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Hätte Apotheker auf Homöopathie hinweisen müssen?

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Pappenheimer

Aktives Mitglied
Mag sein, aber dann so wenig dass es ebenfalls quasi nonexistent ist.
Nein, eben nicht. Soweit ich das in Erinnerung habe, kann man mit dem Potenzen-System auch Tinkturen abbilden und es gibt solche Präparate. Das ist natürlich nicht die "typische" Homöopathie, sondern ein Sonderfall (falls ich recht habe). Von daher ist es für die Diskussion hier egal, es sei denn, das besagte Mittel wäre genau so ein Fall.
 

sapphyr

Aktives Mitglied
Ja, es sind nur ein paar Euro.
Aber die Apotheke hat eine Beratungspflicht. Das schließt das Abfragen möglicher Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Einnahmehinweise und Wirkeigenschaften des erworbenen Produktes ein.

Eine gute Beratung differenziert die stationäre Apotheke vom Versandhandel.
Letztlich schießen sich Apotheken also ins eigene Bein, wenn sie nicht oder schlecht beraten.

Die von dir beschriebene Kombination an Inhaltsstoffen verfügt nicht über Studien, die ihre Wirksamkeit belegen, die Wirkung leitet sich lediglich aus dem homöopathischen Krankheitsbild ab.
Gleichzeitig gibt es sehr gute pflanzliche Arzneimittel bei Husten, die "Schulmedizin" sind und deren Wirksamkeit belegt ist.

Mein erster Gang wäre hier zur Apotheke.
Ein guter Betrieb wird kostenfrei retournieren.
Zu einem Saftladen musste danach nicht mehr hin. 😉
 

carrot

Aktives Mitglied
Meine Bronchitis wurde mit Antibiotikum behandelt.
Auch das hat nicht die gewünschte Wirkung, wenn es kein bakterieller Infekt ist.

Mit einer schweren Bronchitis geht man zum Arzt und nicht zum Apotheker.
Der sollte erst mal nach der Ursache suchen, Lunge abhören usw..
Später kann der Patient ggf. mit dem Rezept zum Apotheker gehen.

Bei einer leichten Bronchitis hilft in der Regel ACC als Schleimlöser, das weiß auch fast jedes Kind.
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Ich wollte mal einen bestimmten Hustensaft auf Basis von Spitzwegerich kaufen, da sonst fast alle Fenchel/Anis enthalten u mein Pony das strikt verweigert.

Der war aus, aber ein homöopathisches, vergleichbares Produkt vorhanden; darauf wurde ich hingewiesen u fand ich ok.

Dass es ein Produkt mit der gleichen Zusammensetzung (allerdings auch der schulmedizinischen) in der Drogerie für weniger als 1/6 gibt, hab ich erst später beim Suchen festgestellt; in so ein Geschoss gehen ja schon mehr rein, als ab u an ein Teelöffelchen.

Aber das ist ja nicht deren Problem.
 

FarbSpiel

Mitglied
Guten Abend,

sorry, hat etwas gedauert, aber ich hab heute die Antwort vom Apothekerverband Nordrhein gefunden.
Ich schreibe „gefunden „, weil die Antwort bereits vor einigen Tagen in meinem Spam-Ordner gelandet ist und ich da erst heute rein geschaut hab.

In der Antwort steht:
„Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, auf Homöopathie hinzuweisen.
Umgekehrt würde man ja auch bei einem nicht-homöopathischein Medikament nicht darauf hinweisen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich telefonisch einmal bei mir melden würden.“

🤔
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Hallo @FarbSpiel,

Danke für Deine Rückmeldung!
Ich finde die Reaktion des Apothekerverbandes ehrlich gesagt dummdreist.
Es gibt evidenzbasierte Medizin und es gibt Zuckerkugeln.
Wenn ich in eine Apotheke gehe, kann ich zurecht davon ausgehen, dass das Produkt, welches mir verkauft wird, einen Wirkstoff enthält.
Wenn dem nicht so ist, sollte ein seriöser Apotheker darauf hinweisen - dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich die wirkungslosen Zuckerkugeln kaufe oder das Geld lieber gleich verbrenne.

Dann darf sich der Apotheker-Verband auch nicht beklagen, wenn Menschen zukünftig lieber auf die "Beratung" verzichten und günstig in Online-Apotheken einkaufen.

Anrufen würde ich da auf jeden Fall nochmal und Deinen Standpunkt klarmachen.
 

_Alpha_

Moderator
Teammitglied
Guten Abend,

sorry, hat etwas gedauert, aber ich hab heute die Antwort vom Apothekerverband Nordrhein gefunden.
Ich schreibe „gefunden „, weil die Antwort bereits vor einigen Tagen in meinem Spam-Ordner gelandet ist und ich da erst heute rein geschaut hab.

In der Antwort steht:
„Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, auf Homöopathie hinzuweisen.
Umgekehrt würde man ja auch bei einem nicht-homöopathischein Medikament nicht darauf hinweisen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich telefonisch einmal bei mir melden würden.“

🤔
Wow... frecher geht es nicht.

Aber ehrlich gesagt finde ich diese Antwort nicht sehr verwunderlich - Es ist bestimmt im Interesse des Apothekerverbands, das dicke Zuckergeschäft aufrechtzuerhalten.

Und da ein schönes Fläschchen Wunderperlen ohne Aufklärung natürlich schöner in der Kasse klingelt als die verteufelte "Schulmedizin", gerne weiter so ;)
 

_Alpha_

Moderator
Teammitglied
Wie gesagt - wenn man sich in einer Apotheke "beraten" lässt, wird meiner Erfahrung nach immer häufiger zunächst ein Produkt homöopathischer Natur empfohlen (natürlich ohne dies deutlich zu machen). Man sollte also zwingend nachfragen. Die entsprechende Kennzeichnung ist auf den Packungen selbst nämlich oftmals auch nur ganz klein in irgendeine Ecke gequetscht.

Die Homöopathiehersteller wissen halt wie's geht. Aber selbstredend sind sie im Vergleich zu den großen Pharmakonzernen nur am Wohl ihrer Kundschaft interessiert, keineswegs am dicken Gewinn.
 

sapphyr

Aktives Mitglied
Ich glaube, du hast dich an eine Organisation gewendet, die für eine Aussage zur Beratungspflicht nicht die geeignetste ist.

Der Apothekerverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss/Interessenverband von Apotheker*innen, der sich nicht nur aber auch um die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder kümmert.

Standesrechtlich verpflichtend und für die Fachschaft bindend sind jedoch die Weisungen der Apothekerkammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechtsin der jeder approbierte Apotheker Mitglied sein muss.
Rechte und Pflichten der Apotheker, die Apothekenbetriebsordnung etc. werden von der Kammer definiert. Daran muss sich jeder halten. In ganz krassen Fällen kann die Kammer dem Apotheker die Approbation entziehen und damit ein faktisches Berufsverbot aussprechen.

Hier noch einmal eine Zusammenfassung.

Dass der Apothekerverband so eine Aussage trifft, wundert mich nicht.
Die Apothekerkammer könnte so einen Fall anders bewerten.


 
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