Kirschblüte
Aktives Mitglied
Um die Wohnung im ambulant betreuten Wohnen meines Vaters zu kündigen habe ich ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung bei Tod), das besagt, dass ich binnen 4 Wochen nach dem Tod bis zum 03. eines Monats die Wohnung mit der gesetzlichen 3-Monats-Frist kündigen kann. Mein Vater verstarb Mitte März d.J.
Ich kündige innerhalb dieser Frist heute. Meine Frage dazu, wann beginnen die 3 Monate? Wird der März in die 3-Monats-Frist mit einbezogen? Ist zum 31. Mai oder 30. Juni zu kündigen?
Im Netz finde ich leider dazu widersprüchliche Aussagen.
Ich kündige innerhalb dieser Frist heute. Meine Frage dazu, wann beginnen die 3 Monate? Wird der März in die 3-Monats-Frist mit einbezogen? Ist zum 31. Mai oder 30. Juni zu kündigen?
Im Netz finde ich leider dazu widersprüchliche Aussagen.