Du kannst Dich natürlich bei Deiner Rechtsschutzversicherung (oder der Deiner Mutter) erkundigen, inwiefern Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg haben wird.
Letztlich ist die Frage, was genau Du erreichen möchtest?
Berufsverbot für alle? Schmerzensgeld?
Auch wenn Du es als einen glasklaren Fall empfindest - das ist es mitnichten.
Du warst zwar beim letzten Arztbesuch Deiner Mutter zugegen, nicht jedoch auf dem Kongress.
Daher weißt Du auch nicht, in welcher Form das Gespräch über Deine Mutter stattgefunden hat und ob die Schweigepflicht wirklich verletzt wurde.
Es kann auch sein, dass einer der Chirurgen seinen Kollegen einen Fall beschrieben hat, ohne irgendwelche persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu nennen.
Da reicht manchmal eine anonyme Fallbeschreibung, damit den anderen ein Licht aufgeht:
"Ich habe neulich eine 73-jährige in meiner Sprechstunde gehabt, die hat der Dr. Schneidschlecht verbockt. War ne distale Radiusfraktur rechts, die er mit ner winkelstabilen Plattenosteosynthese versorgt hat. Nur leider schlecht. Jetzt hat sie Schmerzen und ne kleine Bewegungseinschränkung und kam zu mir. Ich hab gesagt, da kann ich nach so langer Zeit nix mehr dran machen."
"Ach! Bei mir war Die auch."
"Ich glaub, die kenn ich. Bei mir war die auch."
"Na sowas. Und jetzt ist sie bei mir!"
Wenn das Gespräch so abgelaufen ist, kann Dein Anwalt da gar nichts machen.
Ich würde mir überlegen, was ich mit einer Klage genau erreichen möchte und wie groß meine Aussicht auf Erfolg ist.