Und ich verstehe diesen Beitrag nicht - auch viele Tiere sind innerhalb der Parameter ihrer jeweiligen Art sozial. Auch die Vorfahren des Menschen hatten ihre Art Sozialverhalten, als sie noch auf Bäumen saßen. Was man allerdings nicht mit unserem Verständnis von sozial verwechseln darf, bei Tieren geht es bei Brunftkämpfen oft ziemlich unsozial zur Sache, Rivalen werden bekämpft und vertrieben, und Jungtiere werden nicht lebenslang verhätschelt, sondern sind Schnee von gestern, sobald das nächste Junge da ist.
Der Begriff "sozial" und auch "soziale Gerechtigkeit" wird m.E. oft überstrapaziert und nur als Schlagwort verwendet.
Der Mensch hat i.d.R. ein näheres familiäres Umfeld, darüber hinaus Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und vielleicht flüchtige Bekanntschaften wie die Kassiererin an der Kasse. Diesen Menschen gegenüber hat er eine mehr oder weniger soziale Bindung gegenüber, hilft ihnen bzw. kann Hilfe erwarten.
Die übergeordnete gesellschaftliche Ordnung wird auch als "Sozial" bezeichnet, kennzeichnet sich aber dadurch, dass man diese Menschen praktisch nicht kennt. Entsprechend stochert man hier im Nebel, was diese unbekannten Menschen angeht und braucht einen Staat, der regelt wer wann was bekommt oder zahlt.
Damit dies von den einzelnen Menschen
akzeptiert wird, muss der Staat dies nachvollziehbar und fair regeln. Und jeder hat und darf hier persönliche Meinungen haben. Grundsätzlich kann man Sozialleistungen höher oder niedriger ansetzen sowie die Voraussetzungen dafür ändern. Es gibt kein Naturrecht auf irgendwas bis eben auf die Verfassung. Selbst diese ist aber auslegungsfähig. Dafür braucht es Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel geurteilt, dass
Sanktionen sowie der
Nachranggrundsatz der Sozialhilfe verfassungskonform sind:
"Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können."
Der Staat muss allerdings vorsichtig mit dem Nachranggrundsatz sein und darf nicht alleine deswegen über 30% sanktionieren nur weil der Hilfesuchende mal nicht zu Terminen erscheint.
Aber in letzter Konsequenz ist auch die vollständige Einstellung einer Sozialleistung verfassungskonform wenn der Hilfesuchende trotz Arbeitsfähigkeit sich konsequent weigert oder betrügt.
Hier sehe ich auch den gesellschaftlich akzeptierten Konsens: Wir helfen Menschen, die Hilfe brauchen, aber nicht Menschen, die sich selber helfen können.