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Fristlos gekündigt, Strafverfahren... ich halte es nicht aus....

Sarnade

Aktives Mitglied
Aber den ganzen Fall, was in der Akte steht usw. kennt hier doch niemand?
Nein, natürlich nicht. Aber manchmal helfen vielleicht ein paar allgemeine und abstrakte Schilderungen zum Strafverfahren und zur Beweiswürdigung schon ein wenig, um den Betreffenden zu beruhigen, vorausgesetzt, der Betreffende ist tatsächlich unschuldig. Davon muss ich zugunsten der TE hier ausgehen.

Und auch im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Und diesen Beweis, dass jemand sich strafbar gemacht hat, müssen nach dem deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht die Strafverfolgungsbehörden erbringen. Keineswegs muss der Tatverdächtige beweisen, dass er unschuldig ist. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Lässt sich der Beweis von den Strafverfolgungsbehörden nicht erbringen, kommt es zum Freispruch bzw. schon vorher zur Einstellung des Strafverfahrens. In Zweifelsfällen gilt zugunsten des Verdächtigen oder Angeklagten der alte römische Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).
 

Rose

Urgestein
Ich bin Di innerhalb einer Woche zu einem Therapeuten gekommen.

Was an deinen Einwürfen ist jetzt hilfreich für die TE?

Liebe TE, ruf deinen Hausarzt an und frag nach. Schlimmstenfalls weiß er keinen Therapeuten, im günstigsten Fall hast du schnell einen Termin.
Ich musste immer monatelang warten.
Ich will nicht das sie enttäuscht ist wenn es doch nicht so schnell geht.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
@Rose
Wenn Notfall, dann bekommt man innerhalb von zwei Wochen einen Termin bei jemanden, der die Gefahr einschätzt und dann passend vermittelt. Psychotherapie ist ja auch nicht das einzige,
da gibt es noch viele andere Anlaufstellen, mal hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Selbsthilfe:
Therapie.de
Bzga.de
Telefonseelsorge, rund um die Uhr
Selbsthilfegruppen

Beratung:
Kirche/begegnungsstätten/Cafés
Caritas, malteser, diakonie, johanniter, drk, awo ,pro familie
Sozialpsychiatrischer dienst

Notfall:
Ambulanz der Psychiatrie
Akuttherapie, sprechstunde /tss)
Tel. 116 117 Bereitschaftsdienst Kvb,
vermitteln Termin beim Psychotherpeuten in 4, bei Notfall in 2 Wochen.

Kurse:
Pmr, autogenes Training

Und wie kann man nicht merken, dass @Sarnada vom Fach ist?
Da geht es nicht um die Benennung der Paragraphen, sondern um Darstellung der Begründung, das ist doch eindeutig Fachsprache?
Die TE hat studiert; sie ist normativ orientiert und hat einen bestimmten Habitus; Sie ist im sozialen Grenzbereich unterwegs und hat bestimmt (!) eine passende Resilienz, die auch (nicht nur) kognitiv orientiert ist -
alleine schon die Paragraphen beruhigen sie mit Sicherheit ein bisschen.
Oder mein Hinweis, sich mal auf ihr Studium zu besinnen,
indem bestimmt erklärt worden ist (Recht für Sozialpädagogen geht über mind. 2 Semester!), dass man als Zeuge/Verdächtiger gar nichts beweisen muss,
das ist Sache des Gerichts(apparats), was von @Sarnada ja auch bestätigt worden ist,
das sind Versuche, die TE kognitiv zu stärken, sich auf sich selbst zu besinnen, damit sie nicht so hohl dreht.
 
W

Weihnachtsmann

Gast
Wenn man mal davon absieht, dass auch ich Volljuristin bin und mich daher immerhin mit den Grundzügen des Strafprozessrechts auskenne (das ist nämlich examensrelevant): Ja. Gewisse juristische Ausführungen und Hinweise auf entsprechende Links können vielleicht auch etwas zur Beruhigung beitragen. Dafür, dies alles so ausführlich zu erklären und verängstigste Mandanten zu beruhigen, haben die Anwälte nämlich meist keine Zeit. Die kümmern sich in erster Linie um die Sache und sind nicht Beichtväter oder -mütter ihrer Mandanten.

Ansonsten bin auch ich der Meinung, dass eine begleitende Psychotherapie unerlässlich ist, und zwar so schnell wie möglich und professionell, am besten durch einen Psychiater. In diesem Forum sind nämlich auch in der Hinsicht nur Laien unterwegs, die - je nach Reaktion - mehr Schaden anrichten als nützen können.
Stimmt ohne Einschränkung!!!
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Also wenn du nichts getan hast dann bleibe ruhig und bespreche das mit deinem Anwalt.
Weshalb solltest du im Knast landen?
Wenn du angeblich pornografische Sachen verbreitet hast dann müssen sie das nachweisen können.
Wenn es nicht nachgewiesen werden kann dann gibt es auch keine Anklage.
Was ich mir nicht vorstellen kann ist das du die Ermittlungsakte zugeschickt bekommst.
Wenn dann beantragt dein Anwalt Akteneinsicht sollte es zu einer Anklage kommen.
Weshalb bist du nicht auf deinen Vorgesetzten zugegangen nachdem die Drohung ausgesprochen wurde? Gerade wenn man mit psychisch Kranken zusammenarbeitet sollte doch vom Arbeitgeber geregelt sein wie man mit bestimmten Situationen umgeht, was gemeldet werden muss und es gibt immer Fachdienste die in solchen Fällen hinzugezogen werden.
Was hat man gegen dich in der Hand weshalb du dich so verrückt machst?
Arbeitest du noch in dem gleichen Beruf?
 
Zuletzt bearbeitet:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Und was kam beim Arbeitsgericht raus?
Kündigung gerechtfertigt oder nicht? Was sagt der Richter?
Wie kam ein Anwalt dazu dich einzuschüchtern?
Wann und wo hat der mit dir geredet?
 
A

Alböguhl

Gast
Kommt öfter vor bei diesem Klientel in solchen Einrichtungen.
Da braucht es Unterstützung von Arbeitgeber.
Was war da >noch, warum wirst du gekündigt auf eine Aussage eines Klienten, mit der schwerwiegenden aller Persönlichkeitsstörungen.
Warum bist du erpreßbar durch den?
Die sollten doch wissen, das solche alle Register Ziehen um um etwas zu erreichen.
Klar ist doch daß Psychopathie nicht nur mit Kriminalität und Gewalt in Verbindung stehen kann, sondern gleichzeitig auch mit Kreativität und sozialer Intelligenz.
Die bringen Unglück und Leid über die Menschen, hast du ja nun erfahren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Gaja

Mitglied
Weshalb bist du nicht auf deinen Vorgesetzten zugegangen nachdem die Drohung ausgesprochen wurde? Gerade wenn man mit psychisch Kranken zusammenarbeitet sollte doch vom Arbeitgeber geregelt sein wie man mit bestimmten Situationen umgeht, was gemeldet werden muss und es gibt immer Fachdienste die in solchen Fällen hinzugezogen werden.


Ich habe sofort meinen Chef informiert über die Drohung. Er hat sich nicht gemeldet. Eine Woche später kündigte er mich einfach...
 

Gaja

Mitglied
Und was kam beim Arbeitsgericht raus?
Kündigung gerechtfertigt oder nicht? Was sagt der Richter?
Wie kam ein Anwalt dazu dich einzuschüchtern?
Wann und wo hat der mit dir geredet?
Also beim ersten Termin hat sich die Gegenseite total gegen mich gesperrt und hat versucht mich einzuschüchtern. Das est vor dem Gericht. Der gegnerische Anwalt meinte, er hätte gedacht, dass ich endlich Ruhe gebe, aber da ich nicht aufgebe, werde er noch mehr erzählen im nächsten Termin. Anschließend hat der Richter gesagt, die Vorwürfe gegen mich sind zu oberflächlich. Der Bewohner kann nicht einfach irgendwas behaupten, wenn er nicht mal sagen kann, wann und wo sowas passiert ist. Jedenfalls soll die Gegenseite die Behauptungen präzisieren. Beim nächsten Termin wird nochmal darüber gesprochen. Bis nächste Woche hat die Gegenseite Zeit, die Vorwürfe zu präzisieren. Ich bin gespannt, was rauskommt.
 

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