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Gez Gebühren

D

Deichgräfin

Gast
In Posting 2: GEZ-Abmahnung der akademie.de von über 20 geläufigen Begriffen.

-> So sieht es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland aus! :(


... die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
Ich glaube, ein negatives Image hat die GEZ ganz alleine hingekriegt! :confused:

Sirius1
Da hat die GEZ recht.
Es ist in die Umgangssprache eingegangen die "Rundfunkgebühren"
als GEZ Gebühren zu bezeichnen.
Ich habe sie hier auch als solche bezeichnet.
Das ist nicht korrekt.
Bei der GEZ handelt es sich lediglich um die Gebühreneinzugszentrale,welche die Rundfunkgebühren nach
den Grundlagen des Rundfunkstaatsvertrags einzieht.
Früher war die Post dafür zuständig.

Wenn ich richtig informiert bin,wurde in letzter Zeit eine
wesentliche Änderung geschaffen.
Rückforderungen können nur noch für die vergangenen drei Jahre
nachgefordert werden,Forderungen aus einem länger zurückliegenden
Zeitraum sind verjährt.
Das wurde vorher anders festgelegt.
Konnte man nachweisen,dass man ein Gerät über viele Jahre nicht angemeldet hatte, wurde dieser Betrag nachgefordert.

Ich hatte über Jahre auch solch eine Forderung an den Hacken.
Irgendwann in meinen jungen Jahren wurde festgestellt,dass ich Rundfunkgeräte besitze,ich wurde aufgefordert diese anzumelden,was ich nicht getan habe.
Irgendwann bekam ich eine Rechnung,welche sich auf eine
ziemlich hohe Summe angesammelt hatte.
Habe ich auch nicht bezahlt.Jahre später wieder eine,mit einer
noch höheren Summe.Sonst passierte nichts.

Nachdem diese Gebühren nicht mehr über die Post,
sondern über die GEZ abgerechnet werden,
habe ich nichts mehr davon gehört. Ging anderen genauso.
Man ist bei der Übernahme durch die GEZ anscheinend bei Null
angefangen (???)
Inzwischen bin ich ganz brav angemeldet.:rolleyes:
Es ist in der heutigen Zeit ja auch ganz einfach,mich als
Besitzerin eines Empfangsgerätes ausfindig zu machen, ich
habe einen Internetanschluß , für den ich einen Vertrag
abschließen musste.;)


l.g.Karin
 
Hallo Deichgräfin,

schau mal hier: Gez Gebühren.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
D

Deichgräfin

Gast
Glaube ich nicht. Die dürfen sich keineswegs von einem Internetdienstanbieter Daten holen.
Was man darf oder nicht,zählt das noch ?
Aktuelles Beispiel, die Telekom.;):D

Wäre ich ein privater Gebührenermittler,
würde ich versuchen persönlichen Kontakt
zu jemandem herzustellen,der Zugang zu
den Daten großer Zeitschriftenverlage hat.
Das würde ich mich einiges kosten lassen.

Oder ich hätte mich an die Inhaber von
Verlagswerbefirmen (Abowerbung /Drückerei)
gewandt, auch dort kann man gegen
"Gewinnbeteiligung" Daten von Menschen bekommen, welche Abos über Fernseh/PC Zeitschriften
abgeschlossen haben.
Dann bräuchte ich diese Angaben nur mit meiner
Liste,der angemeldeten Zahler vergleichen,diese Leute aufsuchen und schon läuft die Kohle.

Wenn man will und die richtigen Ideen/Verbindungen
hat geht alles.Ob es korrekt ist, das ist eine andere
Sache.

l.g.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Jim

Gast
Die GEZ darf in der Regel gar nichts, was die persönlichen Daten angeht. Diese Daten und alle anderen Dinge erschleichen sie sich mit dubiosen Methoden. Auch einen Beauftragten muß niemand was sagen !!!!!!!!
 

mikenull

Urgestein
Da Internedienstanbieter auch oft ausländische Firmen sind, trifft das wohl kaum zu. Außerdem wäre das - selbst wenn die GEZ auf diesem Wege an Daten ( Adressen ) kommen würde, noch lange kein Beweis für schwarzes Sehen oder Höhren.
Wir ahnen ja, das es sich bei GEZ-Fahndern um kluge Köpfchen handelt, die z.B. Adressen von den Einwohnermeldeämtern oder auch aus Tageszeitungen bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Jim

Gast
Naja das spielt ja da keine Rolle mehr denn die GEZ hat ja nun diese neumodischen Gerätegebühr erfunden und das schließt den PC und alles andere mit ein !!! Egal was Du für ein elektronisches Gerät hast , währe alles Gebührenpflichtig !!!! Muß man sich mal überlegen ! Mit meiner elektrischen Zahnbürste könnte ich ja auch noch was empfangen !!!!:D Aber das Volk will es ja so.......
 

mikenull

Urgestein
Das stimmt nicht. Nach wie vor muß die GEZ beweisen, das Du mit DIESEM Gerät schwarzsiehst - oder hörst. Allein der Kauf eines Gerätes ist kein Beweis! ( das ist nur in England so )

Dann wäre es nämlich insofern für den Fahnder relativ einfach: Er müßte nur die örtlichen Radio-Fernseh- und PC-Händler schmieren. Aber so einfach ist das nicht.

Diese Briefe, die die GEZ versendet, sind oftmals ins Blaue gerichtet, weil sie lediglich eine Adresse ( Telefonbuch, Zeitungen ) haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Das stimmt nicht. Nach wie vor muß die GEZ beweisen, das Du mit DIESEM Gerät schwarzsiehst - oder hörst. Allein der Kauf eines Gerätes ist kein Beweis! ( das ist nur in England so )

Dann wäre es nämlich insofern für den Fahnder relativ einfach: Er müßte nur die örtlichen Radio-Fernseh- und PC-Händler schmieren. Aber so einfach ist das nicht.

Diese Briefe, die die GEZ versendet, sind oftmals ins Blaue gerichtet, weil sie lediglich eine Adresse ( Telefonbuch, Zeitungen ) haben.
Kaufen kann ich was ich will.
Es zählt was ich in meinem Haushalt stehen habe.;)
Es kann auch in der verschlossenen Orginalverpackung sein.

Dass man mir beweisen muß,dass ich dieses Gerät auch benutze,
wo steht das ?
Würde es gern lesen.
 
J

Jim

Gast
@mikenull man merkt das Du noch nie wirklich mit der GEZ zu tun hattest !! Es gibt Zwangsanmeldung und bei der GEZ reicht da eine Vermutung aus. Dagegen kann man natürlich gerichtlich vorgehen, aber ob der Atem dann so lang ist ????
 

mikenull

Urgestein
Das zu finden dürfte aber nurn wirklich nicht schwer sein. In der BRD gilt zunächst die Unschuldsvermutung und es ist vollkommen klar, das dem Täter die Schuld bewiesen werden muß. Wäre das anders - würde es wohl eine Massenflucht geben.

Ich suche mal eben, diesen Passus gibt es sogar irgendwo im Zusammenhang mit der GEZ.
 

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