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2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschland.

G

Gelöscht 48613

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Sorry aber ein Igel hat keine widerhäkigen stacheln, sondern diese sind eher wie kleine Sperre.
Widerhaken bei Tieren dienen der Jagd, um so ein Beutetier quasi festzuhalten. Die Stacheln des Igel haben keine angreifende Natur, sondern sind eher eine Verteidigung. Der jenige sei es nun Mensch oder oder ein räuberisches hier soll sich ja nicht beim Igel festklammern durch Widerhaken, sondern lediglich einen kurzen Schmerz verspüren um so von dem Igel abzulassen.
Du bestätigst meine Meinung über Dich. :confused::D https://de.m.wiktionary.org/wiki/aalglatt
 

-sofia-

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Außerdem wird auch in Tschechien von einem tschechischen Burger ein Führungszeugnis verlangt, wenn er eine Betreuung übernehmen möchte. In diesem Punkt sind die Gesetze gleich. Tschechien hat durch und mit Unterzeichnung dieses Abkommens das gleiche oder ist ein sehr ähnliches Betreuungsrecht wie in Deutschland.
Wenn die tschechischen Betreuungsgerichte den Deutschen ähneln, dann kommst du mit deiner Vorstrafe, als Betreuer, auch in Tschechien, nicht in Frage.

Du hast das gleiche in grün. Deine abenteuerliche Flucht mit Mutti, hättest du dir demnach sparen können.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Die Frage wurde ja schon beantwortet: Beantrage es beim zuständigen Amt und sende es an die Behörden in Tschechien!
So hatte ich ja auch schon bereits geantwortet, und festgestellt, dass mir das Betreuungsgericht hier in Tschechien mitgeteilt hatte, dass es hier noch eine zweite weitergehende Anhörung geben wird, die aller Voraussicht Nach in circa vier oder fünf Wochen stattfinden wird.

Also macht es keinen Sinn hinsichtlich Beschleunigung des Verfahrens, ein Führungszeugnis schon jetzt diese Woche dorthin zu schicken, da es sowieso erst in vier oder fünf Wochen Angeschaut wird, und in die weitere Bewertung dieses Falles eingezogen.

ich habe schon einmal den Fehler in Deutschland gemacht, in dem ich vor schnell dem zugestimmt habe, dass ein Verfahrenspfleger, ein Vormundschaftsrichter, und ein Gutachter bei meiner Mutter vorstellig waren, und das Ergebnis kennen wir alle.

Hätte ich damals dem nicht zugestimmt, so hätte das Vormundschafts Gericht in Deutschland dieses Verfahren nicht zu Ende führen können, und somit hätte keine Betreuung eingerichtet werden können.

Wenn ich angeblich aalglatt sein soll, so hätte ich nicht diese massiven Fehler gemacht. Sie wären einfach nicht passiert.

Des Weiteren möchte ich noch den Schreibfehler bezüglich Sperre korrigieren in Speere.

Wenn die tschechischen Betreuungsgerichte den Deutschen ähneln, dann kommst du mit deiner Vorstrafe, als Betreuer, auch in Tschechien, nicht in Frage.

Du hast das gleiche in grün. Deine abenteuerliche Flucht mit Mutti, hättest du dir demnach sparen können.
Nicht so ganz: Grün ist eine Mischung der Farben gelb und blau. Blau hatte ich schon in Deutschland, es kann aber sein, dass hier in Tschechien noch gelb hinzu gemischt wird, so dass dann grün entsteht.

Spaß beiseite: es ist nicht das gleiche in Grün, wie man umgangssprachlich sagt. Das gleiche wie in Deutschland würde bedeuten , Dass ich genau so eingeschränkt wäre wie in Deutschland, und das bin ich ja nicht hier. In Deutschland war das erklärte Ziel des dortigen Betreuungs Gerichts, Mutti in ein Heim zu stecken , Und mir somit wegzunehmen.

Diese Zielrichtung verfolgt offensichtlich das Betreuungsgericht hier in Tschechien nicht.

Außerdem ist die Mentalität des ganzen Volkes hier doch ein bisschen anders als wie in Deutschland. Das merke ich schon alleine daran, dass hier offensichtlich mit Bunt bedruckten Papier mit Zahlen in der Ecke aufgedruckt mehr erreicht werden kann, als wie in Deutschland.

Ich werde ja sehen, was mir heute der Rechtsanwalt meines Schwiegervaters erzählt, den er schon seit Jahrzehnten quasi unter Vertrag hat. Ich weiß nur , Dass er mit seinen über 60 Jahren schon sehr lange im Geschäft ist, und nicht nur viel weiß und das einmal so vorsichtig zu formulieren.

durch die, wie du es nennst, Flucht habe ich mich aber erst einmal damals aus der so genannten gefahren Zone begeben können. Ich war also und bin nicht handlungsunfähig. Wäre Mutti in Deutschland verblieben, so wäre ich jetzt schon handlungsunfähig .

Aber bezüglich der Vorstrafe und der Betreuung könntest du Recht haben, dass das auch hier in Tschechien nicht funktionieren würde. Aber ich wäre dann doch ein Narr, Wenn ich dann hier in Tschechien dem tschechischen Gericht auch noch ein Führungszeugnis präsentiere, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben.

Dieses dann eingereichte Führungszeugnis würde ja möglicherweise dem tschechischen Betreuungsgericht ein Instrument in die Hand spielen mit möglicherweise für mich nicht absehbaren Folgen.

Also, deswegen mein Gang heute zum Rechtsanwalt meines Schwiegervaters. Ich bin froh, dann auch einen Rechtsanwalt zu haben, der mich offen und ehrlich vertritt, und nicht rumeiert, und mir alles das erzählt, was er nicht tun kann, und so weiter.
 
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A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Kurzes Update: ich war heute bei dem Rechtsanwalt meines Schwiegervaters in Prag.

Ich habe ihm eine Fotokopie meines Führungszeugnisses vorgelegt mit der Fragestellung, ob man das so an das Betreuungsgericht in Prag einreichen könne?

Der Rechtsanwalt meinte darauf hin Folgerichtig, Dass man ja noch circa vier Wochen Zeit habe, und er nicht wisse, ob ich aufgrund dieses Führungszeugnisses als Betreuer meiner Mutter so vom Gericht anerkannt werden würde.

Eine weitere Problematik wäre möglicherweise, dass hier auch ein deutsches Gericht mit im Boot sitzt.

Ich solle dem Rechtsanwalt circa eine Woche Zeit geben, da würde er sich mit dem Gericht in Verbindung setzen, und im Vorfeld schon einmal abtasten, wie das Gericht so tickt in diesem Fall. Der Rechtsanwalt sagte, dass er alle Richter bis in die höchsten Kreise kenne, und da schon was zu machen wäre.

Ich war überrascht, wie gut Der Rechtsanwalt Deutsch gesprochen hat, denn das hatte mir mein Schwiegervater ganz einfach verschwiegen und nur gesagt, ich solle seine Tochter als Dolmetscherin mitnehmen, was eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre.
Der Rechtsanwalt residiert in einem noblen Viertel und hat eine Kanzlei vom allerfeinsten.

nun ja, ist halt auch ein alter Fuchs mein Schwiegervater, der mit Allen Wassern gewaschen ist wie man so schön sagt.
Hätte mir auch sagen können, dass der Rechtsanwalt fließend Deutsch, Englisch, Russisch und französisch spricht.

Na gut dann ist halt meine Freundin mit gewesen, was ja auch nicht schaden kann. In der Zeit hatte sich ja dann auch meine Schwiegermutter und meine Mutti gekümmert. Ich wollte ihr das halt Abnehmen, und meine Freundin zwecks Pflege meiner Mutter zu Hause lassen.
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

nun ja, ist halt auch ein alter Fuchs mein Schwiegervater, der mit Allen Wassern gewaschen ist wie man so schön sagt.

Dann wird dein Schwiegervater das schon für dich (und deine Mutti) alles richtig richten. Was sagt denn deine Frau dazu?
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Dann wird dein Schwiegervater das schon für dich (und deine Mutti) alles richtig richten.
nein, völliger Irrtum, Der Schwiegervater kann gar nix richten, denn er ist kein Jurist. Er kennt sich auch mit den juristischen nicht so gut aus wie ein Rechtsanwalt.

er ist Autohändler, und dort in seinem Fach ist er wirklich mit allen Wassern gewaschen, da kann man richtig von ihm lernen.

Das einzigste, was mein Schwiegervater Gerichtet hat, ist die Vermittlung eines vernünftigen Rechtsanwaltes, der auch sein Wissen Preis gibt und somit richtige Hilfe und nicht nur Halb-Hilfe vermittelt.

Was sagt denn deine Frau dazu?
Meine Frau findet das auch alles eine Schweinerei, was dort in Deutschland abgelaufen ist. Also ist sie folgerichtig auf meiner Seite, und wenn sie nicht auf meiner Seite wäre, wäre sie auch nicht meine Frau.
 
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Ondina

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

[...]

Meine Frau findet das auch alles eine Schweinerei, was dort in Deutschland abgelaufen ist. Also ist sie folgerichtig auf meiner Seite, und wenn sie nicht auf meiner Seite wäre, wäre sie auch nicht meine Frau.
Oh Gott, das klingt ja eher nach einer Diktatur als nach einer Partnerschaft.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Hallo,

immer, wenn man diesen kleinen weißen Audi Cabrio nicht in meinem Avatar sieht, bin ich mal wieder gesperrt worden...
image.php

Die letzte Sperrung war für 10 Tage, also bis heute.

Die davorherige war für einen vollen ganzen langen Monat.

Von daher bitte um Entschuldigung, wenn ich vorerst (noch) nicht antworten konnte!

Grüße von Ahmed
 
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A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Gestern abend war es einfach zu spät für ein "Update" der Ereignisse, welche sich in den letzten Tagen so abgespielt haben.

Also, mein Rechtsanwalt hier in Prag hatte nun alle erforderlichen Papiere -ausser das Führungszeugnis- beim Gericht in Prag eingereicht, was da wären:

--- Arbeitsbescheinigung / Einkommensnachweis, dass ich hier in Tschechien eigenes Einkommen in mehr als ausreichender Form habe! Mein Schwiegervater war da wirklich sehr behilflich!

Bei dieser Gelegenheit ist mein Rechtsanwalt dort beim Gericht auch ein wenig auf "Tuchfühlung" gegangen hinsichtlich dem Führungszeugnis aus Deutschland.

Also, die Papiere soweit sind alle i.O. , auch die Wohn- & Pflegesituation meiner Mutter -d.h. die gesamten Lebensumstände und Pflege- wurden vom Gericht sogar mit sehr gut beurteilt, und ebenso mein Einkommen als sehr gut und mehr als Ausreichend befunden.Also von Daher vollste Zustimmung des Gerichts, und auch vollste Zustimmung , mir die Betreuung vollständig zu übertragen.

Dann hatte mein Rechtsanwalt mündlich das mit dem Führungszeugnis angetragen an das Gericht, und offen und ehrlich darüber berichtet:
das mit dem Führungszeugnis wäre das Problem, da Deutschland mit involviert ist.
Wäre Deutschland nicht mit involviert, so könne auch dieses Problem mit dem Führungszeugnis mit einer gewissen "Zuwendung" erledigt werden, und niemand würde sich daran stören.

Aber hier muß das tschechische Gericht ja seine Entscheidung auch dem deutschen Gericht mitteilen, und laut Europäischen Vorgaben dürfte ich dann keine Betreuung für meine Mutter erhalten mit so einem Führungszeugnis.

Und, würde das CZ-Gericht mir nun die Betreuung übertragen als Betreuer, so würde sich Deutschland wahrscheinlich dann in Brüssel beim EUGH beschweren, und möglicherweise ein Verfahren gegen Tschechien einleiten, wie das schon von Frau Merkelova (Die Kanzlerin wird hier wirklich Frau Merkelova genannt!)
bezüglich der Flüchtlinge so gemacht hat.

Man könne sich das also nicht leisten, dass hier diese Sache dann auch noch zu einem "Politkum" wird, und möglicherweise auch noch "politische Wellen" schlagen würde, wenn Tschechien dann nicht gem. Europäischen Vorgaben handeln würde.

Wäre kein Deutsches Gericht, was die ganze Sache quasi "überwacht", und wessen auch die Entscheidungen mitgeteilt werden muss, involviert, so wäre auch das Führungszeugnis mit einem richtig guten Anwalt gar kein Problem, da alles ausschließlich in Tschechien verbleiben würde...

Außerdem hat mein rechtsanwalt, der übrigens sehr gutes Deutsch spricht, schon Kontakt mit dem Deutschen Gericht aufgenommen, um die quasi milde zu stimmen, dass die einer Übertragung der betreuung auf mich zustimmen trotz des Führungszeugnisses, da ja eigentlich das Tschechische Gericht dem voll und ganz zustimmen würde. Aber nein, das Deutsche Gericht beharrt auf deren Meinung, und möchte alleine wegen des Führungszeugnisses nicht, dass mir die Betreuung übertragen wird. Also war auch das ein reinfall, wie man so schön sagt! Und dieser rechtsanwalt ist nun wirklich schon sehr sehr gut, denn er hat jahrzehntelange Erfahrungen, spricht neben Tschechisch auch perfekt Deutsch, perfekt Russisch und perfekt Englisch!
Selbst bei den Verhandlungen im Sommer 1989 mit den Deutschen Flüchtlingen aus der DDR war er einer der rechtsanwälte, die damals verhandelt haben! Ich habe Fotos gesehen, die ihn und Herrn Genscher zusammen zeigen sowie andere Persönlichkeiten!

Es ist leider so, dass Tschechien durch Beitritt in die EU und durch Unterzeichnung dieses Abkommens somit Europäischem Gesetz unterliegt, und nicht alleine autark entscheiden darf.

Mein Rechtsanwalt wird also nun einen anderen Weg gehen , was die endgültige Aufhebung der Betreuung anbetrifft, und hat schon dementsprechendes in die Wege geleitet, was noch diesen Monat greifen wird!
 
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A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: Ceská Republika & Deutschla

Heute ist ein Anruf vom Rechtsanwalt aus Prag gekommen:

Die Anmeldepapiere aus Polen sind heute in der Prager Kanzlei eingetroffen, und könnten morgen schon bei Gericht eingereicht werden, so dass das Betreuungsverfahren dann hier in Tschechien schon morgen sofort beendet werden könnte, und wahrscheinlich dann mit Wirkung vom 25.SEPT.2017 auch in Deutschland.

Soweit so gut, nun weiß ich nicht, ob ich das sofort einreichen lassen soll, oder bis Montag, 25.SEPT.2017 bzw. Dienstag, 26.SEPT.2017 abwarten, um ersteinmal zu sehen, wie die Bundestagswahl am 24.SEPT.2017 ausgeht?

Der Anwalt meinte dazu folgendes:

1.) Beim Einreichen sofort und unverzüglich wird auch die Betreuung und das ganze komplette Verfahren sofort und unverzüglich eingestellt, und sogar auch die Betreuung in Deutschland sofort aufgehoben.
Der Vorteil beim sofortigen Einreichen wäre der, da jeder tag, wo die Betreuung in Deutschland künstlich aufrecht erhalten wird, kostet bares geld, was meiner Mutter vom Konto und deren Einkommen weggepfändet wird.

2.) Beim Abwarten auf Montag, 25.SEPT.2017 bzw. Dienstag, 26.SEPT.2017 wie die Bundestagswahl ausgegangen ist, hat man den Vorteil zu sehen, wie es ausgegangen ist.

Würde Frau Merkel Bundeskanzlerin bleiben, wäre auch nicht mit einer Änderung der Politik zu rechnen, und ebenso auch nicht, dass das Prager Gericht so entscheiden würde, wie die eigentlich wollen, da sich Tschechien als von Deutschland abhängig sieht, und es sich nicht mit Deutschland verscherzen möchte.

Würde Frau Merkel nicht Bundeskanzlerin bleiben, so hätte sich die Politische Situation verändert, und möglicherweise wären viele bisherige Vorgehensweisen dann für als nicht richtig deklariert, und man könnte das Betreuungsverfahren hier in Tschechien ungehindert weiterlaufen lassen, und das Gericht in Prag würde sich auch in einer stärkeren und vor allen Dingen unabhängigeren Situation selber sehen!

Ein weiterer Vorteil wäre, wenn ich die Betreuung vom Prager Gericht zugesprochen bekomme, dass ja dann noch einmal von einem anderen Gericht nochmal das Ganze geprüft worden ist aus welchem man dann ein Fehlurteil in Deutschland rausinterpretieren kann, und als Schadenersatz sämtliche Kosten vom Deutschen Staat zurückfordern könne, so der Prager Rechtsanwalt.
Man sei dann in einer sehr starken Position!

Diese Möglichkeit wäre auf Schadenersatz wäre aber möglicherweise ganz verwehrt, wenn man jetzt durch einen weiteren nachgewiesenen Umzug in ein "Drittland", welches kein Rechtshilfeabkommen weder mit Deutschland noch Tschechien hat -nämlich Polen- die Nichtzuständigkeit beider Gerichte in Deutschland, als wohl auch in Tschechien gesetzlich zum Tragen bringt.
In dem Falle bliebe den beiden Gerichten nichts anderes übrig, als beide Verfahren sofort wegen Nichtzuständigkeit einzustellen.
Wohl aber könnten dann, weil weder das eine noch das andere Verfahren zu Ende geführt worden ist, kein Schadenersatzansprüche geltend machen.

Ich weiß jetzt -ehrlich gesagt- nicht, wie ich mich entscheiden soll? :confused:

In Tschechien hofft jeder, dass Frau Merkel endlich abgewählt wird, aber wie die Wahl nun doch am 24.SEPT.2017 ausgeht, und ob es vielleicht im Anschluß nicht noch gleich wieder Neuwahlen gibt, weiß kein Mensch.
Ebenso wenig weiß niemand, wie handlungsfähig die Regierung dann überhaupt noch sein wird?

Der Anwalt hatte das mit Erich Honecker und seinem Nachfolger Egon Krenz verglichen, der ja auch im Herbst 1989 nur noch ca. 3 Monate im Amts des Bundeskanzlers der DDR geblieben sein soll,und dann fiel auch schon die Mauer!
 

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