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Erbstreit mit Geschwistern

Status
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Daoga

Urgestein
Vorzeitige Auszahlung eines Erbteils ist manchmal ganz vernünftig, wegen der 10-Jahres-Frist in Sachen Erbschaft/Schenkungssteuer, wenn ein größeres Erbe vorhanden wäre. Und natürlich um spätere Streitigkeiten zu minimieren, was in diesem Fall leider versagt hat.
Da aber erst bei Todesfall alle Zahlen auf dem Tisch liegen werden, auch im Hinblick auf mögliche Dauerpflege, solltest Du Dich im Moment lieber auf nichts einlassen.
 

CabMan

Aktives Mitglied
-Rückgängigmachung der Schenkung, sodass das Haus an alle 3 Kinder gleichwertig vererbt wird
Mich würde interessieren, was sie mit dem Geld, das sie damals freiwillig genommen haben, gemacht haben? Wenn überhaupt, dann müssten sie eine gut-verzinste Summe zurückgeben.
10 Jahre hatten sie Zeit, um die Schenkung rückgängig zu machen. Warum kommen sie erst jetzt?
Haben sie allen Ernstes erwartet, dass Euer Vater kein Geld mehr in das Haus stecken würde?

Behalte das Haus und gehe nicht auf ihre Forderungen ein. Würden sie überhaupt etwas geben, wenn Du in Not wärest?
Was wird passieren, wenn Du ihren Forderungen nachgibst, und die zukünftigen Kosten dank hoher Inflationsrate extrem steigen?
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Vor ziemlich genau 15 Jahren habe ich einen (für heutige Verähltnisse lukrativen, damals nannte man das noch "Minizinsen") Bausparvertrag mit 4% Zinsen auf alles da reingeschobene Geld abgeschlossen. Ich habe es eben ausgerechnet: wenn man sich damals sowas geholt hat, nur 10.000€ eingezahlt hat und das Geld dann ohne weitere Einzahlung da drin hätte liegen lassen, wären da bis heute dank Zinseszins durch Nichtstun etwa 18.000€ daraus geworden. Selbst mit einem lausigen Bausparvertrag hätte sich das Geld also nahezu verdoppelt. Und sie hätten ihn dazu nutzen können, bis zur Zuteilungsreife in der Niedrigzinsphase der letzten Jahre auch weiteres Geld sicher darin zu vermehren.

Neben dem Bausparvertrag hatte ich noch Festgeld - 5,75% Zinsen im letzten Jahr. Hat sich auch durch pures fest anlegen und warten vermehrt. Voraussetzung eben, dass man das Geld tatsächlich angelegt und nicht ausgegeben hat.

Nur um mal 2 wertsichere Varianten zu nennen, mit denen man damals sein Geld sicher und gewinnbringend hätte anlegen können. ETFs (auch die gab es schon damals) hätten noch mehr eingebracht.

Ich erinnere mich aber auch, dass Häuser - speziell ältere- gerne mal als Geldgrab bezeichnet wurden. Ständig gab es neue gesetzliche Regelungen, die einen zum Modernisieren zwangen, wenn man es für irgendwas anderes als zum selbst bewohnen nutzen wollte. Dagegen bekam man häufig mit, wie die Häuser der Eltern am Ende ans Altersheim draufgingen und speziell ältere Häuser schon auch mal im Wert sanken.

Da dein Vater damals bereits betagter war, waren deine Geschwister bestimmt froh, noch "rechtzeitig" - d.h. 10 Jahre vor dem erwarteten Eintritt ins Altersheim - zumindest an das Bargeld ranzukommen. So war man "auf der sicheren Seite", sprich, man riskierte nicht, dass am Ende des Altersheims kein Geld mehr zu erben ist.

Wollte man damals einen Kredit für ein Haus, waren die Zinsen noch ein gutes Stück höher als heute (auch wenn gerade jeder über die gestiegenen Kreditzinsen jammert). Bestimmt haben sie das Geld gerne als Anzahlung für eine eigene Immobilie verwendet, um a) einen niedrigeren Kredit zu brauchen und b) dank vorhandenem Vermögen bessere Zinssätze dabei zu kriegen. Sie haben dabei also eine Menge Zinsen und Zinseszinsen gespart (über die Jahre gewiss ebenfalls ungefähr die doppelte Summe von dem, was sie einst bekamen). Ein so gekauftes Haus hätte sicher ebenfalls an Wert gewonnen, plus den Vorteil, dass die Kaufpreise dank hoher Kreditzinsen noch niedriger waren und man die einstig so hohen Zinsen ab ca. 2012 durch clevere Umschuldung auch wegbekommen hätte.

Kurz: hätten sie damals sinnvoll investiert, hätten sie ihr Vermögen selbst bei für damalige Verhältnisse sichere Anlagen (Bausparvertrag, Festgeld, eigenes Haus mit Wertsteigerung) ebenfalls verdoppelt. Haben sie aber nicht, vermutlich wurde das Geld für Lifesyle oder sonst was ausgegeben. Und sollten sie es ausgegeben haben (juhuu, volljährig, ich kann mit dem Geld machen was ich will), sind sie selber schuld. Du hättest als 9-jährige sicher auch lieber so viel Geld in Süßigkeiten und Spielzeug "investiert", als so ein uraltes Haus zu haben, mit dem man in dem Alter doch noch gar nichts anfangen kann.

Ich würde ihnen daher gar nichts geben. Es wird ohnehin egal sein, was gegeben wird, es wird immer zu wenig sein. Sie hätten dir auch nichts gegeben, wenn das Haus heute nur noch einen Bruchteil von dem wert gewesen wäre, was es damals wert war.
 

kasiopaja

Urgestein
Da dein Vater damals bereits betagter war, waren deine Geschwister bestimmt froh, noch "rechtzeitig" - d.h. 10 Jahre vor dem erwarteten Eintritt ins Altersheim - zumindest an das Bargeld ranzukommen. So war man "auf der sicheren Seite", sprich, man riskierte nicht, dass am Ende des Altersheims kein Geld mehr zu erben ist.
Genau das! Wäre er nämlich vor Ablauf der 10 Jahre ins Altersheim gekommen, wäre die Schenkung für den Eimer gewesen, auch die des Hauses, vor allem die des Hauses.
Und dachten die sich: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Und jetzt, da der Fall doch nicht eingetreten ist und die Pflege nichts mehr dem Haus anhaben kann, wollen sie mehr vom Kuchen haben.
Zumal der ja sicher ist.
Ich würde ihnen daher gar nichts geben. Es wird ohnehin egal sein, was gegeben wird, es wird immer zu wenig sein. Sie hätten dir auch nichts gegeben, wenn das Haus heute nur noch einen Bruchteil von dem wert gewesen wäre, was es damals wert war.
So sehe ich das auch!!!!!!
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Es kann also hoffentlich nicht angefochten werden, aber so sicher wäre ich mir da nicht.
Nein, es kann nicht mehr angefochten werden. Dazu gibt es extra die gesetzlichen Fristen. So viel weiß ich als Volljuristin, wenngleich ich nicht auf Erbrecht spezialisiert bin. Als die Geschwister sich seinerzeit auf den Deal eingelassen haben, taten sie das auf eigenes Risiko. Sie sind ja nicht arglistig getäuscht worden. Und solche Verträge müssen vor einem Notar oder einer Notarin geschlossen werden, damit man auf die Folgen hingewiesen wird. Die Halbgeschwister haben schon damals nur das Geld gesehen, das sie sofort "bar auf die Kralle bekamen" und für irgendwas "gut gebrauchen" konnten. Sie haben nicht langfristig gedacht. Es ist aber nicht das Problem des/der TE, das sie damals trotz notarieller Beratung nicht den nötigen Weitblick hatten.

Der/die TE muss sich unbedingt von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Nur solche Leute können die Rechtslage genauestens kennen und sind für Falschauskünfte haftbar.

Es geht auch nicht um die "Existenz" der Geschwister. Sie haben alle ihr Auskommen, sind aber neidisch und geldgierig. Dass sie damals eine für sich persönlich unkluge Entscheidung getroffen haben, obwohl sie bereits erwachsen waren, ist nicht dem/der TE anzulasten.
Wenn jemandes Existenz gefährdet ist, dann die der/des TE, falls sie/er sich auf dieses unzumutbare Forderung einlässt. Ich sehe hier keinerlei moralische Verpflichtung. Die Halbgeschwister sollten sich schämen. Immerhin ist der/die TE schon ab dem Alter von drei Jahren als Halbwaise aufgewachsen. Dass der schon ältere Vater ihn/sie mit dem Haus absichern wollte, dessen Wert ja bis zu seinem Tod überdies durch das Nießbrauchsrecht gemindert ist, ist völlig legitim. Die Halbgeschwister hätten sich bestimmt nicht um den/die TE gekümmert, wenn der Vater auch noch gestorben wäre. Sie enthalten dem Vater ja zum Teil auch die Enkelkinder vor und haben sich, wenn's hochkommt, zweimal im Jahr bei ihm blicken lassen. Ihnen geht es eindeutig nur ums Geld. Ich sehe nicht, mit welchem moralischen Recht sie angesichts ihres Verhaltens und der Gesamtumstände einen genauso großen Erbteil verdient hätten wie die/der TE.

Von daher ist es für mich überhaupt kein Problem, im konkreten Fall zu entscheiden, was moralisch richtig oder falsch ist: Alles so lassen, wie es ist. Das ist das moralisch einzig Richtige.
[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet:

Sofakissen

Aktives Mitglied
Gerade beim Nießbrauch weiß man ja auch gar nicht, wie lange der noch geht. Der Vater ist jetzt über 80. Klar, rein statistisch würde er langsam sterben. Allerdings habe ich hier jetzt nichts davon gelesen, dass er bereits ein schwerer Pflegefall wäre, von daher kann niemand sagen, ob der Nießbrauch noch 20 Jahre weiter geht, weil der Vater seinen 100. Geburtstag zu erleben gedenkt.

Auch das "nach dem Vater schauen" würde ich bei der Gelegenheit bei Bearf mal den Geschwistern vorrechnen, was diese einfache Pflegeleistung eigentlich kostet (wenn sie jemand anderes macht), sie wollen dir doch bestimmt je 1/3 für deinen Aufwand zurückzahlen, immerhin müssen sie selber deshalb nicht so oft zum Vater. Zudem klingst du so, als würdest du deinen Vater auch pflegen, sollte es mal nötig sein - zumindest so lange du dazu in der Lage bist. Du zahlst deinen "Wertgewinnvorteil" also all die Zeit bereits "zurück".

Ob sie überhaupt einen Nachteil durch die vorzeitige Auszhlung des Erbes haben, weiß man ohnehin erst, wenn dein Vater tatsächlich stirbt. Erst dann kann man das Haus theoretisch schätzen lassen und sehen, wie viel davon ggf. noch an ein Altersheim draufgegangen wäre, also was es rein theoretisch überhaupt zu vererben gegeben hätte.

Nicht zu vergessen: die Hauswerte sinken gerade wieder. Denn alles, was sich die Banken dank steigender Zinsen jetzt zusätzlich zu z.B. letztem Jahr in die Tasche schieben, kann der Käufer (der schließlich nur ein begrenztes Budget hat) nicht mehr dem Verkäufer geben. Sprich, der Verkäufer muss sich mit weniger zufrieden geben oder er bleibt eben auf seiner Immobilie sitzen. Da die Zinsen vermutlich weiter steigen, wird dein Haus womöglich weiter im Wert sinken. Zahlen sie dir das Geld dann verzinst zurück, wenn das Haus beim Tod eures Vaters wieder nur das wert ist, was es damals bei der Überschreibung wert war?


Wenn dein Vater es wünscht, kann er natürlich von seinem noch vorhandenen / wieder zusammengesparten Geld nochmals was an seine anderen beiden Kinder abgeben, wenn er sich dann besser fühlt. Sein Geld, seine Entscheidung. Aber du bist nicht dazu verpflichtet - auch moralisch nicht, siehe all die hier genannten Gründe - da nochmals etwas herauszurücken. Du hattest lediglich Glück, dass a) das Haus zufällig im wert stieg und b) du damals zu jung warst, um das Haus zu verkaufen und das Geld direkt zu verjubeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Recht aufs Barvermögen. Sorry, aber ich muß gut lachen. Wenn jemand stirbt, entstehen Kosten. Bestattung 5000€ Minimum. Das Barvermögen würde ich als Vollmachtinhaber für die Kosten, die entstehen, bis alles geregelt ist, davon bestreiten. Man macht sich hier über ungelegte Eier Gedanken. Wie gesagt, wenn Vater ins Pflegeheim kommt, dann bleibt nichts übrig. 1x Duschen, Zuzahlung 20 Euro. 1x Haare kämmen, 5 Euro. Das läppert sich ganz schön. Noch lebt der Vater. Am besten macht er ein Testament, welches beim Notar hinterlegt wird, dann ist alles geregelt. Und irgendwelche Summen den anderen zustecken, wenn Vater das von SEINEM Barvermögen machen möchte, ist das SEINE SACHE. Ich würde nicht einen Cent an die bezahlen. Mit Geld ein gutes Verhältnis kaufen? So funktioniert das nicht

Sieh zu, daß Du Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht hast. Wenn es eine Erbengemeinschaft später ist und für jeden Pups drei Unterschriften auf die Papiere müssen, dann gute Nacht.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Nur Dinge, die VOR dem Zeitraum von 10Jahren vor dem Ableben verschenkt wurden, werden erbrechtlich relevant. Dein Vater durfte dir schenken, was er lustig war. Deine Geschwister haben keinerlei Ansprüche auf das Haus.
 

EllaLou

Aktives Mitglied
Also ich finde das immer alles mehr als schwierig...
Du kannst zwar nichts dafür aber ich denke es steckt einfach soviel mehr dahinter.

Das Kind mit der anderen Frau wo bevorzugt wird und das Liebling ist.
Egal wie alt man ist tut das einfach weh und so denke ich ist es auch bei euch
 
Status
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