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Beifahrer zieht festgeklebten Aktivisten von der Fahrbahn - schwere Hautverletzungen

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Revan233

Aktives Mitglied
Und es regnet, wenn man sich auf der Straße festklebt, sich und andere dadurch gefährdet, und Kunstwerke mit Lebensmitteln bewirft?
Wow.
Du hast das Tempolimit vergessen, welches ausgetrocknete Flüsse und Bäche in reissende Ströme verwandeln würde. Und nebenbei die Menschheit rettet, da der Klimawandel abgewendet wäre.


Leugnen ist die Angst vor der Wahrheit - Wahrheit jedoch unbestechlich und gnadenlos.
Wann hörst du mit dem Leugnen auf und entscheidest dich für die Wahrheit?
 

Revan233

Aktives Mitglied
Das war fehlerhafte Pressearbeit, wenn du den Fall mit der Radfahrerin meinst. Google mal, inzwischen wurde das alles aufgearbeitet und es gibt viele Artikel dazu.

Falsch.
Abschlussbericht zu tödlichem Unfall während Klimaprotesten: Spezialfahrzeug kam acht Minuten später

Laut Feuerwehr hätten die Rettungskräfte durch den Stau sieben bis neun Minuten verloren.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, die Notärztin habe unabhängig vom Stau wegen der schnellen Befreiung des Opfers auf das Anheben des Lkw verzichtet. Von der Berliner Feuerwehr hieß es dazu, es gebe mehrere Sichtweisen.



Für alle die nicht verstehen, was "mehrere Sichtweisen" bedeutet:
es bedeutet, die Berliner Feuerwehr hält die Einzelmeinung der Notärztin für falsch.

Fakt ist, dass Spezialfahrzeug kam 8 Minuten zu spät.
Vielleicht hat man (die Öko-Straftäter) vorliegend nochmal Glück gehabt und das war nicht ausschlaggebend (endgültige Klärung bleibt abzuwarten), klar ist jedoch, dass es irgendwann sehr wohl ausschlaggebend sein wird, wenn das Rettungsfahrzeug regelmäßig acht Minuten später kommt.
 

_vogelfrei

Sehr aktives Mitglied
Falsch.
Abschlussbericht zu tödlichem Unfall während Klimaprotesten: Spezialfahrzeug kam acht Minuten später
Dein Artikel bestätigt, dass der Tatbestand nicht so einfach ist.
Das rnd schreibt: " Er werde – wie andere Unterlagen auch – der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Cablitz warnte vor voreiligen Schlüssen. „Der komplexe Sachverhalt muss in Gänze durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen aufgearbeitet werden.“ " Aber für die Öffentlichkeit ist längst klar: Die Aktivist:innen sind Schuld.

Der Deutschlandfunk schrieb dazu:

Teile der Berichterstattung seien „nicht nur undifferenziert gewesen, sondern in weiten Teilen auch schlicht falsch“, kritisiert Lorenz Maroldt, Chefredakteur des „Tagesspiegel“, im Deutschlandfunk. Wenn etwa die „Bild“-Zeitung schreibe „Das ist auch Eure Schuld!“ (nachdem die Radfahrerin zunächst für hirntot erklärt wird), sei das eine „Vorverurteilung der abscheulichen Art“, so Maroldt.
Am 4.11. berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) dann, der Klimaprotest habe keinen Einfluss auf die Versorgung des Unfallopfers gehabt. Das habe die behandelnde Notärztin zu Protokoll gegeben.
Hinweise auf einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Tod der Radfahrerin und den Protesten der „Letzten Generation“ verschwinden zwar nach der SZ-Recherche weitgehend aus der Berichterstattung – und doch setzt der Vorwurf indirekt weiterhin den Ton in der Debatte. So heißt es beispielsweise im Deutschlandfunk am 7.11. vor einem Interview mit Thüringens Innenminister Georg Maier „Braucht es härtere Strafen für die Klima-Kleber?“; ein Gespräch, in dem es um die Forderung nach härteren Strafen für Klimaaktivisten geht.
Die Zeitung „Bild“ hatte zuvor die neuen Erkenntnisse mit diesem kurzen Absatz abgehandelt: „Die Verspätung der Rettungskräfte hat die Notfallversorgung laut einem Vermerk der Berliner Feuerwehr letztlich nicht beeinflusst, wie die ‚Süddeutsche Zeitung‘ am Freitag berichtete. Dennoch sind viele entsetzt und verärgert über die Klima-Kleber-Aktion.“
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Öhm, also das verstehe ich nun nicht: Warum machst Du einen Unterschied zwischen einem Klimakleber und zB einem Querdenker oder einem Stalker, wenn es um die Behandlung der Straftaten oder Ordnungswidirkeiten geht, die diese Menschen unter Umständen verüben?
Warum sollten diese Menschen unterschiedlich behandelt werden? JEDER sollte doch gleich behandelt werden oder?

Und jemand, der zB als Stalker leib und leben eines anderen bedroht ist für Dich weniger gefährlich, als jemand, der sich zB auf den Münchner Marienplatz klebt oder ein Bild mit Brei bewirft?
:unsure:
Oder ein Traktor ist ein weniger massives Hinderniss, als ein Mensch?
Und wenn Querdenker randalieren ist das weniger schlimm?
Oder wie muss ich das verstehen?

Also haben wir eine Hitliste der Gefährlichkeiten
1. Klimaaktivisten (sind die gefährlichsten)
und Querdenker, Stalker, Raser kommen danach? Und danach dann Lutscherdiebe und Freipinkler?
(Oder umgekehrt: Stalker NACH den Freipinklern?)
Ein seltsames Ranking.
Aber grundsätzlich: WENN Du dafür bist, menschen wegen einer Ordnungswidrikeit präventiv aus dem Verkehr zu ziehen, dann MUSS das auch für den Freipinkler gelten. Owi ist Owi.
Oder wärst Du dafür, dass unser Rechtssytem plötzlich nach Sympathie oder Geschmack urteilt?
Wo haben sich Querdenker denn auf die Straße geklebt oder Bilder in Museen beschädigt?
 

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Mitglied
Mal angenommen, es wurde eine Straftat mit Körperverletzung begangen, und das KFZ-Kennzeichen eines VW Tourek liegt vor, aus welchem ein Beifahrer ausgestiegen ist, und eine Körperverletzung begangen hatte, dann wieder zurück zum Auto ging, eingestiegen ist, und der VW Tourek Fahrer ist zusammen mit anderen Autos durch die Lücke gefahren und davon.

Es wurde Anzeige erstattet, das Kennzeichen ist bekannt, aber der Halter ist eine Frau, die nicht dabei war.
Es waren 2 Männer im Auto, und die Frau konnte oder wollte nichts aussagen, und die Polizei stellt das Verfahren ein.
Was kann man weiter unternehmen?
Falls noch Relevant: Es gibt mehrere Gründe warum ein Verfahren eingestellt werden kann. Beim einen kann es jederzeit erneut aufgenommen werden, es kann binnen 2 Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden, beim anderen darf man selbst klagen, muss dafür alle Kosten vorstrecken, weshalb dies kaum gemacht wird und hat das Risiko das Geld nicht wieder zu sehen...

Wie auch immer geartet der Fall sei: Vor solcherlei Aktion eine Rechtsschutz abschließen, die üblichen 3 Monate Wartezeit abwarten und DANN erst sowas machen. Alternativ Beratungs-/Prozesskostenhilfe beantragen (wenn finanzielle Mittel fehlen) oder um Spenden bitten, bzw. bei einer größeren Organisation nachfragen. Will sagen: Anwalt suchen! Alles andere ist sinnlos.

Alternativ den Weißen Ring kontaktieren als Beratungsstelle für Opfer.
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Vielleicht noch ein letzter Beitrag zum Thema Klimaschutz und Gerichtsurteile.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2021 höchstrichterlich eine an sich wegweisende Entscheidung getroffen und unserer Regierung eine Klatsche verpasst: Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt gegen die Verfassung, weil es das Problem auf zukünftige Generationen verlagert. Und die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, es nachzubessern.

Es war ein historisches Urteil. Die Politik müsse deutlich schärfere Maßnahmen ergreifen, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken, und das Problem nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.

Für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hatten die Richter eine Frist bis Ende 2022 gesetzt.
Okay, das Jahr ist zu Ende und passiert ist im Prinzip nichts! Und nun? Vielleicht sollten nicht die Aktivisten, sondern die Regierung in Haft genommen werden?
 

Revan233

Aktives Mitglied
Vielleicht noch ein letzter Beitrag zum Thema Klimaschutz und Gerichtsurteile.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2021 höchstrichterlich eine an sich wegweisende Entscheidung getroffen und unserer Regierung eine Klatsche verpasst: Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt gegen die Verfassung, weil es das Problem auf zukünftige Generationen verlagert. Und die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, es nachzubessern.

Es war ein historisches Urteil. Die Politik müsse deutlich schärfere Maßnahmen ergreifen, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken, und das Problem nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.

Für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hatten die Richter eine Frist bis Ende 2022 gesetzt.
Okay, das Jahr ist zu Ende und passiert ist im Prinzip nichts! Und nun? Vielleicht sollten nicht die Aktivisten, sondern die Regierung in Haft genommen werden?

Meine Rede, man hätte längst die Atomkraftwerke alle wieder einschalten müssen.
Aber die Grünen blockieren.
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2021 höchstrichterlich eine an sich wegweisende Entscheidung getroffen und unserer Regierung eine Klatsche verpasst: Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt gegen die Verfassung, weil es das Problem auf zukünftige Generationen verlagert. Und die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, es nachzubessern.
Für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hatten die Richter eine Frist bis Ende 2022 gesetzt.
Okay, das Jahr ist zu Ende und passiert ist im Prinzip nichts!

Sicher?


ZITATE

"Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken."


"Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt."


"Das novellierte Klimaschutzgesetz schafft nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:

  • Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz vom 12. Mai 2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045"
 
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