AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: Ceská Republika & Deutschla
Heute ist ein Anruf vom Rechtsanwalt aus Prag gekommen:
Die Anmeldepapiere aus Polen sind heute in der Prager Kanzlei eingetroffen, und könnten morgen schon bei Gericht eingereicht werden, so dass das Betreuungsverfahren dann hier in Tschechien schon morgen sofort beendet werden könnte, und wahrscheinlich dann mit Wirkung vom 25.SEPT.2017 auch in Deutschland.
Soweit so gut, nun weiß ich nicht, ob ich das sofort einreichen lassen soll, oder bis Montag, 25.SEPT.2017 bzw. Dienstag, 26.SEPT.2017 abwarten, um ersteinmal zu sehen, wie die Bundestagswahl am 24.SEPT.2017 ausgeht?
Der Anwalt meinte dazu folgendes:
1.) Beim Einreichen sofort und unverzüglich wird auch die Betreuung und das ganze komplette Verfahren sofort und unverzüglich eingestellt, und sogar auch die Betreuung in Deutschland sofort aufgehoben.
Der Vorteil beim sofortigen Einreichen wäre der, da jeder tag, wo die Betreuung in Deutschland künstlich aufrecht erhalten wird, kostet bares geld, was meiner Mutter vom Konto und deren Einkommen weggepfändet wird.
2.) Beim Abwarten auf Montag, 25.SEPT.2017 bzw. Dienstag, 26.SEPT.2017 wie die Bundestagswahl ausgegangen ist, hat man den Vorteil zu sehen, wie es ausgegangen ist.
Würde Frau Merkel Bundeskanzlerin bleiben, wäre auch nicht mit einer Änderung der Politik zu rechnen, und ebenso auch nicht, dass das Prager Gericht so entscheiden würde, wie die eigentlich wollen, da sich Tschechien als von Deutschland abhängig sieht, und es sich nicht mit Deutschland verscherzen möchte.
Würde Frau Merkel nicht Bundeskanzlerin bleiben, so hätte sich die Politische Situation verändert, und möglicherweise wären viele bisherige Vorgehensweisen dann für als nicht richtig deklariert, und man könnte das Betreuungsverfahren hier in Tschechien ungehindert weiterlaufen lassen, und das Gericht in Prag würde sich auch in einer stärkeren und vor allen Dingen unabhängigeren Situation selber sehen!
Ein weiterer Vorteil wäre, wenn ich die Betreuung vom Prager Gericht zugesprochen bekomme, dass ja dann noch einmal von einem anderen Gericht nochmal das Ganze geprüft worden ist aus welchem man dann ein Fehlurteil in Deutschland rausinterpretieren kann, und als Schadenersatz sämtliche Kosten vom Deutschen Staat zurückfordern könne, so der Prager Rechtsanwalt.
Man sei dann in einer sehr starken Position!
Diese Möglichkeit wäre auf Schadenersatz wäre aber möglicherweise ganz verwehrt, wenn man jetzt durch einen weiteren nachgewiesenen Umzug in ein "Drittland", welches kein Rechtshilfeabkommen weder mit Deutschland noch Tschechien hat -nämlich Polen- die Nichtzuständigkeit beider Gerichte in Deutschland, als wohl auch in Tschechien gesetzlich zum Tragen bringt.
In dem Falle bliebe den beiden Gerichten nichts anderes übrig, als beide Verfahren sofort wegen Nichtzuständigkeit einzustellen.
Wohl aber könnten dann, weil weder das eine noch das andere Verfahren zu Ende geführt worden ist, kein Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ich weiß jetzt -ehrlich gesagt- nicht, wie ich mich entscheiden soll?
In Tschechien hofft jeder, dass Frau Merkel endlich abgewählt wird, aber wie die Wahl nun doch am 24.SEPT.2017 ausgeht, und ob es vielleicht im Anschluß nicht noch gleich wieder Neuwahlen gibt, weiß kein Mensch.
Ebenso wenig weiß niemand, wie handlungsfähig die Regierung dann überhaupt noch sein wird?
Der Anwalt hatte das mit Erich Honecker und seinem Nachfolger Egon Krenz verglichen, der ja auch im Herbst 1989 nur noch ca. 3 Monate im Amts des Bundeskanzlers der DDR geblieben sein soll,und dann fiel auch schon die Mauer!