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Kündigungsfrist bei Tod des Mieters im ambulant Betreuten Wohnen

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ja, bei einem Mietvertrag für Wohnraum ist das so. Ich war nur hellhörig geworden wegen Betreutem Wohnen. Wenn da ambulant ein Pflegedienst kam ist es natürlich imner noch eigener Wohnraum. Wenn es aber eine Einrichtung war, kann es auch ein Nutzungsvertrag sein. (Was eigentlich nicht mehr zulässig ist).
Die Wohnung gilt als normale Mietwohnung plus Serviceleistungen. Ambulanter Pflegedienst ist ein eigener Vertrag, der aber mit dem Tod automatisch endet.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
@Pfefferminzdrops
Bzgl. Schönheitsreparaturen stehen die Fristen so im Vertrag.
Was oft Auslegungssache ist, ob evtl. kleine Schäden (eine Stelle am Fußboden) erneuert werden müssen oder ob das als normale Abnutzung zählt.
Wenn die Fristen so im Vertrag stehen wie von mir genannt, ist das okay. Sollte er sich eigene ausgedacht haben, ist alles nichtig und du müsstest u. U. noch nicht einmal nach 3 Jahren renovieren. Viele Vermieter meinen ganz schlau zu sein und denken sich besondere Regeln aus. Dabei schneiden sie sich ins eigene Fleisch, da diese Regeln nicht bindend sind. Die Gesetzgebung ist was das angeht sehr mieterfreundlich.

Wenn da eine kleine Stelle am Fußboden ist musst du nicht den ganzen Fußboden ersetzen. Das gilt als allgemeine Abnutzung, damit sind nicht nur Laufspuren gemeint. Nur wenn es unverhältnismäßig ist müsstest du ersetzen.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ich hatte die Kündigung mit der Sonderklausel geschrieben und dass Serviceleistungen (Wäsche/Reinigung/Notruf/Betreuungspauschale) ab kommenden Monat nicht mehr zu zahlen sind, da nicht mehr genutzt. Diesem Wunsch wurde entsprochen, da die Rechnung für April nur die Miete und Betriebskosten beinhaltet.

Man bemühe sich um einen Nachmieter ggf. schon zum 01.05.24. Ich musste schmunzeln, weil ich weiß, dass die Schlange der Wartenden sehr lang ist, zumal die Wohnung im Verhältnis noch recht günstig ist.
Dazu müsse die Wohnung geräumt (flexibler Termin ist schon gemacht) und vollständig renoviert! sein.
Da noch andere Rechnungen usw. zu klären waren, habe ich kurzerhand die Verwaltung angerufen und erklärt, dass die Wohnung binnen paar Tagen frei sein kann, ich aber nicht renovieren (und schon gar nicht vollständig) werde, da die Klauseln der Schönheitsreperaturen im Mietvertrag unwirksam sind.

Ich werde sehen, was man mir bei der Übergabe dazu sagt. Vorher mache ich noch ganz viele Fotos von der Wohnung, in der nicht einmal Nägel oder Löcher in den Wänden sind.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich werde sehen, was man mir bei der Übergabe dazu sagt. Vorher mache ich noch ganz viele Fotos von der Wohnung, in der nicht einmal Nägel oder Löcher in den Wänden sind.
Nimm dir am besten noch einen Zeugen für den Tag der Übergabe mit. Das kann nie schaden und wer weiß, wofür du den noch brauchst. Dass sie es mit einer Forderung nach Renovierung versuchen muss man denen ja nicht verübeln - probieren kann man es ja. 😉
 

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Hast du so negative Erfahrungen gemacht ?
Jepp, ich bin zu gutgläubig. Glaube dir alles, wenn du es mit Freundlickeit und netter Mimik erzählst, weil ich nie jemand anderem Böses unterstelle. Auch nicht wenn ich ein ungutes Gefühl habe.
Ich bin aber auch in anderen Bereichen schon so oft betrogen worden. Hinters Licht geführt worden. Meine Gutmütigkeit ist ausgenutzt worden.

Im Falle Wohnungsübergabe musste ich einmal einen Anwalt einschalten.

Ebenso Telekom.

Ein Edelmetallhändler hat mir statt 1/4 Unzen Gold 1/10 Unzen geschickt. Später las ich im Internet dass das ne Masche von ihm war.

Und und und und .......

Inzwischen habe ich gelernt auf mein Bauchgefühl zu hören und gehe aus der Situation, sage etwas ab, oder halte alles schriftlich fest, und gerne auch mit Zeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kirschblüte

Aktives Mitglied

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Kurzes Update:

Ich habe einen Fachanwalt für Mietrecht konsultiert. Dieser sagte mir, nach Vorlage des Mietvertrages, dass ich keine komplette Renovierung übernehmen muss, sondern lediglich die Gebrauchsspuren beseitigen muss. Das hieße im Falle z.B. der Tapeten, wenn am unteren Rand schwarze Striche vom Rollator sind, dass ich diese übermalern könnte, wenn die weiße Farbe identisch ist. Fußboden gilt als Abnutzung.

Ich habe mir jetzt dazu eine Vereinbarung ausgedacht, die ich schriftlich fixiert nächste Woche mitnehmen werde und mit dem Deal der Vermieter sich mMn sehr gut stehen würde. Ob darauf eingegangen wird, weiß ich nicht und möchte das jetzt hier vorab nicht genau erläutern. Eine neutrale Zeugin werde ich dabei haben. Ich werde dann berichten.
 

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