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Arzt hat sich strafbar gemacht?

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GrayBear

Aktives Mitglied
Mit dem Ansatz, dass man beim Kaffeetrinken beim Kongress offenbar über meine Mutter und ihre Personendaten gesprochen hat. Ohne Entbindung der Schweigepflicht. Normal darf ein Arzt keine Daten zu einem anderen Kollegen weiter tragen und das nur, wenn man ihn von der Schweigepflicht entbindet.
Das entspricht nicht der gängigen Praxis, denn bei einer Anschluss- oder Konsiliarbehandlung (wie in eurem Fall) wird allgemein davon ausgegangen, dass die Schweigepflicht für diese Ärzte nicht gilt, denn es würde die Weiterbehandlung behindern.

Und jetzt mal ganz offen: schluck Deinen Ärger runter, denn wenn Du draus ein "Ding" machst, wird nichts besser. Deine Mutter hat hoffentlich jemanden gefunden, der ihr helfen kann und wenn er "Dinge" weiß, die die Vorgeschichte betreffen, dann läuft das unter "Klatsch und Tratsch" und den gibt es überall. Du gehst von negativen Auswirkungen aus, aber vielleicht bringen sich die Ärzte auch gegenseitig auf bessere Ideen und auch Ärzte müssen irgendwo über schwierige Patienten Dampf ablassen können. Wenn der Arzt die Patientendaten oder Ergebnisse verkauft oder veröffentlicht hätte, dann ja: das darf nicht sein. Aber ein Plausch unter Kollegen muss nicht nur gegen Deine Mutter gelaufen sein. Wenn Du nun klagst, was wird wohl der nächste Arzt tun? Genau! Er wird euch mit der "Kohlenzange" anfassen, denn Ärger wünschst sich wohl niemand, außer einem Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:

cucaracha

Urgestein
Du kannst nix dagegen machen.
Deine Mutter kann es mit Humor nehmen.

An ihrer Stelle hätte ich z.B. zum Arzt gesagt....Dann können Sie sich doch geschmeichelt fühlen, wenn ich trotz ihrer zahlreichen Kollegen..nun ihren klugen Rat suche.
 
Schau mal in die Berufsordnung für Ärzte:

§ 9 MBO-Ä
Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig oder nacheinander dieselbe Patientin oder denselben Patienten untersuchen oder behandeln, so sind sie untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis der Patientin oder des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist.


Das Befreiung von der Schweigepflicht ist anzunehmen.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Schau mal in die Berufsordnung für Ärzte:

§ 9 MBO-Ä
Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig oder nacheinander dieselbe Patientin oder denselben Patienten untersuchen oder behandeln, so sind sie untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis der Patientin oder des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist.


Das Befreiung von der Schweigepflicht ist anzunehmen.
Das habe ich im Ärzterecht aber anders gelesen.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Ihr könnt diesen Arzt jetzt verklagen, das wird die Behandlung aber auch nicht verbessern.

Es war ein blöder Spruch, aber wenn der Mann deiner Mutter nun helfen kann, würde ich darüber hinwegsehen.

Falls nicht, kommt der nächste dran 😉.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Vielleicht sollte man sich mal fragen warum man alle Ärzte im Landkreis besucht und somit der Ärzte-Tratsch beim Kaffee wird!?!
Vielleicht weil die Helden in weiß auch nur Menschen sind und Fehler machen?

Na dann auf in den Kampf! Einen Anwalt musst du bezahlen, ob nun etwas dabei heraus kommt oder nicht. Das nennt man glaube ich Lehrgeld, falls Du keine super Rechtschutzversicherung hast. Give it a try!
Rechtsschutzversicherung ;)
 
Status
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