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Wegen ev abgabe

C

calli

Gast
Brauch mal Hilfe weiss nicht weiter.habe einen termin zur ev abgaben gahabt hab nich mit gv auf ratenzahlung geeinigt.habe auch zweimal eingezahlt kommte aber mal einen monat nich bezahlen .habe dann angerufen was ich noch zu bezahlen habe aber er kommte es mir nicht mehr sagen wei er es den amt gegebenhat wegen eien haftbefehl. mein frage da es sich un einer teilfoderung handelt ob ich jetzt alles zahlen muss oder nur den teil was sie bei der ev verlangt haben und ob ich es in ratenzahlen kann trotz hb wer weiss was
 
G

Gast

Gast
Hallo,

ist ein bißchen schwer verständlich, was du da schreibst.
Ich versuche mal, es auf den Punkt zu kriegen...

Also, du hattest nen Termin zur EV.
Hast du diese auch abgegeben? Oder dich dort nur mit dem GV auf eine Ratenzahlung geeinigt?
Wer ist denn der Gläubiger?
Normalerweise ist es so, dass bei Zahlungsunfähigkeit der GV die Eidesstattliche Versicherung abnimmt.
Oftmals könnte man dann direkt mit den Gläubigern einen Vergleich aushandeln, weil durch die Offenlegung der gesamten finanziellen Lage ja klar ist, dass die Schuldsumme wohl nicht aufgebracht werden kann.

Weiß jetzt nicht genau, was dein GV mit dem Haftbefehl meint - fakt ist aber wohl, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Raten der Gesamtbetrag fällig wird.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen - ganz schlau werde ich aus deinem Posting nicht :-(

LG
 

Kalle52

Mitglied
So ganz kann ich es auch nicht verstehen, aber Haftbefehl ?

Das ist absoluter Blödsinn, laß dir nicht bange mache. Schildere es etwas genauer, denn sonst liegt jedem Rat eine Vermutung zu Grunde und das bringt dir nix.
 

Happy

Mitglied
hallo,

also der Haftbefehl geht raus wenn sich jemand weigert die EV abzugeben oder einfach zum Termin nicht erscheint.

Zu den Raten: normalerweise ist es so, dass wenn du deine Ratenvereinbarung nicht einhältst die ganze Summe fällig wird. Nun melde dich beim GV das du die EV abgeben willst und schon ist die Sache mit dem Haftbefehl aus der Welt.

schau auch hier:
http://www.akademie.de/private-fina...-versicherung/haftbefehl-bei-nichtabgabe.html
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
hallo,

also der Haftbefehl geht raus wenn sich jemand weigert die EV abzugeben oder einfach zum Termin nicht erscheint.

Zu den Raten: normalerweise ist es so, dass wenn du deine Ratenvereinbarung nicht einhältst die ganze Summe fällig wird. Nun melde dich beim GV das du die EV abgeben willst und schon ist die Sache mit dem Haftbefehl aus der Welt.

schau auch hier:
Folgen bei Nichtabgabe: Haftbefehl - Online lernen bei akademie.de
und wenn ich ein Teil zahle muss ich da trozdem die ev abgeben
 
G

Gast

Gast
Hallo,

ist ein bißchen schwer verständlich, was du da schreibst.
Ich versuche mal, es auf den Punkt zu kriegen...

Also, du hattest nen Termin zur EV.
Hast du diese auch abgegeben? Oder dich dort nur mit dem GV auf eine Ratenzahlung geeinigt?
Wer ist denn der Gläubiger?
Normalerweise ist es so, dass bei Zahlungsunfähigkeit der GV die Eidesstattliche Versicherung abnimmt.
Oftmals könnte man dann direkt mit den Gläubigern einen Vergleich aushandeln, weil durch die Offenlegung der gesamten finanziellen Lage ja klar ist, dass die Schuldsumme wohl nicht aufgebracht werden kann.

Weiß jetzt nicht genau, was dein GV mit dem Haftbefehl meint - fakt ist aber wohl, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Raten der Gesamtbetrag fällig wird.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen - ganz schlau werde ich aus deinem Posting nicht :-(

LG
Habe mich nur auf eine ratenzahlung geeinigt,und kommte mal einen monat die rate micht einzahlen .Der gläubiger ist seiler u kollegen (Telekom)ob ich die mal anrufe was meinst du
 

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