Wer psychisch Krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Im Gegensatz zu Hartz IV oder das neue Bürgergeld, setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen.
Man muss also unterscheiden und nicht einfach jeden über einen Kamm scheren.
Wer Krank ist kann nicht arbeiten und ist erwerbsunfähig.
Es ist nicht ganz so einfach.
Natürlich kann man auch von einer psychischen Erkrankung genesen und ist dann wieder arbeitsfähig - manchmal auch nur eingeschränkt. Damit kann man die Erwerbungsunfähigkeit verlieren und landet wieder im Jobcenter. Nur findet man schwer eine Arbeit, wenn man lange Zeit wegen psychischer Erkrankung ausgefallen ist.
Eine Erwerbungsunfähigkeit muss erst mal festgestellt werden und das passiert nicht über Nacht. Das kann ein oder zwei Jahre dauern. Bis dahin ist man den Sanktionen des Jobcenters ausgesetzt. Da fragt keiner, ob man krank ist.
Es ist keineswegs unbedingt empfehlenswert, in die Erwerbungsunfähigkeitsrente zu gehen, weil man von dort aus nur schwer zurück in den Arbeitsmarkt kommt, es sei denn, man bekommt tatsächlich Grundsicherung. Wer aus der EU-Rente sich wieder arbeit sucht, verliert den Anspruch auf EU-Rente. Sollte man also wieder krank werden, hat man keinen Anspruch mehr und muss Grundsicherung beantragen. Je nachdem kann das wesentlich weniger Geld bedeuten.
Die Zuverdienstgrenzen sind auch andere, weshalb man lieber Bürgergeld bezieht, weil man erst mal wenige Stunden arbeiten kann. Die Rentenkassen sind unberechenbar. Die suchen immer Gründe, einen rauszuwerfen.
Also man kann nicht einfach sagen, psychisch erkrankte Menschen landen in der Grundsicherung. Es gibt viele, die Bürgergeld beziehen. Grundsicherung ist übrigens noch mal weniger Geld. Zwar nicht in den monatlichen Auszahlungen, aber man hat weniger Anspruch auf zusätzliche Zahlungen.