GrayBear
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Das entspricht nicht der gängigen Praxis, denn bei einer Anschluss- oder Konsiliarbehandlung (wie in eurem Fall) wird allgemein davon ausgegangen, dass die Schweigepflicht für diese Ärzte nicht gilt, denn es würde die Weiterbehandlung behindern.Mit dem Ansatz, dass man beim Kaffeetrinken beim Kongress offenbar über meine Mutter und ihre Personendaten gesprochen hat. Ohne Entbindung der Schweigepflicht. Normal darf ein Arzt keine Daten zu einem anderen Kollegen weiter tragen und das nur, wenn man ihn von der Schweigepflicht entbindet.
Und jetzt mal ganz offen: schluck Deinen Ärger runter, denn wenn Du draus ein "Ding" machst, wird nichts besser. Deine Mutter hat hoffentlich jemanden gefunden, der ihr helfen kann und wenn er "Dinge" weiß, die die Vorgeschichte betreffen, dann läuft das unter "Klatsch und Tratsch" und den gibt es überall. Du gehst von negativen Auswirkungen aus, aber vielleicht bringen sich die Ärzte auch gegenseitig auf bessere Ideen und auch Ärzte müssen irgendwo über schwierige Patienten Dampf ablassen können. Wenn der Arzt die Patientendaten oder Ergebnisse verkauft oder veröffentlicht hätte, dann ja: das darf nicht sein. Aber ein Plausch unter Kollegen muss nicht nur gegen Deine Mutter gelaufen sein. Wenn Du nun klagst, was wird wohl der nächste Arzt tun? Genau! Er wird euch mit der "Kohlenzange" anfassen, denn Ärger wünschst sich wohl niemand, außer einem Anwalt.
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