Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kann man ein Antrag nur für sich stellen trotz Kinder?

Natha

Mitglied
Hallo ,
Ich wohne nur vorübergehend bei den Eltern, weil ich aus meiner alten Wohnung raus musste .Hab ein Erstantrag gestellt beim Jobcenter der ziemlich lange braucht.Habe 2 Kinder eins erwachsene eins jugendlich die seit kurzer Zeit bei meinen Eltern wohnen.Da mein Freund auch eine Wohnung sucht wollen wir zusammen ziehen wenn's klappt.Kann man den Antrag trotz Kinder nur für sich stellen, solange ich auch bei meinen Eltern wohne ? da die Kinder dann bei meinen Eltern bleiben ,wenn ich mit dem Freund zusammen ziehe . Meine Eltern verlangen keine Miete .Geht das,das ich nur für mich beantragen würde ohne die kinder,da ja sonst wenn ich ausziehe die Kinder nicht mehr zu meiner BG gehören würden also darf man die Kinder raus lassen aus dem Antrag,wenn man nur vorübergehend mit ihnen wohnt?
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo ,
Ich wohne nur vorübergehend bei den Eltern, weil ich aus meiner alten Wohnung raus musste .Hab ein Erstantrag gestellt beim Jobcenter der ziemlich lange braucht.Habe 2 Kinder eins erwachsene eins jugendlich die seit kurzer Zeit bei meinen Eltern wohnen.Da mein Freund auch eine Wohnung sucht wollen wir zusammen ziehen wenn's klappt.Kann man den Antrag trotz Kinder nur für sich stellen, solange ich auch bei meinen Eltern wohne ? da die Kinder dann bei meinen Eltern bleiben ,wenn ich mit dem Freund zusammen ziehe . Meine Eltern verlangen keine Miete .Geht das,das ich nur für mich beantragen würde ohne die kinder,da ja sonst wenn ich ausziehe die Kinder nicht mehr zu meiner BG gehören würden also darf man die Kinder raus lassen aus dem Antrag,wenn man nur vorübergehend mit ihnen wohnt?
Warum stellst Du nicht einen Antrag für die Situation, wie sie jetzt ist und änderst den ab, wenn sich die Situation geändert hat?
In einem anderen Thread schriebst Du , Du hättest bereits einen Antrag gestellt.
Was ist nun damit?
 

CAT

Aktives Mitglied
Weißt du wer dir das vollumfänglich beantworten kann?

Genau, die verantwortliche Stelle.

Außerdem gibt es auf den entsprechenden Seiten auch gute Informationen für die diversen Konstellationen.

Wenn du bald mit deinem Freund zusammenziehst, wirst du doch versorgt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Mit so einer Aktion forderst du das Jobcenter heraus. Die Fragen sich nämlich, wovon deine Kinder leben, wenn es schon für dich selbst nicht reicht. Du bist unterhaltspflichrig gegenüber deinen Kindern.

Ich halte so eine Bewilligung für möglich, Aber womöglich wird das ans Jugendamt gemeldet wegen Verdachts einer Kindeswohlgefährdung. Es muss auf jeden Fall eine Erklärung geben, wovon die Kinder leben. Deine Eltern müssen in diesem Sinne nämlich gar nichts.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Das klingt etwas verzwickt.
Da ich auch mal längere Zeit "Kunde" beim Jobcenter war, kenne ich mich bisschen aus.
Du sagst Erstantrag, ok.
Da musst du ja angeben, wo du wohnst und was für Miete anfällt.
Wenn die eltern dich kostenfrei wohnen lassen, dann kriegst du natürlich nichts für die Miete.
Auch für die Kinder nicht, aber.....
Du müsstest schon angeben, das du Kinder hast, zumindest wenn die kein eigenes Einkommen haben.
Weil wenn du die Erziehungsberechtigte bist, steht dir ja Geld für die Kinder zu.
Die müssen ja von was leben, sollen das alles deine Eltern stemmen?
Selbst wenn die das anbieten würden, da hätte ich ein ganz schlechtes Gewissen.
Allerdings wird dann der Untwerhalt vom Kindesvater (wenn er was zahlt) vom Bedarf abgezogen, den du vom Jobcenter kriegst. Oder der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist.
Und wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst, musst du eh neuen Antrag stellen, weil ihr dann als Bedrafrsgemeinschaft zählt und je nachdem, wieviel der hat, Du dann weniger bekommst.
Also kurz und knapp, du musst deine Kinder schon angeben im Antrag, es sei denn, die sorgen für sich selber.
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Ich zitiere mich mal selber.
Lese dir das bitte mal durch.
Mir scheint du kannst Unterstützung gebrauchen.
Das ist mein Beitrag zu deinem Thread in dem du schriebst das du EMR beziehst.
In einem anderen Thread schriebst du das der Antrag beim JC schon vor 3 Monaten gestellt wurde und anstatt denen auf die Füße zu treten fragst du in einem Forum. ?

Baust du absichtlich Fehler in deine Beiträge ein?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben