Nun der von mir versprochene Beitrag zum Hintergrund, Sinn und Zweck des Internationalen Frauentags:
Der Internationale Frauentag beruht auf einer Initiative der deutschen Frauenrechtlerin Clara Zetkin im Jahr 1911. Er fand erstmals am 19. März 1911 statt. Ab 1921 wurde er dann auf den 8. März verlegt.
Anfangs ging es Clara Zetkin und ihren Mitstreiterinnen hierbei insbesondere um das Wahlrecht für Frauen. Frauen durften nämlich in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern der Welt nicht wählen, obwohl sie mindestens die Hälfte der Bevölkerung ausmachten.
Dass wir heute wie selbstverständlich zur Wahl gehen können, haben für uns vor rund 100 Jahren Frauen erkämpft, die sich nicht damit zufrieden gaben, sich einem Mann bereitwillig unterzuordnen, zu kochen, zu backen und die Kinder zu erziehen. Das Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1919 eingeführt, also erst nach dem 1. Weltkrieg. Ich finde das reichlich spät.
Übrigens wurde der volle Zugang für Frauen zu Universitäten im deutschen Sprachraum mit Ausnahme der Schweiz erst Anfang des 20. Jahrhunderts erlaubt, so nach und nach in den damaligen deutschen Ländern bzw. Provinzen. Frauen, die vorher studieren wollten, gien meist in die Schweiz oder nach Frankreich. In der Schweiz durften Frauen zwar früher studieren als in Deutschland, dafür aber erst seit 1971 (!) wählen!
Die Initiativen von Frauen für Frauen gingen trotz der Versuche der Nazis weiter, sie wieder an den Herd zu verbannen und ihnen höhere Bildung vorzuenthalten.
Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg durch den Parlamentarischen Rat haben die vier weiblichen Mitglieder, die neben 61 männlichen in diesem Gremium mitwirkten, dafür gesorgt, dass der heutige Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 in unsere Verfassung aufgenommen wurde:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Die vier "Mütter des Grundgesetzes" waren:
Frieda Nadig, SPD
Elisabeth Selbert, SPD
Helene Weber, CDU
Helene Wessel, Deutsche Zentrumspartei, später Wechsel zur SPD
Ihr seht, nicht nur "Genossinnen" halten etwas von der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Der Artikel 3 Absatz 2 bzw. das Engagement für die Aufnahme dieser Regelung ins Grundgesetz wurden von den meisten Männern zunächst belächelt. Die vier Mütter des Grundgesetzes haben sich von Häme, sexistischen Sprüchen und primitiven "Herrenwitzen" aber nicht beirren lassen.
Heute können wir froh sein, dass wir ihn in der Verfassung haben. Denn unter Berufung auf dieses Grundrecht wurden später etliche weiter Rechtsänderungen vollzogen, um die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen.
So gab es insbesondere folgende Gesetzesänderungen:
- 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente.
- Erst ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
- Regelungen mit Beschäftigungsverboten für Schwangere und junge Mütter, wie sie heute im Mutterschutzgesetz stehen und inzwischen noch erweitert wurden, sind erst 1952 durch das damalige “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ eingeführt worden.
- Erst ab 1958 durfte ein Ehemann nicht mehr über das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, er durfte nicht mehr jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen, wenn ihm ihre Erwerbstätigkeit nicht passte.
Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland dennoch nur dann berufstätig sein, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.
Erst mit dem 1977 in Kraft getretenen ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Deutschland gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung auch nicht mehr nach "Schuld" gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.
Auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag gibt es jedoch immer noch viel zu tun.
- Nach wie vor erhalten Frauen noch nicht in allen Bereichen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit wie Männer.
- Frauen erfahren auch heute noch berufliche Nachteile aufgrund von Kindererziehung oder Pflegearbeit.
- Noch immer sind Frauen weltweit häufig Opfer von Menschenhandel sowie körperlicher oder sexueller Gewalt.
- Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen.
- Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. ...
Gerade weil noch so viel Handlungsbedarf besteht, ist der Internationale Tag der Frauen nach wie vor von hoher Bedeutung. Es geht überhaupt nicht darum, Frauen an diesem Tag milde lächelnd ein Blümchen oder Herzchen zu überreichen, wie es am Muttertag der Fall ist und Frauen auf die Rolle als Mutter reduziert. Sondern es geht darum, weltweit
- zum einen derjenigen Frauen zu gedenken, die sich früher und heute für Frauenrechte engagiert haben bzw. engagieren, und dieses Engagement zu würdigen,
- zu würdigen, was Frauen - egal ob sie Mütter oder kinderlos sind - heute in Familie, Pflege und Beruf leisten, insbesondere aber
- auf die nach wie vor bestehenden Missstände aufmerksam zu machen
- durch entsprechende Aktionen ein gesellschaftliches Bewusstsein für die noch bestehenden Ungleichheiten zu schaffen und
- sich dafür einzusetzen, dass an der Beseitigung dieser Missstände mit Hochdruck gearbeitet wird,
und zwar an 365 Tagen des Jahres. In Schaltjahren sogar an 366 Tagen.
Von daher habe ich wenig Verständnis dafür, wenn gewisse Frauen meinen, dieser Tag ginge sie nichts an. Dächten alle so, dürften wir bis heute weder wählen noch studieren, noch ohne Zustimmung des Ehemannes einen Beruf ausüben.
Den ersten Teil finde ich richtig und wichtig.
Dem zweiten, nämlich das was du über heutzutage schreibst, kann ich nicht zustimmen.
Die bereinigte Gender Pay Gap lag im vorigen Jahr bei 7 Prozent. Das macht bei einem Bruttolohn von Euro 3.000 gerade mal 210 Euro aus und lässt sich locker über das fehlende Verhandlungsgeschick von Frauen bei den Einstellungsbedingungen weg diskutieren.
Wäre hier generell eine klaffende Lücke zwischen Männer und Frauen, würde jeder Betrieb nur Frauen einstellen. Ist also alleine schon deshalb unlogisch.
Das man Nachteile wegen Kindererziehung oder Pflegearbeit hat, liegt in der Natur der Sache. Wundert mich, das du nicht noch Menstruationsschmerzen anfügst. Bin ich häufiger krank oder fehle ich aus anderen Gründen, habe ich immer schlechte Chancen bei Arbeitgebern. Und es können weder Männer noch Arbeitgeber etwas dafür, dass nur Frauen Kinder bekommen. Fehlzeiten sind halt Fehlzeiten.
Und bei der Kindererziehung kommt ja noch hinzu das i.d.R. ein Vollzeitarbeitender Familienvater im Hintergrund steht, der nicht nur für sich selbst Geld verdient, sondern für die ganze Familie.
Ich weiß nicht inwiefern es dir hilft, hier extra besondere Sparten heraus zu picken um schreiben zu können das Frauen hier und dort die meisten Opferzahlen stellen. DIE MEISTEN OPFER WELTWEIT SIND MÄNNLICH. Und ich glaube auch nicht das es angenehmer ist ermordet zu werden, anstatt sexuelle Gewalt zu erfahren.
Ich sehe kaum obdachlose Frauen. Aber Männer an jeder Ecke. Woran machst du das fest das es größere Armut bei Frauen gäbe? Außerdem stellt sich ja die Frage weshalb man unter Armut leidet. Da müsste man also den Einzelfall betrachten. Hier in Deutschland zb. kann jeder arbeiten gehen. Weshalb also Armut?
Und gerade aufgrund des horizontalen Gewerbes stehen ungebildeten Frauen noch weitaus mehr Möglichkeiten zum Geld verdienen zur Verfügung, als ungebildeten Männern.