Ach, deswegen landest du doch nicht gleich im Knast. Solange du nicht vorbestraft bist, wirst du nicht so schnell inhaftiert. Es kommt natürlich auch darauf an, was die alles vorgeworfen wird.Also der Polizist meinte, dass wäre falsche Verdächtigung und hat mir geholfen, die Anzeige zu erstatten. Was meinst du damit, dass viel gelogen wurde bzgl. der Ermittlungsakte? Weißt du vielleicht, wie lange es dauert, bis diese blöde Akte kommt? Ich habe am 09.09. den Termin vor dem Arbeitsgericht und möchte bis dahin wissen, ob ich im Knast lande oder nicht.
Der Tatvorwurf „Verbreitung pornografischer Schriften“ ist ja auch sehr schwammig. Geht es hier um Verbreitung von Kinderpornografie, dann ist das sich noch was anderes als Erwachsenenpornografie. Weißt du da genaueres?
Was gibt es denn noch für Vorwürfe?
Wie auch immer... dir muss man erst mal nachweisen, dass du dies und jenes getan hast. Behaupten kann man erst mal viel, aber man muss es dir auch stichhaltig nachweisen können.