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Hätte Apotheker auf Homöopathie hinweisen müssen?

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_Alpha_

Moderator
Teammitglied
Ich denke nicht, dass da rechtlich wirklich was geht.

Homöopathie gilt in DE als Arzneimittel.

Wenn ein Apotheker dir also sagt "Dieses Mittel hilft gegen juckenden Schritt und Tanzlust", dann ist das vor diesem Hintergrund ja keine Falschaussage, denn ob es wirkt oder nicht, das "Medikament" soll (angeblich) dagegen helfen, es ist dafür vorgesehen. Demnach geschieht ja eine "Beratung".

Fachlich natürlich grober Unfug - aber die Homöopathie wird (aus mir nicht ersichtlichen Gründen) in DE vehement verteidigt und die Gesetze dsbzgl. nicht reformiert, da müsste man ansetzen.
 

Lotus37

Aktives Mitglied
Ich verstehe den ganzen Stress wegen ein bisschen Hustensaft nicht.
Wenn es nicht hilft, kauft man halt einen anderen.
Das kostet ja kein Vermögen.
Es geht darum das einem ein nachweisbar-NICHT-WIRKSAMER-SCHUND untergejubelt wurde.

Wenn Du ein Leiden hast, willst Du dann Tik Tak oder Medizin? Ganz einfache Frage.

Ich würde Dir raten Dich persönlich bei der Apotheke zu beschweren und dort nie wieder hinzugehen. Das baut bissel Frust ab und tut gut ;) und am Besten noch darauf hinweisen das sie 1 Kunden verloren haben. Etwas anderes begreifen geldgeile Apotheker nämlich nicht. Denen geht es nur ums Geld und nicht um das Wohl von kranken Menschen. Ansonsten würden sie sich weigern sowas anzubieten.
 

weidebirke

Urgestein
Ich würde den Menschen vom Apothekerverbund fragen, ob er denn die Apothekenbetriebsordnung nicht kennt?
Dort ist in § 20 ganz klar geregelt, dass eine Beratungspflicht besteht. Ferner steht in Satz 3, dass er alle notwendigen Informationen bereit stellen muss, damit die kaufende Person eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Dies ist nötig, weil der Kunde grundsätzlich nicht über den Wissensstand des Apothekers verfügt.
 
G

Gelöscht 123434

Gast
Dort ist in § 20 ganz klar geregelt, dass eine Beratungspflicht besteht. Ferner steht in Satz 3, dass er alle notwendigen Informationen bereit stellen muss, damit die kaufende Person eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Dies ist nötig, weil der Kunde grundsätzlich nicht über den Wissensstand des Apothekers verfügt.
Ist denn diese Vorschrift nicht ausreichend erfüllt, wenn der Ehemann mitteilt, warum er vor Ort ist, um welche Krankheit es sich handelt und der Apotheker mit bestem Gewissen der Meinung ist, dass der Hustensaft hilft und entsprechend berät?
Es weiß doch keiner, was er dem Ehemann in der Apotheke alles gesagt hat....

So viel ich weiß können die Wirkstoffe in der Homöopathie bis D6 nachgewiesen werden.
Aber hier weiß doch gar niemand in welcher Stärke der homöp. Hustensaft ist/war?
 

Alegra67

Aktives Mitglied
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wem wurde geschadet? Worin besteht der Schaden?

Mir wurde einst in der Stillzeit (der Arzt wusste das) ein Medikament verschrieben und in der Apotheke ohne Kommentar ausgehändigt, in dessen Beipackzettel stand: Nicht in der Stillzeit! Und dass es am Menschen noch nicht wirklich getestet wurde (in meinen Worten). DAS ist schlimm!
 

weidebirke

Urgestein
Ist denn diese Vorschrift nicht ausreichend erfüllt, wenn der Ehemann mitteilt, warum er vor Ort ist, um welche Krankheit es sich handelt und der Apotheker mit bestem Gewissen der Meinung ist, dass der Hustensaft hilft und entsprechend berät?
Es weiß doch keiner, was er dem Ehemann in der Apotheke alles gesagt hat....

So viel ich weiß können die Wirkstoffe in der Homöopathie bis D6 nachgewiesen werden.
Aber hier weiß doch gar niemand in welcher Stärke der homöp. Hustensaft ist/war?
Zu einer fundierten Kaufentscheidung gehört doch auch das Wissen, welcher Art das "Medikament" ist. Sonst kann ich mich ja gar nicht fundiert für oder gegen ein Medikament entscheiden. Offensichtlich hätte der Eheman ein homöopathisches Mittel nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass es eins ist.

Die Antwort des Menschen vom Apothekerbund liest sich ja so, als sei das ein gleichwertiges Mittel neben pflanzlichen oder chemischen Medikamenten.

Und einen Wirkstoff nachweisen bedeutet ja nicht eine Wirksamkeit nachweisen. Und das ist eben nie geschehen.
 

weidebirke

Urgestein
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Mir wurde einst in der Stillzeit (der Arzt wusste das) ein Medikament verschrieben und in der Apotheke ohne Kommentar ausgehändigt, in dessen Beipackzettel stand: Nicht in der Stillzeit! Und dass es am Menschen noch nicht wirklich getestet wurde (in meinen Worten). DAS ist schlimm!
Na, schlechter geht immer. Das ist aber kein Argument. Und Whataboutismus.
 

weidebirke

Urgestein
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wem wurde geschadet? Worin besteht der Schaden?

Mir wurde einst in der Stillzeit (der Arzt wusste das) ein Medikament verschrieben und in der Apotheke ohne Kommentar ausgehändigt, in dessen Beipackzettel stand: Nicht in der Stillzeit! Und dass es am Menschen noch nicht wirklich getestet wurde (in meinen Worten). DAS ist schlimm!
Der Unterschied zu der geschilderten Situation besteht vor allem darin, dass es sich um ein verschriebenes Medikament handelt. Damit steht das Produkt ja schon fest. Das Versäumnis liegt hier vor allem beim Arzt.

Das ist etwas anderes als wenn jemand ein frei verkäufliches Medikament will und deswegen eine Beratung zur Wahl des Medikamentes braucht.
 
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