Ich glaube, du hast dich an eine Organisation gewendet, die für eine Aussage zur Beratungspflicht nicht die geeignetste ist.
Der Apothekerverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss/Interessenverband von Apotheker*innen, der sich nicht nur aber auch um die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder kümmert.
Standesrechtlich verpflichtend und für die Fachschaft bindend sind jedoch die Weisungen der Apothekerkammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechtsin der jeder approbierte Apotheker Mitglied sein muss.
Rechte und Pflichten der Apotheker, die Apothekenbetriebsordnung etc. werden von der Kammer definiert. Daran muss sich jeder halten. In ganz krassen Fällen kann die Kammer dem Apotheker die Approbation entziehen und damit ein faktisches Berufsverbot aussprechen.
Hier noch einmal eine Zusammenfassung.
Dass der Apothekerverband so eine Aussage trifft, wundert mich nicht.
Die Apothekerkammer könnte so einen Fall anders bewerten.
Die berufliche Selbstverwaltung hat für das Selbstverständnis des Apothekerberufs in Deutschland zentrale Bedeutung. Doch wie funktioniert sie überhaupt? In welcher Beziehung stehen die Institutionen und Organe zueinander? Ist dies so gut und zukunftsfähig? Dieser Beitrag, der in der Deutschen...
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