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Arzt hat sich strafbar gemacht?

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F

FrauVomJupiter

Gast
Das habe ich im Ärzterecht aber anders gelesen.
Dann lies vielleicht lieber nochmal nach...
In der Berufsordnung für dt. Ärzte und Ärtzinnen steht nämlich sehr deutlich folgendes:
Die Schweigepflicht gilt unter Ärzten nicht, wenn sie denselben Patienten gleichzeitig oder nacheinander behandeln.
 

cucaracha

Urgestein
Mir fällt in deinen Fäden schon auf, dass alle anderen alles falsch machen und du genau weißt, wie es richtig ist und die Probleme anderer zu deinen machst. Wenn deine Mutter ähnlich agiert, bleibt sie Gesprächs-und Tratschthema bei den Ärzten. Ich würde es gut sein lassen. Je höher du das puschst, desto verschriener werdet ihr.
Rom ..ich mag und wertschätze dich.

Diesen ehrlichen Beitrag finde ich aber wichtig.
 
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Wertungen: SFX

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

Das kann witzig werden, bitte berichte uns weiter darüber 🤭

Glaubst du ernsthaft, dass es auf dem Ärztekongress nichts wichtigeres zu besprechen gibt, als die Furunkel deiner Mutter?

An deiner Stelle würde ich es einfach mal ganz entspannt sehen und nichts unternehmen. Du schaffst Probleme, wo keine sind. Außerdem ist deine Mami schon selber groß und kann das mit dem Onkel Doktor bestimmt schon alleine regeln.

LG,
SFX
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Du kannst Dich natürlich bei Deiner Rechtsschutzversicherung (oder der Deiner Mutter) erkundigen, inwiefern Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg haben wird.
Letztlich ist die Frage, was genau Du erreichen möchtest?
Berufsverbot für alle? Schmerzensgeld?

Auch wenn Du es als einen glasklaren Fall empfindest - das ist es mitnichten.
Du warst zwar beim letzten Arztbesuch Deiner Mutter zugegen, nicht jedoch auf dem Kongress.
Daher weißt Du auch nicht, in welcher Form das Gespräch über Deine Mutter stattgefunden hat und ob die Schweigepflicht wirklich verletzt wurde.

Es kann auch sein, dass einer der Chirurgen seinen Kollegen einen Fall beschrieben hat, ohne irgendwelche persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu nennen.
Da reicht manchmal eine anonyme Fallbeschreibung, damit den anderen ein Licht aufgeht:

"Ich habe neulich eine 73-jährige in meiner Sprechstunde gehabt, die hat der Dr. Schneidschlecht verbockt. War ne distale Radiusfraktur rechts, die er mit ner winkelstabilen Plattenosteosynthese versorgt hat. Nur leider schlecht. Jetzt hat sie Schmerzen und ne kleine Bewegungseinschränkung und kam zu mir. Ich hab gesagt, da kann ich nach so langer Zeit nix mehr dran machen."

"Ach! Bei mir war Die auch."

"Ich glaub, die kenn ich. Bei mir war die auch."

"Na sowas. Und jetzt ist sie bei mir!"

Wenn das Gespräch so abgelaufen ist, kann Dein Anwalt da gar nichts machen.
Ich würde mir überlegen, was ich mit einer Klage genau erreichen möchte und wie groß meine Aussicht auf Erfolg ist.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Du kannst Dich natürlich bei Deiner Rechtsschutzversicherung (oder der Deiner Mutter) erkundigen, inwiefern Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg haben wird.
Letztlich ist die Frage, was genau Du erreichen möchtest?
Berufsverbot für alle? Schmerzensgeld?

Auch wenn Du es als einen glasklaren Fall empfindest - das ist es mitnichten.
Du warst zwar beim letzten Arztbesuch Deiner Mutter zugegen, nicht jedoch auf dem Kongress.
Daher weißt Du auch nicht, in welcher Form das Gespräch über Deine Mutter stattgefunden hat und ob die Schweigepflicht wirklich verletzt wurde.

Es kann auch sein, dass einer der Chirurgen seinen Kollegen einen Fall beschrieben hat, ohne irgendwelche persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu nennen.
Da reicht manchmal eine anonyme Fallbeschreibung, damit den anderen ein Licht aufgeht:

"Ich habe neulich eine 73-jährige in meiner Sprechstunde gehabt, die hat der Dr. Schneidschlecht verbockt. War ne distale Radiusfraktur rechts, die er mit ner winkelstabilen Plattenosteosynthese versorgt hat. Nur leider schlecht. Jetzt hat sie Schmerzen und ne kleine Bewegungseinschränkung und kam zu mir. Ich hab gesagt, da kann ich nach so langer Zeit nix mehr dran machen."

"Ach! Bei mir war Die auch."

"Ich glaub, die kenn ich. Bei mir war die auch."

"Na sowas. Und jetzt ist sie bei mir!"

Wenn das Gespräch so abgelaufen ist, kann Dein Anwalt da gar nichts machen.
Ich würde mir überlegen, was ich mit einer Klage genau erreichen möchte und wie groß meine Aussicht auf Erfolg ist.
Er hat es im Wortlaut aber zugegeben. Wie blöd ist denn der?
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Hallo,

Das kann witzig werden, bitte berichte uns weiter darüber 🤭

Glaubst du ernsthaft, dass es auf dem Ärztekongress nichts wichtigeres zu besprechen gibt, als die Furunkel deiner Mutter?

An deiner Stelle würde ich es einfach mal ganz entspannt sehen und nichts unternehmen. Du schaffst Probleme, wo keine sind. Außerdem ist deine Mami schon selber groß und kann das mit dem Onkel Doktor bestimmt schon alleine regeln.

LG,
SFX
Nicht so witzig wie du, Scherzkeks.
 
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