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Gelöscht 63394
Gast
Die Altersvorsorge wird meines Wissens jetzt sogar komplett geschützt, egal in welcher Höhe. Aber nur, wenn es staatlich geförderte Altersvorsorge ist, also Riester, Rürup. Also ausgerechnet die Altersvorsorge, vor der Verbraucherschützer abraten.Ein zu hohes Schonvermögen konnte der Allgemeinheit nicht verklickert werden. Jeder ist nun mal dazu verpflichtet, wenn er arbeitslos wird, erst mal seine eigenen Ersparnisse zu verbrauchen, bevor er beim Staat betteln geht.
Man hätte eine Unterscheidung machen können zwischen leicht verfügbarem Anlagevermögen, das sich problemlos locker machen läßt, und nicht verfügbarem Anlagevermögen, wie langlaufende Lebensversicherungen, Bausparer und natürlich eine Eigentumswohnung, denn bei letzterer wäre es ungünstig, wenn sie verkauft werden müßte, eine Eigentumswohnung (im normalen Preisverhältnis, keine Luxusimmobilie) gilt nach wie vor als wertvolle Alterssicherung, die man nicht ohne Not antasten darf. Bei allem was der eigenen Alterssicherung dient, wie eben Häuschen oder Kapitallebensversicherung, gab es bisher auch schon einen Schutz vor der Gier der Behörden, man denke an Unterhaltsverpflichtungen, die dürfen nicht so einfach angetastet werden.
Vielleicht sind da mal wieder ein paar gute Verbindungen zwischen versicherungswirtschaft und Politik der Grund. Aber mal wieder Schwachsinn.