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Internationaler Frauentag

Status
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Revan233

Aktives Mitglied
Der Tag ist wichtig, aber Frauen werden in 365 Tagen im Jahr benachteiligt.
Also ich kenne fast nur erfolgreiche Frauen und von denen sieht das keine einzige so.
Irgendwie denke ich, es hängt sehr vom persönlichen Erfolg ab. Die, die keinen Erfolg haben, schieben das auf Umstände von außen und da eignet sich besonders der Mann als Quelle allen Übels weil es hipp ist und man in unserem Staat pauschal beleidigen darf.


Dann lies dir besser mal die Facebook-Kommentare dazu durch. Die Stadtoberen machen an den restlichen 365 Tagen sicherlich nichts für Frauen und Blumen zu übergeben ist sowieso kritisch.
Was hätten sie deiner Ansicht nach konkret stattdessen tun sollen?
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Nun der von mir versprochene Beitrag zum Hintergrund, Sinn und Zweck des Internationalen Frauentags:

Der Internationale Frauentag beruht auf einer Initiative der deutschen Frauenrechtlerin Clara Zetkin im Jahr 1911. Er fand erstmals am 19. März 1911 statt. Ab 1921 wurde er dann auf den 8. März verlegt.

Anfangs ging es Clara Zetkin und ihren Mitstreiterinnen hierbei insbesondere um das Wahlrecht für Frauen. Frauen durften nämlich in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern der Welt nicht wählen, obwohl sie mindestens die Hälfte der Bevölkerung ausmachten.

Dass wir heute wie selbstverständlich zur Wahl gehen können, haben für uns vor rund 100 Jahren Frauen erkämpft, die sich nicht damit zufrieden gaben, sich einem Mann bereitwillig unterzuordnen, zu kochen, zu backen und die Kinder zu erziehen. Das Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1919 eingeführt, also erst nach dem 1. Weltkrieg. Ich finde das reichlich spät.

Übrigens wurde der volle Zugang für Frauen zu Universitäten im deutschen Sprachraum mit Ausnahme der Schweiz erst Anfang des 20. Jahrhunderts erlaubt, so nach und nach in den damaligen deutschen Ländern bzw. Provinzen. Frauen, die vorher studieren wollten, gien meist in die Schweiz oder nach Frankreich. In der Schweiz durften Frauen zwar früher studieren als in Deutschland, dafür aber erst seit 1971 (!) wählen!

Die Initiativen von Frauen für Frauen gingen trotz der Versuche der Nazis weiter, sie wieder an den Herd zu verbannen und ihnen höhere Bildung vorzuenthalten.

Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg durch den Parlamentarischen Rat haben die vier weiblichen Mitglieder, die neben 61 männlichen in diesem Gremium mitwirkten, dafür gesorgt, dass der heutige Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 in unsere Verfassung aufgenommen wurde:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Die vier "Mütter des Grundgesetzes" waren:
Frieda Nadig, SPD
Elisabeth Selbert, SPD
Helene Weber, CDU
Helene Wessel, Deutsche Zentrumspartei, später Wechsel zur SPD

Ihr seht, nicht nur "Genossinnen" halten etwas von der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Der Artikel 3 Absatz 2 bzw. das Engagement für die Aufnahme dieser Regelung ins Grundgesetz wurden von den meisten Männern zunächst belächelt. Die vier Mütter des Grundgesetzes haben sich von Häme, sexistischen Sprüchen und primitiven "Herrenwitzen" aber nicht beirren lassen.
Heute können wir froh sein, dass wir ihn in der Verfassung haben. Denn unter Berufung auf dieses Grundrecht wurden später etliche weiter Rechtsänderungen vollzogen, um die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen.

So gab es insbesondere folgende Gesetzesänderungen:

  • 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente.
  • Erst ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
  • Regelungen mit Beschäftigungsverboten für Schwangere und junge Mütter, wie sie heute im Mutterschutzgesetz stehen und inzwischen noch erweitert wurden, sind erst 1952 durch das damalige “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ eingeführt worden.
  • Erst ab 1958 durfte ein Ehemann nicht mehr über das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, er durfte nicht mehr jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen, wenn ihm ihre Erwerbstätigkeit nicht passte.
  • Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland dennoch nur dann berufstätig sein, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.
    Erst mit dem 1977 in Kraft getretenen ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Deutschland gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung auch nicht mehr nach "Schuld" gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.
Auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag gibt es jedoch immer noch viel zu tun.
  • Nach wie vor erhalten Frauen noch nicht in allen Bereichen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit wie Männer.
  • Frauen erfahren auch heute noch berufliche Nachteile aufgrund von Kindererziehung oder Pflegearbeit.
  • Noch immer sind Frauen weltweit häufig Opfer von Menschenhandel sowie körperlicher oder sexueller Gewalt.
  • Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen.
  • Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. ...
Gerade weil noch so viel Handlungsbedarf besteht, ist der Internationale Tag der Frauen nach wie vor von hoher Bedeutung. Es geht überhaupt nicht darum, Frauen an diesem Tag milde lächelnd ein Blümchen oder Herzchen zu überreichen, wie es am Muttertag der Fall ist und Frauen auf die Rolle als Mutter reduziert. Sondern es geht darum, weltweit
  • zum einen derjenigen Frauen zu gedenken, die sich früher und heute für Frauenrechte engagiert haben bzw. engagieren, und dieses Engagement zu würdigen,
  • zu würdigen, was Frauen - egal ob sie Mütter oder kinderlos sind - heute in Familie, Pflege und Beruf leisten, insbesondere aber
  • auf die nach wie vor bestehenden Missstände aufmerksam zu machen
  • durch entsprechende Aktionen ein gesellschaftliches Bewusstsein für die noch bestehenden Ungleichheiten zu schaffen und
  • sich dafür einzusetzen, dass an der Beseitigung dieser Missstände mit Hochdruck gearbeitet wird,
und zwar an 365 Tagen des Jahres. In Schaltjahren sogar an 366 Tagen.

Von daher habe ich wenig Verständnis dafür, wenn gewisse Frauen meinen, dieser Tag ginge sie nichts an. Dächten alle so, dürften wir bis heute weder wählen noch studieren, noch ohne Zustimmung des Ehemannes einen Beruf ausüben. :cool:(n)
 

kasiopaja

Urgestein
Von daher habe ich wenig Verständnis dafür, wenn gewisse Frauen meinen, dieser Tag ginge sie nichts an. Dächten alle so, dürften wir bis heute weder wählen noch studieren, noch ohne Zustimmung des Ehemannes einen Beruf ausüben. :cool:(n)
Ob Du nun Verständnis hast oder nicht, ist mir egal.
Frauenrechte gehen mich natürlich was an ebenso wie die Rechte aller Menschen.
Nur dieser eine Tag ist mir wurstegal.
Weil das alles an Fortschritten auch ohne diesen Gedenktag passiert ist.
Den kann man schätzen oder nicht.
Jedem seine Entscheidung.
 

Revan233

Aktives Mitglied
In Rumänien z.B. liegt der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern gerademal bei 2,4%.
Das liegt daran, dass in Rumänien Männer und Frauen so arm sind, dass Männer wie Frauen in Vollzeit arbeiten müssen.

Aber dafür gibts keinen Lohnunterschied! Klasse, oder?
Vielleicht sollten wir uns also an Rumänien ein Beispiel nehmen und die Löhne einstampfen. Ach, Moment, das passiert ja schon. Irgendwann kann man es sich sicherlich auch in Deutschland nicht mehr leisten in Teilzeit zu arbeiten. Der Gerechtigkeit wird also dann genüge getan und das Gap schrumpft. Toll. Nicht.

Die Ermittlung von den angeblich bestehenden Ungleichheiten wird so gemacht, dass diese Ungleichheiten grundsätzlich auf ewig bestehen. Man könnte sie verschwinden lassen, z.B. gesetzlich Teilzeit verbieten oder staatlich festgelegte Löhne, aber ob das dann gerecht(er) ist oder den Menschen dann besser geht, wage ich zu bezweifeln.
 

Rose

Urgestein
So gab es insbesondere folgende Gesetzesänderungen:
  • 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente.
  • Erst ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
  • Regelungen mit Beschäftigungsverboten für Schwangere und junge Mütter, wie sie heute im Mutterschutzgesetz stehen und inzwischen noch erweitert wurden, sind erst 1952 durch das damalige “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ eingeführt worden.
  • Erst ab 1958 durfte ein Ehemann nicht mehr über das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, er durfte nicht mehr jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen, wenn ihm ihre Erwerbstätigkeit nicht passte.
  • Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland dennoch nur dann berufstätig sein, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.
    Erst mit dem 1977 in Kraft getretenen ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Deutschland gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung auch nicht mehr nach "Schuld" gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.
Dazu möchte ich noch anmerken, das Vergewaltigung in der Ehe, erst 1997 verboten wurde.


Als Ehemänner nicht mehr vergewaltigen durften
Jahrzehntelang stritt der Bundestag immer wieder darüber, ob die Vergewaltigung in der Ehe ebenso wie außerhalb zur Straftat erklärt werden sollte. Viele Versuche scheiterten. Erst ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag vor 25 Jahren brachte den Durchbruch. Er markierte eine Zäsur im Sexualstrafrecht.

 

Sarnade

Aktives Mitglied
Das ist zu oberflächlich.
Befasst euch mit dem Thema. Informiert euch über Menschenhandel. Lest in Freier-Foren, was die Herren so von sich geben und überlegt, ob Frauen sich auch so verhalten.
Vor allem kann man das eine Unrecht nicht mit dem anderen rechtfertigen und auf diese Weise relativieren. Rechtfertigt der Umstand, dass sich auch manche Frauen einen Callboy mieten, Menschenhandel und Zwangsprostitution zum Nachteil von Frauen? Ist häusliche Gewalt gegenüber Frauen weniger verurteilungswürdig, weil knapp 20 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt männlich sind und es auch Täterinnen gibt?
 

Revan233

Aktives Mitglied
Befasst euch mit dem Thema. Informiert euch über Menschenhandel. Lest in Freier-Foren, was die Herren so von sich geben und überlegt, ob Frauen sich auch so verhalten.
Es gibt Leute die kaufen und andere lassen sich kaufen.
Irgendwie sind das zwei Seiten der gleichen Medaille.

Oder möchtest du erzählen, das sind alles Zwangsprostituierte? Und dann auch noch in öffentlich zugänglichen Internetforen? Oder hast du Zugang zu geheimen Menschenhändler-Foren?

Im Übrigen wusste ich gar nicht, dass das Geschlecht des Verfassers irgendeines Textes im Internet einsehbar ist.
 

kasiopaja

Urgestein
Vor allem kann man das eine Unrecht nicht mit dem anderen rechtfertigen und auf diese Weise relativieren. Rechtfertigt der Umstand, dass sich auch manche Frauen einen Callboy mieten, Menschenhandel und Zwangsprostitution zum Nachteil von Frauen? Ist häusliche Gewalt gegenüber Frauen weniger verurteilungswürdig, weil knapp 20 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt männlich sind und es auch Täterinnen gibt?
Nein, natürlich nicht.
Nur ändert daran dieser symbolische Tag auch nichts daran.
 

Portion Control

Urgestein
Nun der von mir versprochene Beitrag zum Hintergrund, Sinn und Zweck des Internationalen Frauentags:

Der Internationale Frauentag beruht auf einer Initiative der deutschen Frauenrechtlerin Clara Zetkin im Jahr 1911. Er fand erstmals am 19. März 1911 statt. Ab 1921 wurde er dann auf den 8. März verlegt.

Anfangs ging es Clara Zetkin und ihren Mitstreiterinnen hierbei insbesondere um das Wahlrecht für Frauen. Frauen durften nämlich in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern der Welt nicht wählen, obwohl sie mindestens die Hälfte der Bevölkerung ausmachten.

Dass wir heute wie selbstverständlich zur Wahl gehen können, haben für uns vor rund 100 Jahren Frauen erkämpft, die sich nicht damit zufrieden gaben, sich einem Mann bereitwillig unterzuordnen, zu kochen, zu backen und die Kinder zu erziehen. Das Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1919 eingeführt, also erst nach dem 1. Weltkrieg. Ich finde das reichlich spät.

Übrigens wurde der volle Zugang für Frauen zu Universitäten im deutschen Sprachraum mit Ausnahme der Schweiz erst Anfang des 20. Jahrhunderts erlaubt, so nach und nach in den damaligen deutschen Ländern bzw. Provinzen. Frauen, die vorher studieren wollten, gien meist in die Schweiz oder nach Frankreich. In der Schweiz durften Frauen zwar früher studieren als in Deutschland, dafür aber erst seit 1971 (!) wählen!

Die Initiativen von Frauen für Frauen gingen trotz der Versuche der Nazis weiter, sie wieder an den Herd zu verbannen und ihnen höhere Bildung vorzuenthalten.

Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg durch den Parlamentarischen Rat haben die vier weiblichen Mitglieder, die neben 61 männlichen in diesem Gremium mitwirkten, dafür gesorgt, dass der heutige Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 in unsere Verfassung aufgenommen wurde:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Die vier "Mütter des Grundgesetzes" waren:
Frieda Nadig, SPD
Elisabeth Selbert, SPD
Helene Weber, CDU
Helene Wessel, Deutsche Zentrumspartei, später Wechsel zur SPD

Ihr seht, nicht nur "Genossinnen" halten etwas von der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Der Artikel 3 Absatz 2 bzw. das Engagement für die Aufnahme dieser Regelung ins Grundgesetz wurden von den meisten Männern zunächst belächelt. Die vier Mütter des Grundgesetzes haben sich von Häme, sexistischen Sprüchen und primitiven "Herrenwitzen" aber nicht beirren lassen.
Heute können wir froh sein, dass wir ihn in der Verfassung haben. Denn unter Berufung auf dieses Grundrecht wurden später etliche weiter Rechtsänderungen vollzogen, um die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen.

So gab es insbesondere folgende Gesetzesänderungen:

  • 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente.
  • Erst ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
  • Regelungen mit Beschäftigungsverboten für Schwangere und junge Mütter, wie sie heute im Mutterschutzgesetz stehen und inzwischen noch erweitert wurden, sind erst 1952 durch das damalige “Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ eingeführt worden.
  • Erst ab 1958 durfte ein Ehemann nicht mehr über das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, er durfte nicht mehr jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen, wenn ihm ihre Erwerbstätigkeit nicht passte.
  • Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland dennoch nur dann berufstätig sein, wenn das “mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar” war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.
    Erst mit dem 1977 in Kraft getretenen ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Deutschland gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung auch nicht mehr nach "Schuld" gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.
Auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag gibt es jedoch immer noch viel zu tun.
  • Nach wie vor erhalten Frauen noch nicht in allen Bereichen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit wie Männer.
  • Frauen erfahren auch heute noch berufliche Nachteile aufgrund von Kindererziehung oder Pflegearbeit.
  • Noch immer sind Frauen weltweit häufig Opfer von Menschenhandel sowie körperlicher oder sexueller Gewalt.
  • Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen.
  • Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. ...
Gerade weil noch so viel Handlungsbedarf besteht, ist der Internationale Tag der Frauen nach wie vor von hoher Bedeutung. Es geht überhaupt nicht darum, Frauen an diesem Tag milde lächelnd ein Blümchen oder Herzchen zu überreichen, wie es am Muttertag der Fall ist und Frauen auf die Rolle als Mutter reduziert. Sondern es geht darum, weltweit
  • zum einen derjenigen Frauen zu gedenken, die sich früher und heute für Frauenrechte engagiert haben bzw. engagieren, und dieses Engagement zu würdigen,
  • zu würdigen, was Frauen - egal ob sie Mütter oder kinderlos sind - heute in Familie, Pflege und Beruf leisten, insbesondere aber
  • auf die nach wie vor bestehenden Missstände aufmerksam zu machen
  • durch entsprechende Aktionen ein gesellschaftliches Bewusstsein für die noch bestehenden Ungleichheiten zu schaffen und
  • sich dafür einzusetzen, dass an der Beseitigung dieser Missstände mit Hochdruck gearbeitet wird,
und zwar an 365 Tagen des Jahres. In Schaltjahren sogar an 366 Tagen.

Von daher habe ich wenig Verständnis dafür, wenn gewisse Frauen meinen, dieser Tag ginge sie nichts an. Dächten alle so, dürften wir bis heute weder wählen noch studieren, noch ohne Zustimmung des Ehemannes einen Beruf ausüben. :cool:(n)
Den ersten Teil finde ich richtig und wichtig.
Dem zweiten, nämlich das was du über heutzutage schreibst, kann ich nicht zustimmen.

Die bereinigte Gender Pay Gap lag im vorigen Jahr bei 7 Prozent. Das macht bei einem Bruttolohn von Euro 3.000 gerade mal 210 Euro aus und lässt sich locker über das fehlende Verhandlungsgeschick von Frauen bei den Einstellungsbedingungen weg diskutieren.
Wäre hier generell eine klaffende Lücke zwischen Männer und Frauen, würde jeder Betrieb nur Frauen einstellen. Ist also alleine schon deshalb unlogisch.

Das man Nachteile wegen Kindererziehung oder Pflegearbeit hat, liegt in der Natur der Sache. Wundert mich, das du nicht noch Menstruationsschmerzen anfügst. Bin ich häufiger krank oder fehle ich aus anderen Gründen, habe ich immer schlechte Chancen bei Arbeitgebern. Und es können weder Männer noch Arbeitgeber etwas dafür, dass nur Frauen Kinder bekommen. Fehlzeiten sind halt Fehlzeiten.
Und bei der Kindererziehung kommt ja noch hinzu das i.d.R. ein Vollzeitarbeitender Familienvater im Hintergrund steht, der nicht nur für sich selbst Geld verdient, sondern für die ganze Familie.

Ich weiß nicht inwiefern es dir hilft, hier extra besondere Sparten heraus zu picken um schreiben zu können das Frauen hier und dort die meisten Opferzahlen stellen. DIE MEISTEN OPFER WELTWEIT SIND MÄNNLICH. Und ich glaube auch nicht das es angenehmer ist ermordet zu werden, anstatt sexuelle Gewalt zu erfahren.

Ich sehe kaum obdachlose Frauen. Aber Männer an jeder Ecke. Woran machst du das fest das es größere Armut bei Frauen gäbe? Außerdem stellt sich ja die Frage weshalb man unter Armut leidet. Da müsste man also den Einzelfall betrachten. Hier in Deutschland zb. kann jeder arbeiten gehen. Weshalb also Armut?
Und gerade aufgrund des horizontalen Gewerbes stehen ungebildeten Frauen noch weitaus mehr Möglichkeiten zum Geld verdienen zur Verfügung, als ungebildeten Männern.
 
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