Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Strafgebühr wegen Nichterteilung einer Einzugsermächtigung

mikenull

Urgestein
Auch dese "Strafgebühr" müßte dann in seinen AGB festgehalten sein.....( kann ich mir nicht vorstellen, und ich kann mir auch die Rechtmäßigkeit nicht vorstellen ) Zumal ja die Zahlung mit Einzugsermächtigung oder Überwesung genau dasselbe ist. Das Geld erreicht das Konto des Verkäufers. Und das ist entscheidend. Nicht seltsame "teure" Buchungstechniken dannach.
 

nessuno

Aktives Mitglied
Auch dese "Strafgebühr" müßte dann in seinen AGB festgehalten sein.....( kann ich mir nicht vorstellen, und ich kann mir auch die Rechtmäßigkeit nicht vorstellen ) Zumal ja die Zahlung mit Einzugsermächtigung oder Überwesung genau dasselbe ist. Das Geld erreicht das Konto des Verkäufers. Und das ist entscheidend. Nicht seltsame "teure" Buchungstechniken dannach.
natürlich sind die festgelegd da kannst du gift drauf einnehmen.

Es geht nicht um teure Bürotechniken, versuch du doch mal anhand von ein Kontoauszug mit 100 Seiten oder mehr per Hand alle Zahlungen zu zu ordnen. Da schafft du nicht in ein tag und dann kommt der nächste schon.
Die Automatisierung macht es nur einfacher nicht teurer.
 

mikenull

Urgestein
Selbst wenn das so wäre. Hat man jemals gehört das sich der Preis einer ware nach der Buchungstechnik nach der Zahlung richtet? Lächerlich. Was wohlgemerkt Abbuchung oder Überweisung betrifft. Das ist dasselbe. Bei Scheckzahlungen ist es klar - dort entstehen höhere nachweisbare Kosten.
Selbst wenn das Vertragsgegenstand wäre, muß es nicht rechtens sein. In Verträge wird generell viel Quatsch reingeschrieben.
 

Rhenus

Urgestein
Wenn man gockelt findet man ZIG Varianten die besagen dass man keine EZE erteilen MUSS.

Verbraucherzentrale Sachsen : Keine generelle Pflicht zur Erteilung einer Einzugsermächtigung

Fakt ist aber doch, dass der/die TE regelmässig und pünktlich per Dauerauftrag/Überweisung bezahlt.

Wo ist nun also das Problem vom Anbieter dass er Strafgebühren geltend machen muss?

Er bekommt doch regelmässig das ihm zustehende Geld.

Ist mir zu hoch.....

DEN Anbieter hätt' ich so schnell gewechselt, wie der gar nicht gucken könnte.....so was kann ich leiden :mad:

Cosma

EDIT: der sollte doch froh sein. eine Überweisung ist nicht rückgängig zu machen. Einem Einzug kann man bis zu 6/8 Wochen zurückbuchen lassen......
Nein musst du auch nicht! Aber na ja, dann musst du erst einen Anbieter finden, der es anders macht.

Auf das Urteil haben sich die Firmen längst eingestellt. Meine jedenfalls.
Da liegen etwa 10 oder noch mehr Tage zwischen Rechnungslegung und Einzug. Damit wäre das Urteil erfüllt.

Weiterhin kommt das Urteil zu der Aussage, dass es rechtens ist, grundsätzlich eine Teilnahme am Lastschrift zu verlangen.

Zitat:
Nach Auffassung des Senats ist eine Einzugsermächtigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, und zwar unabhängig davon, ob - wie hier - der vom Kunden gewählte Tarif allein die Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens vorsieht oder dem Kunden eine andere Art der Zahlung gegen ein Zusatzentgelt ermöglicht wird, nur dann AGB-rechtlich zulässig, wenn durch eine entsprechende Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden eine bestimmte Frist (etwa ab dem Tag des Rechnungsdatums) eingeräumt wird, die so bemessen ist, daß den Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen (so wohl auch Hahn aaO).
 

Rhenus

Urgestein
Selbst wenn das so wäre. Hat man jemals gehört das sich der Preis einer ware nach der Buchungstechnik nach der Zahlung richtet? Lächerlich. Was wohlgemerkt Abbuchung oder Überweisung betrifft. Das ist dasselbe. Bei Scheckzahlungen ist es klar - dort entstehen höhere nachweisbare Kosten.
Selbst wenn das Vertragsgegenstand wäre, muß es nicht rechtens sein. In Verträge wird generell viel Quatsch reingeschrieben.
Wie? Lies das Urteil, selbst die Richter sehen das so.
Und wenn 100-tausende Vorgänge gebucht werden müssen, zumal in einem Markt, wo um 10tel Cent kämpft wird, soll das kein Kostenfaktor sein?
Zumal der Irrtumsfaktor ausgeschlossen wird, was teure Arbeitsleistung erfordert. Anmahnen, Korrespondenz usw.
 

Rhenus

Urgestein
Lastschrift, Abbuchung und Einzugsermächtigung sind verschiedene Dinge.

Das einzige was ein Anbieter wenn, verlangen darf, wäre das letztere.

Und auch nur unter gewissen Voraussetzungen.

Aber ich bleibe dabei....der Anbieter des TE bekommt sein Geld.

Soll er doch dem TE kündigen von mir aus wegen Nichteinhaltung. Aber Strafgebühren halte ich für mehr als grenzwertig.

Cosma
Sorry, es sind keine Strafgebühren, es ist der erhöhte Buchungsaufwand!

Es ist rechtlich gesehen die normale Gebühr und das Lastschriftverfahren ist der Rabatt!
Du hast doch selbst das Urteil eingestellt...:)
 

mikenull

Urgestein
Wenn es natürlich so formuliert ist - sagen wir mal 2% Rabatt bei Einzugsermächtigung - dann ist das nichts weiter wie die alte Skonto-Regelung. Das ginge so schon in Ordnung.
Ich erinnere aber nochmal daran, daß der TE anmerkte, daß schon mal an den Abbuchungen etwas nicht stimmte.
Wie ich sowieso die ganze Regelung problematisch finde. Man gibt schließlich seine Bankverbindung preis und wer weiß ob da nichtmal an der anderen Seite ein ungetreuer Angestellter sitzt, der dann sofort nach der Abbuchung im Süden verschwindet.
 

nessuno

Aktives Mitglied
Wenn es natürlich so formuliert ist - sagen wir mal 2% Rabatt bei Einzugsermächtigung - dann ist das nichts weiter wie die alte Skonto-Regelung. Das ginge so schon in Ordnung.
Ich erinnere aber nochmal daran, daß der TE anmerkte, daß schon mal an den Abbuchungen etwas nicht stimmte.
Wie ich sowieso die ganze Regelung problematisch finde. Man gibt schließlich seine Bankverbindung preis und wer weiß ob da nichtmal an der anderen Seite ein ungetreuer Angestellter sitzt, der dann sofort nach der Abbuchung im Süden verschwindet.
Die Skonto regelung wird doch ganz anders gehandhabt. Sehe die Rechnung bei Telefongesellschaften.
Ist die Online ist es kostenlos, willst du eine Papierrechnung nach Hause, zahlt du 2,20 € (oder ähnliches) Gebühren

Deine Letztere Gedankengang ist ein wenig Paranoia, weil er faktisch nichts damit kann weil du 6 Wochen oder so Zeit hast das Geld zurück buchen zu lassen. Außerdem mit die paar Kröten kann er auch nichts. es sollte sich dann lohnen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Weiß nicht ob ich die Wohnung nehmen soll - Unsicherheit wegen Bürgschaft Finanzen 34

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben