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Deichgräfin
Gast
Da hat die GEZ recht.In Posting 2: GEZ-Abmahnung der akademie.de von über 20 geläufigen Begriffen.
-> So sieht es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland aus!
... die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
Ich glaube, ein negatives Image hat die GEZ ganz alleine hingekriegt!
Sirius1
Es ist in die Umgangssprache eingegangen die "Rundfunkgebühren"
als GEZ Gebühren zu bezeichnen.
Ich habe sie hier auch als solche bezeichnet.
Das ist nicht korrekt.
Bei der GEZ handelt es sich lediglich um die Gebühreneinzugszentrale,welche die Rundfunkgebühren nach
den Grundlagen des Rundfunkstaatsvertrags einzieht.
Früher war die Post dafür zuständig.
Wenn ich richtig informiert bin,wurde in letzter Zeit eine
wesentliche Änderung geschaffen.
Rückforderungen können nur noch für die vergangenen drei Jahre
nachgefordert werden,Forderungen aus einem länger zurückliegenden
Zeitraum sind verjährt.
Das wurde vorher anders festgelegt.
Konnte man nachweisen,dass man ein Gerät über viele Jahre nicht angemeldet hatte, wurde dieser Betrag nachgefordert.
Ich hatte über Jahre auch solch eine Forderung an den Hacken.
Irgendwann in meinen jungen Jahren wurde festgestellt,dass ich Rundfunkgeräte besitze,ich wurde aufgefordert diese anzumelden,was ich nicht getan habe.
Irgendwann bekam ich eine Rechnung,welche sich auf eine
ziemlich hohe Summe angesammelt hatte.
Habe ich auch nicht bezahlt.Jahre später wieder eine,mit einer
noch höheren Summe.Sonst passierte nichts.
Nachdem diese Gebühren nicht mehr über die Post,
sondern über die GEZ abgerechnet werden,
habe ich nichts mehr davon gehört. Ging anderen genauso.
Man ist bei der Übernahme durch die GEZ anscheinend bei Null
angefangen (???)
Inzwischen bin ich ganz brav angemeldet.
Es ist in der heutigen Zeit ja auch ganz einfach,mich als
Besitzerin eines Empfangsgerätes ausfindig zu machen, ich
habe einen Internetanschluß , für den ich einen Vertrag
abschließen musste.
l.g.Karin