Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hätte Apotheker auf Homöopathie hinweisen müssen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

SFX

Aktives Mitglied
@SFX es ist ein homöopathischer Sirup mit 0,02 Gramm Drosera ( fleischfressende Pflanze),
0,04 g Cuprum sulfuricum ( Kupfersulfat), 0,04 g Coccus cacti ( Schildläuse) und 3% Alkohol.
Naja, vielleicht war gerade dieses Präparat kurz vor dem Ablaufen und musste weg? Hast du schon einmal aufs Datum geschaut?
 

weidebirke

Urgestein
@weidebirke was meinst Du mit dem Datz „was bedeutet für Dich, dass er es hätte tun müssen?“
Da habe ich nicht gut formuliert. Ich wollte wissen, was Du tun würdest, wenn Du sicher weißt, dass er seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen ist.

Ja, Du kannst Dich beschweren und Schadensersatz verlangen (Dein Hinweis darauf, dass das "Medikament" schon angebrochen ist, zieht hier nicht, denn Du verlangst ja Schadensersatz). Dann kannst Du natürlich diese Apotheke künftig meiden und den Laden vielleicht entsprechend öffentlich bewerten.

Mehr kann man da nicht machen. Aber all das kannst Du auch machen, ohne dass Du einen "handfesten" Beweis für die Beratungspflicht hast. Deswegen fragte ich, wozu Du diese Sicherheit brauchst, dass er das hätte amchen müssen.
 
G

Gelöscht 124427

Gast
bei diesem misst muss man sagen das es sich um placebos handelt die nachgewiesen keine wirkung haben
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Das ist echt eine gute Frage. Rein moralisch ist es klar, dass der Apotheker das hätte dazusagen müssen, aber ich könnte mir auch ebensogut vorstellen, dass die Homöopatielobby sich da wieder ein Sonderrecht erstritten hat, dass sie von der Hinweispflicht irgendwie entbindet.
Wundern würds mich nicht, denn allein dass sowas verkauft werden darf ist ja schon ein Skandal.
ich würde mich aber trotzdem beschweren: Man sollte das nicht still hinnehmen: Wenn sich niemand beschwert, dann ändert sich ja nie war. Und vielleicht bekommst Du ja wenigstens dein Geld zurück.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben