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Muß das Amt meine Heizkosten voll übernehmen

S

Senta1

Gast
Ich lebe allein mit meinen 19zehn jährigen Sohn, der 80% behinderungauf seinen Ausweis hat.
Meine Wohnung ist knap 67km groß die sie auch anerkannt haben.
Nun habe ich meine Heitzkostenabrechnung bekommen . Meine Frage ist wieviel bekommt man pro km Heizkosten .Sie haben auf 60km abgerechnet wobei auch nicht steht wieviel pro kmgezahlt wird. Jetzt ist eine Dieferenz übrich geblieben von 157Euro . Da ich nicht weiß wie ich die bezahlen soll und ob das Rechtens ist hoffe ich bei Euch mehr zu erfahren.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße Senta1
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Ich lebe allein mit meinen 19zehn jährigen Sohn, der 80% behinderungauf seinen Ausweis hat.
Meine Wohnung ist knap 67km groß die sie auch anerkannt haben.
Nun habe ich meine Heitzkostenabrechnung bekommen . Meine Frage ist wieviel bekommt man pro km Heizkosten .Sie haben auf 60km abgerechnet wobei auch nicht steht wieviel pro kmgezahlt wird. Jetzt ist eine Dieferenz übrich geblieben von 157Euro . Da ich nicht weiß wie ich die bezahlen soll und ob das Rechtens ist hoffe ich bei Euch mehr zu erfahren.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße Senta1
Das Amt MUSS die Heizkosten voll übernehmen. Mit VOLL meine ich in voller tatsächlichen Höhe. Dies habe ich auch auf meiner Homepage (dessen Link ich, weil es Werbung ist nicht mehr posten darf :D) herausgestellt.
Dazu gibt es auch Urteile!
 
S

Senta1

Gast
Das Amt MUSS die Heizkosten voll übernehmen. Mit VOLL meine ich in voller tatsächlichen Höhe. Dies habe ich auch auf meiner Homepage (dessen Link ich, weil es Werbung ist nicht mehr posten darf :D) herausgestellt.
Dazu gibt es auch Urteile!
Danke Das hilft mir sehr weiter wo kann ich dieses Urteil finden um es auszudrucken und mit zu nehmen LiebeGrüße Ruth:)
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Danke Das hilft mir sehr weiter wo kann ich dieses Urteil finden um es auszudrucken und mit zu nehmen LiebeGrüße Ruth:)
Hallo Senta1.
Diese Seite hatte auch immer gute Urteile zu diesen Themen, aber leider ist die Besitzerin verstorben :-(
Widerspruch-und-klage.de - Informationen zum Thema widerspruch und klage.
Ich habe Dir mal von meiner Homepage koppiert:

Heizkosten müssen in voller Höhe erstattet werden

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt.
Az.: S 23 AS 119/06
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen -Az. S 23 AS 119/06 -.
SG Dortmund S 29 AS 498/05
L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
Sozialgericht Oldenburg Aktenzeichen: S 44 AS 1699/06 ER Datum der Entscheidung: 01.02.07 Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten als KdU, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten fehlt.
LSG Niedersachsen-Bremen v. 9.01.06, L 7 AS 163/05 ER.
Stromkosten für die Heizung keine Regelleistung

Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB II sind die Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme zum Zwecke der Heizung nicht von der Regelleistung erfasst sondern nach § 22 Abs. 1 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Instanz 1: SG Hannover - S 45 AS 2039/06

Amt muss Wasser zahlen
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. -SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 - S 25 AS 420/05-

Lasst Euch nicht verarschen und unter kriegen...und liebe Senta1; sei vorsichtig mit Deinem richtigen Namen im Netz; es gibt viele Psychopaten....
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo Senta1.
Diese Seite hatte auch immer gute Urteile zu diesen Themen, aber leider ist die Besitzerin verstorben :-(
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Heizkosten müssen in voller Höhe erstattet werden

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt.
Az.: S 23 AS 119/06
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen -Az. S 23 AS 119/06 -.
SG Dortmund S 29 AS 498/05
L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
Sozialgericht Oldenburg Aktenzeichen: S 44 AS 1699/06 ER Datum der Entscheidung: 01.02.07 Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten als KdU, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten fehlt.
LSG Niedersachsen-Bremen v. 9.01.06, L 7 AS 163/05 ER.
Stromkosten für die Heizung keine Regelleistung

Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB II sind die Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme zum Zwecke der Heizung nicht von der Regelleistung erfasst sondern nach § 22 Abs. 1 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Instanz 1: SG Hannover - S 45 AS 2039/06

Amt muss Wasser zahlen
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. -SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 - S 25 AS 420/05-

Lasst Euch nicht verarschen und unter kriegen...und liebe Senta1; sei vorsichtig mit Deinem richtigen Namen im Netz; es gibt viele Psychopaten....
Ich weiss nicht warum ich beim Posten dieses Beitrages ständig Datenbankfehler hatte und auch nichts bei mir angezeigt wird und wurde?:confused:
 
S

Senta1

Gast
Hallo Senta1.
Diese Seite hatte auch immer gute Urteile zu diesen Themen, aber leider ist die Besitzerin verstorben :-(
Widerspruch-und-klage.de - Informationen zum Thema widerspruch und klage.
Ich habe Dir mal von meiner Homepage koppiert:

Heizkosten müssen in voller Höhe erstattet werden

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt.
Az.: S 23 AS 119/06
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen -Az. S 23 AS 119/06 -.
SG Dortmund S 29 AS 498/05
L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
Sozialgericht Oldenburg Aktenzeichen: S 44 AS 1699/06 ER Datum der Entscheidung: 01.02.07 Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten als KdU, sofern es an konkreten Anhaltspunkten für ein unwirtschaftliches Heizverhalten fehlt.
LSG Niedersachsen-Bremen v. 9.01.06, L 7 AS 163/05 ER.
Stromkosten für die Heizung keine Regelleistung

Bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB II sind die Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme zum Zwecke der Heizung nicht von der Regelleistung erfasst sondern nach § 22 Abs. 1 SGB II als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Instanz 1: SG Hannover - S 45 AS 2039/06

Amt muss Wasser zahlen
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel. -SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 - S 25 AS 420/05-

Lasst Euch nicht verarschen und unter kriegen...und liebe Senta1; sei vorsichtig mit Deinem richtigen Namen im Netz; es gibt viele Psychopaten....
Danke daran habe ich gar nicht nach gedacht,du hast Recht ich werde in Zukunft daran denken
Liebe Grüße Senta1
 
T

Tamo

Gast
Hallo zusammen,:)
ich habe dazu eine Frage:

Nach Auskunft meiner Arge, würden Gerichtsurteile die z.B. vom Sozialgericht Düsseldorf beschlossen werden, in unserer Region gar nicht greifen und können auch nicht automatisch auf das gesamte Bundesgebiet angewendet werden. Sprich: wenn ich z.B. in Frankfurt wohne, müßten sie bei der Berechnung der Heizkosten die für diese Region geltenden Bestimmungen anwenden.
Hat jemand Informationen ob das so stimmt?

Schon mal Danke, Tamo
 

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