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Erbstreit mit Geschwistern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

_cloudy_

Urgestein
Es gibt aber kein grundsätzliches Erbrecht auf das Barvermögen, denn wenn der Vater pflegebedürftig wird und erhebliche Kosten verursacht, oder sich entscheidet das Geld auf seine alten Tage noch mit Wein, Weib und Gesang zu verjubeln (was sein Recht ist!), dann bleibt einfach kein Geld übrig.
Solange der Vater lebt, kann er SEIN Geld verwenden, für was ER will, da hat kein gieriger Möchtegern-Erbe schon im voraus Ansprüche zu stellen.
Naja, kommt schon auch etwas drauf an, wieviel er in das Haus der TE gesteckt hat dass es so an Wert gewonnen hat.

Sicherlich kann man sagen, es ist sein Geld bis zu seinem Tod. Allerdings hat er dann die TE sehr begünstigt über die Jahre durch die Renovierungen.

Und ob er je gepflegt werden muss wissen wir auch nicht.

Allerdings kann die TE mit dem Haus auch nicht viel anfangen, wenn der Vater noch 10 Jahre darin lebt vielleicht.

Blöde Situation, die der Vater euch dreien da eingebrockt hat.
 

Daoga

Urgestein
Bei einem 100 Jahre alten Haus, das nie ordentlich saniert wurde, wird man schon ein Vermögen ausgeben müssen damit wenigstens das Dach nicht einfällt. Eine Wertsteigerung von Quasiruine zu normalem wohnlichem Zustand ist nicht so beeindruckend, ich schätze mal daß der Bau von vornherein keine Luxusvilla gewesen ist und daß da auch keine Luxussanierung stattgefunden hat, sondern das Nötigste gemacht wurde.
 

Daoga

Urgestein
"Normale" Erhaltungs- und Modernisierungskosten gehören unter den nötigen Erhaltungsaufwand, den man zwangsläufig irgendwann in ein Haus investieren muß, damit es nicht einfällt und langfristig überhaupt noch nutzbar bleibt. Da erscheint es mir als falsch, diese "Wertsteigerung" im Erbe besonders anzurechnen, denn mit einer unbenutzbaren Ruine kann keiner was anfangen. Die kostet nur wenn man sie abtragen lassen muß.
Wenn jeder von den Halbgeschwistern anfangs 100 T gefordert hat, liegt der Gesamtwert wohl bei 300 - 400 T oder etwas darüber, mit oder ohne dem bereits ausgezahlten Pflichtteil (Höhe?), das ist heutzutage - je nach Lage - nicht mehr berauschend viel. Wahrscheinlich ein ganz normales Einfamilienhaus, vor Sanierung vielleicht sogar noch mit Plumpsklo.
 
Mein dringender Rat:
- Vorgangshistorie erstellen, inkl aller Beteiligten (Unterschriften, Notar, Urkunden etc.)
- ggf. versierten juristischen Rat einholen (leider oft bemessen am potenziellen "Streitwert")
- protokollieren, welche Pflegeleistungen (persönlich / finanziell) bereits an den Vater geleistet wurden

Die Fristen (insb. 15 Jahre seit der Schenkung) sind alle abgelaufen, man sollte sich aber nie vor geldgierigen Verwandten und auch Anwälten in Sicherheit wähnen. Alle von dir geleisteten Pflegeaufwände (Einkauf, Fahrten, Kostenübernahme / Auslagen etc. ) gegen das zu vererbende Barvermögen rechnen (Protokoll; siehe oben). Das ist menschlich und moralisch leider obszön, aber deine Verwandten "kennen offenbar keine Verwandten", wenn es um's liebe Geld geht.
 

Daoga

Urgestein
Wenn man bei der Vorgangshistorie ist, auch die Renovierungsarbeiten samt angefallener Kosten dokumentieren. Sanierungsarbeiten sind bei einem alten Haus irgendwann unumgänglich, wenn der Vater keine Ruine vererben will.
Man kann das Haus neu einschätzen lassen (kostet Geld - aber wenn die andere Doppelhaushälfte vielleicht in letzter Zeit verkauft oder vererbt wurde und der Zustand ähnlich ist, hat man da ohne eigene Kosten einen Anhaltspunkt zum Wert), aber die Frage ist, wie hoch der Vater seinerzeit für den Pflichtteil den Wert geschätzt hat, dem damaligen Zustand angemessen oder zu hoch, weil für ihn selber ja noch bewohnbar.
 

kasiopaja

Urgestein
Wenn man bei der Vorgangshistorie ist, auch die Renovierungsarbeiten samt angefallener Kosten dokumentieren. Sanierungsarbeiten sind bei einem alten Haus irgendwann unumgänglich, wenn der Vater keine Ruine vererben will.
Man kann das Haus neu einschätzen lassen (kostet Geld - aber wenn die andere Doppelhaushälfte vielleicht in letzter Zeit verkauft oder vererbt wurde und der Zustand ähnlich ist, hat man da ohne eigene Kosten einen Anhaltspunkt zum Wert), aber die Frage ist, wie hoch der Vater seinerzeit für den Pflichtteil den Wert geschätzt hat, dem damaligen Zustand angemessen oder zu hoch, weil für ihn selber ja noch bewohnbar.
Im Grunde ist die Schenkung nicht mehr anfechtbar, da die 10 Jahre um sind.
Schätzen kostet mittlerweile einen Haufen Geld und ist auch irrelevant.
 

CabMan

Sehr aktives Mitglied
Menschlich wäre es richtig, nun nicht schon zu Lebzeiten des Vaters nach seinem Besitz zu gieren bzw. ist es ja nicht einmal seiner mehr.
Das haben sie doch schon vor etlichen Jahren getan, indem sie sich ihren Pflichtteil haben auszahlen lassen.
@Sabbe1020: Wurden Deine Halbgeschwister damals genötigt, ihren Pflichtteil zu nehmen?
Meinst Du, dass sie lieber zu Dir werden, wenn Du auf ihre Wünsche eingehst?
Wie würden sie reagieren, wenn sich herausstellt, dass Euer Vater plötzlich Vollzeitpflege benötigt? Würden sie Dich unterstützen?
 
Status
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