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Gast
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ich arbeite in einer Wohngruppe mit Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren.
In dieser Gruppe ist ein Kind, welches zurzeit nicht zur Schule geht, da es von der Schule verwiesen wurde (mündlich) wir haben nichts schriftlich.
Kurze Einführung hierzu.
Das Kind verweigerte sich in der Vergangenheit öfter bei bestimmten Lehrer im Unterricht und störte diesen. Als Konsequenz wurde das Kind im Frühjahr/Sommer 2016 jeden Dienstag ab der 5. Stunde vom Unterricht ausgeschlossen/suspendiert. Dies bekamen wir auch schriftlich.
Nach den Sommerferien 2016 ging das Kind dann wieder ganz normal zur Schule. Vor den Weihnachtsferien 2016 würde das Kind wieder vom Unterricht (für 3 Tage) suspendiert.
Zur selben Zeit hatten wir ein Hilfeplangespräch an dem das Jugendamt, unsere Einrichtung, die Eltern und die Schule teilnahm. In diesem Gespräch wurde festgelegt wie es mit dem Kind in unserer Einrichtung und in der Schule weitergehen soll.
Zum Thema Schule hat man bemerkt, dass die Schulleiter das Kind nicht mehr beschulen möchte und beschreibt dieses als "unbeschulbar". Dies liegt uns aber nicht schriftlich vor. Nun sollte sich die Schule darum kümmern, dass das Kind weiterhin den Unterrichtsstoff vermittelt bekommt, indem sie sich um eine eventuelle Beschulung in unserer Einrichtung kümmert. Das Schulamt hat eine zusätzliche Unterstützung nicht zugesagt (laut Aussage der Schule). Dazu liegt uns auch nichts vor.
Nun findet zurzeit eine "Beschulung" in unserer Einrichtung durch uns statt. Wobei wir dies eigentlich Arbeitsstundentechnisch und auch Ausbildungstechnisch nicht leisten können.
Was können wir da nun tun, dass das Kind wieder vernünftig beschult wird?
Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst.
- Kind wurde von der schule als "unbeschulbar" bezeichnet (ohne Gutachten)
- Kind wurde für eine unbestimmte Zeit suspendiert (nicht schriftlich) die Schule beruht sich auf das Hilfeplangespräch-Protokoll vom Jugendamt, was uns aber noch nicht vorliegt
- Aufgaben werden einmal die Woche von der Schule vorbei gebracht und abgeholt
- "Beschulung" wird zurzeit durch uns Erzieher versucht umzusetzen
- keine schriftliche Absage vom Schulamt auf zusätzliche Unterstützung (darum kümmerte sich die Schule)
Wie sollten wir hier weiter vorgehen? Welche Pflichten hat die Schule?
Ich hoffe Sie blicken hier ein wenig durch.
Mit freundlichen Gruß
Ich arbeite in einer Wohngruppe mit Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren.
In dieser Gruppe ist ein Kind, welches zurzeit nicht zur Schule geht, da es von der Schule verwiesen wurde (mündlich) wir haben nichts schriftlich.
Kurze Einführung hierzu.
Das Kind verweigerte sich in der Vergangenheit öfter bei bestimmten Lehrer im Unterricht und störte diesen. Als Konsequenz wurde das Kind im Frühjahr/Sommer 2016 jeden Dienstag ab der 5. Stunde vom Unterricht ausgeschlossen/suspendiert. Dies bekamen wir auch schriftlich.
Nach den Sommerferien 2016 ging das Kind dann wieder ganz normal zur Schule. Vor den Weihnachtsferien 2016 würde das Kind wieder vom Unterricht (für 3 Tage) suspendiert.
Zur selben Zeit hatten wir ein Hilfeplangespräch an dem das Jugendamt, unsere Einrichtung, die Eltern und die Schule teilnahm. In diesem Gespräch wurde festgelegt wie es mit dem Kind in unserer Einrichtung und in der Schule weitergehen soll.
Zum Thema Schule hat man bemerkt, dass die Schulleiter das Kind nicht mehr beschulen möchte und beschreibt dieses als "unbeschulbar". Dies liegt uns aber nicht schriftlich vor. Nun sollte sich die Schule darum kümmern, dass das Kind weiterhin den Unterrichtsstoff vermittelt bekommt, indem sie sich um eine eventuelle Beschulung in unserer Einrichtung kümmert. Das Schulamt hat eine zusätzliche Unterstützung nicht zugesagt (laut Aussage der Schule). Dazu liegt uns auch nichts vor.
Nun findet zurzeit eine "Beschulung" in unserer Einrichtung durch uns statt. Wobei wir dies eigentlich Arbeitsstundentechnisch und auch Ausbildungstechnisch nicht leisten können.
Was können wir da nun tun, dass das Kind wieder vernünftig beschult wird?
Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst.
- Kind wurde von der schule als "unbeschulbar" bezeichnet (ohne Gutachten)
- Kind wurde für eine unbestimmte Zeit suspendiert (nicht schriftlich) die Schule beruht sich auf das Hilfeplangespräch-Protokoll vom Jugendamt, was uns aber noch nicht vorliegt
- Aufgaben werden einmal die Woche von der Schule vorbei gebracht und abgeholt
- "Beschulung" wird zurzeit durch uns Erzieher versucht umzusetzen
- keine schriftliche Absage vom Schulamt auf zusätzliche Unterstützung (darum kümmerte sich die Schule)
Wie sollten wir hier weiter vorgehen? Welche Pflichten hat die Schule?
Ich hoffe Sie blicken hier ein wenig durch.
Mit freundlichen Gruß