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Arzt hat sich strafbar gemacht?

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Rom2022

Aktives Mitglied
@Rom2022, du hast auf jeden Fall großes Talent zum Querulanten, dir passt ja andauernd irgendwas nicht.

Wenn du hier jetzt ein Riesenfass aufmachst, findet deine Mutter vielleicht bald gar keinen Arzt mehr, der sie behandeln will.

Wäre das in deinem Sinn, nur um Recht zu behalten?
Und du zum Wichtigtuer.
Wofür ist ein Hilfeforum denn deiner Meinung nach da? Dass man sich des Lebens erfreut?
Dass der passende Handchirurg hier nicht zu finden ist, ist spätestens nach dem letzten Ärztebesuch klar.
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

Uff, du bist eine ganz schöne Krawallschachtel! Die sind allgemein nicht so gerne gesehen. Wundere dich nicht darüber, wenn du im Leben häufig auf Widerstand stößt.

Was ist jetzt überhaupt schlimm? Ich verstehe das Kernproblem nicht.

LG,
SFX
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Er hat sicher nicht damit gerechnet dass Ihn deswegen jemand verklagt. So blöd kann man gar nicht denken.

Aber mittlerweile bin ich der Meinung Ihr solltet klagen und hier berichten. Abseits von richtigen Problemen wäre das echt mal ein wenig Unterhaltung hier!
Was macht dich so sicher, dass ich dann hier über den Verlauf berichte? Du würdest es wohl als Letzte(r) erfahren ;)
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Hallo,

Uff, du bist eine ganz schöne Krawallschachtel! Die sind allgemein nicht so gerne gesehen. Wundere dich nicht darüber, wenn du im Leben häufig auf Widerstand stößt.

Was ist jetzt überhaupt schlimm? Ich verstehe das Kernproblem nicht.

LG,
SFX
Ich bin männlich, du Krawallonkel und im Leben für so viel Widerstand erstaunlich weit gekommen.

Dann setz die Brille auf, wenn du das nicht verstehst.
 
Das habe ich im Ärzterecht aber anders gelesen.
Das sehe ich anders. Prinzipiell gilt auch unter Ärzten die Schweigepflicht. Aber da es sich hierbei um ein Anschluss- oder Konsiliarbehandlung handelt, kann von einer Schweigepflichtsentbindung ausgegangen werden.

Wenn du vom Hausarzt an einen Facharzt überwiesen wirst, wird ja oft auch nicht gefragt, ob man die Ärzte gegenseitig von der Schweigepflicht entbindet. Es wird davon ausgegangen und die Ärzte tauschen auch Informationen aus.

Im Übrigen finde ich diese Regelung auch gut und sinnvoll. Der nachbehandelnde Arzt muss doch wissen, was der Kollege bereits gemacht hat und was der aktuelle Stand ist. Viele Sachen kann ein Laie/der Patient gar nicht beurteilen. Da müssen die Ärzte miteinander kommunizieren.
 

kasiopaja

Urgestein
Deine Mutter kann klagen. Ob es Aussicht auf Erfolg hat , ist eine andere Sache.
Was dann passieren wird ist folgendes:
Es wird sich , natürlich , unter der kompletten Ärzteschaft herumsprechen.
Sagen wird Ihr das natürlich niemand nirgends.
Im Anschluss, wird jeder Arzt, den sie anrufen und um einen Termin bitten wird, entweder auf ewige Zeit keinen Termin oder gleich einen Aufnahmestopp haben, so dass sich künftig die Arztsuche extrem schwierig gestalten wird.
Egal für welche Fachrichtung oder auch bloß ein neuer Hausarzt.
 

Kommentar

Aktives Mitglied
Das habe ich im Ärzterecht aber anders gelesen.
Welcher Paragraph?
Dass vermutlich keine Schweigepflicht bestand, wurde hier ja dargelegt.

Zudem dürfte es wirklich scwer nachweisbar sein, was genau er auf dem Kongress gesagt hat und ob das „zu viel“ war.

Und wieso ärgert Dich das überhaupt so sehr? Lehrer unterhalten sich untereinander über die Kinder. Polizisten über die üblichen Verbrecher. Ärzte untereinander über interessante Fälle und Patienten. Anwälte auch über interessante Fälle oder schwierige Mandante- ohne Namen zu nennen, wenn im konkreten Fall eine Schweigepflicht besteht.
Das ist doch alles lebensnah und irgendwie klar, dass das so läuft. Und führt oft zu besseren Ergebnissen, weil mehrere darüber nachdenken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rom2022

Aktives Mitglied
Das sehe ich anders. Prinzipiell gilt auch unter Ärzten die Schweigepflicht. Aber da es sich hierbei um ein Anschluss- oder Konsiliarbehandlung handelt, kann von einer Schweigepflichtsentbindung ausgegangen werden.

Wenn du vom Hausarzt an einen Facharzt überwiesen wirst, wird ja oft auch nicht gefragt, ob man die Ärzte gegenseitig von der Schweigepflicht entbindet. Es wird davon ausgegangen und die Ärzte tauschen auch Informationen aus.

Im Übrigen finde ich diese Regelung auch gut und sinnvoll. Der nachbehandelnde Arzt muss doch wissen, was der Kollege bereits gemacht hat und was der aktuelle Stand ist. Viele Sachen kann ein Laie/der Patient gar nicht beurteilen. Da müssen die Ärzte miteinander kommunizieren.
Was macht dich so sicher, dass es sich um eine Anschlussbehandlung handelt?

Also ich werde das jedes Mal auf einem Formular gefragt. Weiß nicht, wo du zum Arzt gehst. Hier ist das so, dass ich das ankreuzen muss.
 
Status
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