, ist es dann schon wieder eigenes Schaffen. Ich finde Auslegung da wirklich schwierig.
 

Youshri

Aktives Mitglied
Diese Regelung habe ich nun gefunden. Man darf die Anleitungen nicht für kommerzielle Zwecke benutzen. Ist okay. Wenn die Kleidung dann eigens für seinen eigenen Bedarf angefertigt wird, ist man ja im grünen Bereich. Nun passen Dir diese Stücke aber nicht mehr, sind also mehrmals getragen worden und auch nicht mehr nagelneu. Wie geht es dann weiter? Das nur mal so als Eventualität betrachtet .....
 

weidebirke

Urgestein
Ein Einzelstück kann man verkaufen, auch ungetragen (steht mir doch nicht/ passt doch nicht). Das ist noch kein kommerzieller Gebrauch. Erst, wenn Du es in mehreren Größen anbietest oder in größerer Stückzahl oder wenn Du es als Auftragsarbeit anbietest.
 

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