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Kann man als Zeuge Aussage verweigern, wenn man in anderem Verfahren Angeklagter ist?

J

Jurastudent

Gast
Ach naja, gerade bei solchen dubiosen Sachen kann man sich mit unbedachten Worten schneller reinreiten als man überhaupt bemerkt.

Lass Dich von einem Anwalt beraten.
Richtig:

Oftmals wird bei Gericht nicht Recht gesprochen, sondern ein Urteil gefällt.

Daher ist ein guter versierter Rechtsanwalt oftmals notwendig
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo @Jurastudent,
als solcher müsstest Du eigentlich wissen, dass Du juristische Ratschläge über mehrere Beiträge nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nur als Rechtsanwalt geben darfst. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, ob Du wirklich Jurastudent bist. Es ist schön, wenn Du helfen willst, aber das ist eine Grauzone, findest Du nicht?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Juristische Ratschläge kann jeder geben. Es geht um Rechtsberatung, und die bezieht sich auf den Einzelfall. Hier wurden nur einen allgemeine Fragen gestellt und sehr vage der Sachverhalt geschildert. Und ob es überhaupt eine unentgeltliche Rechtsberatung geben kann so wie hier- ist auch fraglich.

Ähm, und dann ist mir auch klar das @GrayBear kein Grauer Bär ist. Warum sollte jemand das für bare Münze nehmen, dass @Jurastudent ein Jurastudent ist?
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Richtig lesen und verstehen hätte geholfen, bevor man so was postet:
Warum sollte der Threadersteller das hier öffentlich benennen, wo er doch als Zeuge in einem anderen Verfahren aussagen soll, ...
Von "hier" und "öffentlich" war nie die Rede.
Es stellt sich allerdings die Frage, warum erst etwas angezeigt wird, dann in der Verhandlung die Aussage genau dazu dann verweigert werden soll - weil man befürchtet sich selber zu belasten.

Zum einen wird die Aussage sicher nicht unwichtig sein, es geht ja schließlich um das Opfer. Zum anderen impliziert es, an der Situation nicht ganz unschuldig zu sein, denn durch die Aussageverweigerung soll ja etwas nicht ans Licht kommen, die Situation soll nicht aufgeklärt werden.
 
J

Jurastudent

Gast
Zum einen wird die Aussage sicher nicht unwichtig sein, es geht ja schließlich um das Opfer. Zum anderen impliziert es, an der Situation nicht ganz unschuldig zu sein, denn durch die Aussageverweigerung soll ja etwas nicht ans Licht kommen, die Situation soll nicht aufgeklärt werden.
Genau das gehört ja zu einer guten Verteidigung einfach mit dazu.

Wird dir aber auch jeder Rechtsanwalt sagen!

Strategie & Taktik ist "A & O"
 
J

Jurastudent

Gast
Ich weiß auch nicht, warum ich hier gleich angegriffen wurde mit Worten?

Ein guter Rechtsanwalt braucht Jahre -VIELE JAHRE- um ein guter und erfolgreicher Rechtsanwalt werden zu können.
Und auch aus Fehlern lernt man.

Ein guter Rechtsanwalt muss daher über ein großes rechtliches Repertoire an Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten verfügen.

Rechtsanwälte, die (noch) nicht so gut sind, oder (noch) keinen "guten Namen" bez. genug Mandanten haben, können meistens nur schwerlich als selbstständiger RA überleben, denn eine eigene Kanzlei kostet Geld - viel Geld.

Meistens arbeiten dann solche Rechtsanwälte in anderen großen Kanzleien oder in der Rechtsabteilung von großen Firmen.

Oder sie "verdingen" sich als Pflichtverteidiger oder sind sog. "Verfahrenspfleger" in Vormundschaftsangelegenheiten, die sich ab 2009 Betreuungsangelegenheiten nennen.

Ein Pflichtverteidiger bekommt seine Mandantschaft vom Gericht "zugeteilt", und der Pflichtverteidiger wird auch vom Gericht, bzw. der Landesjustizkasse bezahlt.

Ein Verfahrenspfleger bekommt seine Aufträge direkt vom Vormundschaftsgericht,
welches sich ebenfalls ab 2009 Betreuungsgericht nennt.
 

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