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Fristlos gekündigt, Strafverfahren... ich halte es nicht aus....

Sarnade

Aktives Mitglied
Ich sehe, dass du fachanwaltlich vertreten bist, und das halte ich auch für enorm wichtig. Höre ausschließlich auf den Rat deines Anwalts. Lass' dich von der Gegenseite nicht unter Druck setzen. Du musst in einem Strafverfahren gegen dich nicht zur Sache aussagen. Ich bin selbst Volljuristin, daher weiß ich das. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dir einwandfrei nachweisen, dass du etwas "verbrochen" hast. Wenn das nicht der Fall war, weil du dir nichts hast zuschulden kommen lassen, wird das auch nicht gelingen. Sagst du aber etwas zur Sache aus und verhältst sich dabei ungeschickt (z.B. weil du mit den Nerven fertig bist), kann man dies zu deinem Nachteil auslegen. Daher würde ich im Zweifel gar nichts sagen oder nur eine mit deinem Anwalt abgestimmte Erklärung abgeben.

Du kannst den Typen auch wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzeigen. Das würde ich auf jeden Fall tun. Dann kannst du, wenn er verurteilt wird, später Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Daher noch einmal: Du brauchst dringend fachanwaltliche Hilfe, das Geld ist gut investiert!

Und ansonsten empfehle ich dir ganz dringend, schnellstens professionelle Hilfe (Psychotherapie) in Anspruch zu nehmen und dich zu einem Psychiater überweisen zu lassen.

Die Sache ist psychisch extrem belastend, das verstehe ich vollkommen. Mir wäre an deiner Stelle wahrscheinlich auch nur noch grottenschlecht, und ich wäre zu nichts mehr in der Lage. Aber die Sache ist es dennoch nicht wert, dass du deswegen deinem Leben ein Ende setzt. Suche dir schnellstmöglich ärztliche Hilfe!

Das Verhalten deines Chefs verstehe ich überhaupt nicht. Hat er dich denn nicht zu den Vorwürfen angehört? Hat dein Anwalt sich mal mit ihm in Verbindung gesetzt?
 
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Sarnade

Aktives Mitglied
Zweitens rate ich dir dringend von deinen Anwälten zu verlangen das sie einen Medizinischen Gutachter aufsuchen der ein Gutachten über diesen Psychischen Mann verfassen.
Ein medizinisches Gutachten in Auftrag zu geben, ist nicht Sache der Anwälte, sondern des Gerichts, ggf. der Staatsanwaltschaft. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt durch den Richter. In Strafsachen wird von Amts wegen ermittelt, d.h. das Gericht und die Staatsanwaltschaft müssen schon von sich aus alles tun, um die Sache gründlich zu erforschen. Die Staatsanwaltschaft hat - was viele nicht wissen - auch die Aufgabe, die entlastenden Umstände sorgfältig zu ermitteln, nicht nur die belastenden. Siehe § 160 Abs. 2 StPO: https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Der Anwalt der TE wird nach Einsicht in die Ermittlungsakte schon vortragen, dass und warum er die Behauptungen des psychisch kranken jungen Mannes nicht für glaubhaft hält. Und dann müssen Staatsanwaltschaft und Gericht dem nachgehen - falls es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt, denn das ist nur bei hinreichendem Tatverdacht der Fall. Es kann auch gut sein, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt. Dann kommt es gar nicht mehr zu einer Gerichtsverhandlung gegen die TE.

So läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ab:

Leider sind Staatsanwaltschaften und Gerichte schon seit Jahrzehnten dermaßen überlastet, dass sich die Verfahren in die Länge ziehen. Das ist für die TE wohl auch die größte Nervenbelastung, die aber leider nicht zu ändern ist. Um das psychisch besser durchzustehen, ist eine psychotherapeutische Unterstützung dringend erforderlich. Und Vertrauen zu den eigenen Anwälten und ihrem Rat!

Ich bin zuversichtlich, dass die Sache gut ausgehen wird für die TE.
 
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Sarnade

Aktives Mitglied
Die Akteneinsicht gibt es also wohl eher, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akte zur Staatsanwaltschaft geht.
Geregelt ist das Akteneinsichtsrecht in § 147 der Strafprozessordnung (StPO): https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

Der Anwalt der TE hat im Strafverfahren das Recht auf Akteneinsicht, und zwar ein weitergehendes als der Beschuldigte ohne Anwalt. Wenn es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft den Untersuchungszweck nicht gefährdet, besteht für den Verteidiger auch schon vor Abschluss der Ermittlungen die Möglichkeit zur Akteneinsicht, Umkehrschluss aus § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO:

"Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. "

Die Akteneinsicht kann (nicht "muss") unter den genannten Voraussetzungen versagt werden. Es ist also eine Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft (StA), d.h. gerade bei Nichtgefährdung des Untersuchungszwecks kann die StA sich ohne weiteres dafür entscheiden, dem Verteidiger schon vor Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren.

Deshalb ist es so wichtig, einen Strafverteidiger zu haben.
 
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Sarnade

Aktives Mitglied
Hey. Ja aber ich habe ja nichts vertickt. Ich würde nie auf so eine blöde Idee kommen. Aber wie kann ich beweisen, dass ich es nicht getan habe? Ich war ja alleine im Dienst...
Das musst du nicht beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss dir das Gegenteil beweisen. Das kann und sollte dir aber auch dein Anwalt erklären.
 
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Sarnade

Aktives Mitglied
Ich finde ja, eine ausführliche Beratung der Sachlage sollte durch die/den Anwalt erfolgen.
Da ja hier keine Anwälte, sondern normale user unterwegs sind.

Wichtiger scheint es mir, gegen die Ängste etwas zu unternehmen, damit das ganze auch durchgestanden werden kann
Wenn man mal davon absieht, dass auch ich Volljuristin bin und mich daher immerhin mit den Grundzügen des Strafprozessrechts auskenne (das ist nämlich examensrelevant): Ja. Gewisse juristische Ausführungen und Hinweise auf entsprechende Links können vielleicht auch etwas zur Beruhigung beitragen. Dafür, dies alles so ausführlich zu erklären und verängstigste Mandanten zu beruhigen, haben die Anwälte nämlich meist keine Zeit. Die kümmern sich in erster Linie um die Sache und sind nicht Beichtväter oder -mütter ihrer Mandanten.

Ansonsten bin auch ich der Meinung, dass eine begleitende Psychotherapie unerlässlich ist, und zwar so schnell wie möglich und professionell, am besten durch einen Psychiater. In diesem Forum sind nämlich auch in der Hinsicht nur Laien unterwegs, die - je nach Reaktion - mehr Schaden anrichten als nützen können.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Die Wartezeiten bei Psychotherapie sind sehr sehr lang.
Das weiß ich. Aber dann muss man es so dringend wie möglich machen. Gerade wegen der langen Wartezeiten schnellstens alle Hebel in Bewegung setzen über andere Ärzte, durch Nachfrage beim Sozialpsychiatrischen Dienst (Liste mit Psychiatern im Umkreis), wie auch immer. Notfalls die Beschwerden übertrieben darstellen, damit man ernst genommen wird. Je später man damit beginnt, desto länger dauert es. In ganz krassen Fällen bei ständigen Suizidgedanken muss man sich notfalls freiwillig in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen.
 
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