mikenull
Urgestein
Auch dese "Strafgebühr" müßte dann in seinen AGB festgehalten sein.....( kann ich mir nicht vorstellen, und ich kann mir auch die Rechtmäßigkeit nicht vorstellen ) Zumal ja die Zahlung mit Einzugsermächtigung oder Überwesung genau dasselbe ist. Das Geld erreicht das Konto des Verkäufers. Und das ist entscheidend. Nicht seltsame "teure" Buchungstechniken dannach.