natasternchen
Aktives Mitglied
Ist das Dein Ernst? Du hoffst, dass diese Objektiv unbegründete Anklage nicht fallen gelassen wird, weil die TE Kinder (ohne das Genitalien sichtbar sind!) in der Wanne fotografiert hat? Und dafür gibt es auch noch von zwei Usern Likes?Sorry aber irgendwie versteht du deine Arbeit, die du bisher gemacht hast, falsch.
Du warst ANGESTELLTE. Ein "Portfolio erstellen" musst nicht du als Angestellte der Familie, sondern die Eltern. Ist das echt so schwer zu verstehen?
Dass du deinen Fehler immer noch nicht einsiehst ist wirklich erschreckend.
Wie schon jemand weiter oben geschrieben hat, solltest du nicht mehr mit Kindern arbeiten.
Kann es sein, dass du es vermisst eine eigene Familie zu haben und du alle Wünsche auf die Familie projeziert hast?
Was hast du eigentlich gelernt und als was hast du früher gearbeitet?
Dass du die Grenzen nicht einsiehst ist sehr sehr beunruhigend. Seit April versuchst du auch dich zu rechtfertigen.
Ganz ehrlich hoffe ich, dass die Anklage nicht fallengelassen wird denn du scheinst echt lernresistent zu sein. Was diese Familie gemacht hat ist ganz korrekt und ich hätte mich genau so verhalten.
Du bist NICHT deren Mutter und ein Familienitglied sondern ANGESTELLTE, ok?
Ich empfinde diese Mutter, die ohne weitere eigene Rückfragen an Dich, die Anzeige gestellt hat, als hochgradig gestört und feige. Strafrechtlich wird man der Dame vermutlich nicht beikommen aber ich würde versuchen, sie wegen 187 StGB anzuzeigen. Sie hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass Du als unschuldige verfolgt wirst und hätte dies bei dem Treffen ganz leicht klären können und sich die Bilder zeigen lassen können. So hätte ich es bei so einem Verdacht jedenfalls gemacht.
Das Problem dieser hyperhistersichen Menschen ist zudem, das sie die Verfolgung echten Kindesmißbrauches behindern und genau solche Diskussionen erzeugen, wie wir sie hier gerade führen.
Du, liebe TE, tust mir leid, dass Du da rein geraten bist aber ich bin mir sicher, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlt.